Wie bei vielen anderen Kommunen in Bayern, passt auch die Gemeinde Kist ihre Friedhofssatzung an die aktuelle Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages an. Sie ersetzt damit die Version aus dem Jahr 2009. Vor allem die Möglichkeit, dass auch andere Religionen als das Christentum ihre Toten auf dem gemeindlichen Friedhof bestatten dürfen, wurde besonders erwähnt von Bürgermeister Volker Faulhaber (SPD).
Außerdem legte der Gemeinderat in seiner Sitzung in der Otto-Seubert-Halle auf Vorschlag der Verwaltung die Ruhefristen für einzelne Bestattungsformen fest. So beträgt sie bei Erwachsenen in Zukunft 20 Jahre und bei Kindern bis zum zehnten Lebensjahr 15 Jahre in Erdgräbern. Bei Urnengräbern oder im Kolumbarium beträgt die Frist zukünftig 15 Jahre (vorher 20 Jahre). Eine Verlängerung von Grabrechten ist zukünftig für drei, fünf oder zehn Jahre möglich. "Die Satzung ist jetzt wieder aktuell", freute sich Bürgermeister Faulhaber, nachdem der Gemeinderat geschlossen für die Annahme der Satzung gestimmt hatte.
Gebührensatzung stammte aus dem Jahr 2009
Mehr Diskussionen gab es allerdings bei der Festlegung der Gebührensatzung im Bestattungswesen. Die bisherige Fassung stammt ebenfalls aus dem Jahr 2009, ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2003. Bei den Gebühren müsste es sich normalerweise um eine kostendeckende Einrichtung für die Gemeinde handeln, hatte Bürgermeister Faulhaber der Diskussion im Gemeinderat vorangestellt. Doch diese Kostendeckung wurde noch nicht erreicht, ähnlich wie in vielen anderen Kommunen auch. Er war sich sicher, dass am Ende der Diskussion ein "politischer Preis" herauskommen wird. Nach den Berechnungen der Kämmerei müsste, um eine Kostendeckung des Friedhofs zu erreichen, für die Belegung in Einzel-, Doppel- und Urnengräbern bei einer Ruhefrist von 20 Jahren eine Gebühr in Höhe von 1800 Euro erhoben werden. Für die Urnennischen in den Kolumbarien errechnet sich bei einer Ruhefrist von 15 Jahren eine Gebühr in Höhe von 1600 Euro.
Man hatte sich seitens der Verwaltung die große Mühe gemacht, auch die Gebührensätze der Nachbarkommunen "von Altertheim bis Zell" in einer Aufstellung darzustellen, um dem Gemeinderat die Entscheidung zu erleichtern. "Der Friedhof ist uns wichtig", unterstrich der Bürgermeister die Aufgabe, der sich der Gemeinderat stellt. Wichtig war ihm auch herauszustellen, dass der Bau der neuen Leichenhalle noch nicht in die Kostenberechnung der Verwaltung eingeflossen war. Nach der Fertigstellung wird es also eine erneute Gebührenberechnung geben müssen.
Letztlich wurde für Kompromiss gestimmt
Die Verwaltung hatte eine große Bandbreite an Gebühren aufgezeigt, die CSU-Fraktion wollte sich bei allen Grabformen am unteren Ende bewegen, so Fraktionssprecher Christoph Spall – auch aus sozialen Aspekten –, während die SPD lieber einen goldenen Mittelweg gehen möchte, wie deren Fraktionssprecher Manfred Spiegel erläuterte. Er schlug vor, für ein Einzelgrab zukünftig 1000 Euro (bisher: 500 Euro) zu berechnen, für ein Doppelgrab 1500 Euro (bisher 800), für ein Urnengrab 1000 (400) und für eine Urnennische im Kolumbarium 1600 Euro (1200).
Michael Englert (SPD) wies darauf hin, dass alle Kosten, die nicht durch die Friedhofsgebühren gedeckt seien, von der Allgemeinheit zu tragen sind und eventuell anfallende Arbeiten des Bauhofes diesen bei anderen Arbeiten ausbremsen könnten. Er hatte errechnet, dass ein Doppelgrab nur etwa sechs Euro im Monat kosten würde, ein Betrag, der wohl von jedem zu leisten sei. Letztlich stimmte man mit 8:3 und der Mehrheit der SPD Fraktion für den Kompromiss gegen die Stimmen der anwesenden CSU Fraktionsmitglieder.