Als eine der ersten Gemeinden im Landkreis ermöglicht Kirchheim, Ton-Bild-Übertragungen der Gemeinderatssitzung. Eine sogenannte Hybrid-Sitzung ermöglicht es Gemeinderäten, an einer Sitzung wahlweise vor Ort oder von zu Hause aus am Computerbildschirm teilzunehmen. Für Zuhörer bleibt dagegen alles beim alten. Eine öffentliche Live-Übertragung ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Um diese Möglichkeit zuzulassen, musste der Gemeinderat die Geschäftsordnung ändern. Mit einer Ausnahme haben alle Räte zugestimmt. Die neue Regelung ist vorerst bis Jahresende 2022 gültig.
Ein Hybrid-Sitzung erfordert die Anwesenheit zumindest des Bürgermeisters im Sitzungssaal. Er muss die Sitzung eröffnen und die Öffentlichkeit herstellen. Die übrigen Gemeinderäte haben allesamt die Möglichkeit, sich zuzuschalten. Dies könnte etwa nötig sein, wenn ein Rat erkrankt ist oder sich in Quarantäne befindet. Die einzelnen Räte sind in Kirchheim jedoch auf einer Leinwand zu sehen. Zulässig ist es auch, nichtöffentliche Sitzungspunkte zu behandeln, für die es strenge Richtlinien beim Datenschutz gibt. Hier sind die Gemeinderäte dafür verantwortlich, dass dieser weiterhin gewährleistet ist.
Neben dem Bürgermeister haben auch die Zuhörer keine Wahl. Auch sie können nur vor Ort der Sitzung folgen. Auch hier spielt der Datenschutz eine Rolle. Auch gehe es darum, ehrenamtliche Räte vor Verunglimpfungen und Redebeiträge vor Verdrehungen zu schützen, erklärt Bürgermeister Björn Jungbauer auf Nachfrage.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat in die technische Ausrüstung etwas mehr als 1000 Euro investiert, etwa eine 180 Grad Kamera und ein Konferenztelefon. Außerdem ist ein schneller Internet-Anschluss nötig. Kirchheim nutzt dafür den Glasfaseranschluss von Rathaus und Schule.
Ermöglicht hat diese neue und ungewöhnliche Form einer Gemeinderatssitzung eine Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung, die erst am 17. März in Kraft getreten ist.