Die Vergabe der Abbrucharbeiten an der Kindertagesstätte im Gartenweg steht im Gemeinderat an. Einige Anlieger aber üben weiter Kritik und wollen Änderungen nicht zustimmen.
Aktuell sind es Abstandsflächen, die nach Ansicht von fünf Anliegern mit der Grenzbebauung nicht eingehalten werden, bzw. das so genannte Fensterrecht, auf dessen Einhaltung man besteht. Es sichert die Wahrung der Privatsphäre, wenn Gebäude sehr nah beieinander stehen. Fenster dürfen dann nur undurchsichtig und ohne Möglichkeit zum Öffnen eingebaut werden, was berücksichtigt wurde, wie Bürgermeister Thomas Herpich auf Anfrage erklärt.
Neben den persönlichen Interessen steht weiter die grundsätzliche Kritik am Bauvorhaben. Es wird bemängelt, dass die jetzt schon beengte Außenspielfläche bei der Erweiterung von vier auf sieben Gruppen "nicht über die in den Richtlinien für den Bau von Kindertagesstätten vorgesehene Außenspielfläche verfügt". Die Planung ist von der Kindergartenaufsicht genehmigt und sei von den Flächen her ein Nullsummenspiel zum Ist-Zustand, so Herpich. Der fußläufige Spielplatz oberhalb der Schule durfte eingerechnet werden.
Wie ein Neubau zu betrachten
Die grundsätzliche Kritik der Nachbarn wurde bereits mehrfach vorgetragen. Mit den neueren Planänderungen zum Gebäude 2, dem Abriss des Marienheims mit Neuaufbau in der gleichen Kubatur sehen sie für die Grenzbebauung neue Fakten, denen sie das nachbarschaftliche Einverständnis verweigert haben.
Das Architekturbüro allerdings hatte im Februar dargelegt, dass keine Schwierigkeiten zur baurechltichen Genehmigung der Änderungen zu erwarten sind, unter anderem weil keine Abstandsflächen verändert werden. Erwin Pfeuffer als Sprecher der fünf Anliegerparteien sieht dies anders: Bei einem Neubau nach Abriss sei das Projekt wie ein Neubau zu betrachten und die Abstandsflächen einzuhalten.
Funktionale Mängel
Zudem hadern die Nachbarn grundsätzlich mit der Dimension des Vorhabens. Sie sehen laut Pressemitteilung "erhebliche funktionale Mängel" und "unverhältnismäßig hohe Kosten". Die Rettungswege seien suboptimal, ebenso wie die Anfahrts- und Parkmöglichkeiten für den Bring- und Holverkehr. Kritisiert wird, dass das erforderliche Mehr an Betreuungsplätzen nicht an anderer Stelle schneller und kostengünstiger erbaut wurde.
Indes, erklärt Herpich, wüsste er kein gemeindliches Grundstück, das geeignet wäre. Mehrere Standorte für die Kinderbetreuung waren wegen der Geschwisterfrage auch nicht gewollt. Der Gemeinderat dagegen hatte Anfang Februar nochmals betont, dass man sich bewusst dafür entschieden habe, die Kindertagesstätte in der Ortsmitte zu belassen – um den Ortskern nicht zu schwächen und lebendig zu erhalten.
Antrag auf der Tagesordnung
Auch Intransparenz beklagen die Nachbarn. Zehn Fragen haben sie als "Antrag" zur Gemeinderatssitzung formuliert, für die nach ihrem Dafürhalten "großes öffentliches Interesse" besteht. Es sind Fragen zur Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte, den Straßenverkehr und Vertragsfragen zwischen Gemeinde, Diözese und Architekturbüro. Der Antrag steht am Donnerstag, 17. März, auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung, Beginn 19.30 Uhr, Jakobstalhalle.