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Kirchheim
Kirchheim will Kettenfahrzeuge in Schranken weisen
Da sind Schäden kaum zu vermeiden: Kettenfahrzeuge wie dieser Bagger haben auf einer Asphaltstraße nichts zu suchen. Für die schweren Radlader sind Ausnahmegenehmigungen nötig.
Foto: Christian Ammon | Da sind Schäden kaum zu vermeiden: Kettenfahrzeuge wie dieser Bagger haben auf einer Asphaltstraße nichts zu suchen. Für die schweren Radlader sind Ausnahmegenehmigungen nötig.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 07.08.2020 02:10 Uhr

Tonnenschwere Lastwagen, Radlader und Kettenfahrzeuge haben auf Flur- und Feldwegen eigentlich nichts zu suchen. Rund um Kirchheim ist es jedoch gängige Praxis der Steinbruchbetreiber, diese als Umfahrung für den Ort zu nutzen.

Lange wurde dies geduldet. Seit einigen Jahren kommt es jedoch immer wieder zu Beschwerden aus der Bevölkerung. Nun hat der Gemeinderat mit einem Grundsatzbeschluss eine rechtlich verbindliche Regelung getroffen, um die Nutzung der Wege stärker als bisher in geordnete Bahnen zu lenken. Dafür gibt es einen konkreten Anlass: eine Fahrt mit zwei schweren Kettenfahrzeugen, einem Bagger und einer Raupe, sowie von zwei Dumpern quer durch die Kirchheimer Gemarkung.

Seit 2017 Sondergenehmigung nötig

"In einer Gemeinde, die mit Steinbrüchen lebt, muss es ein gewisses Geben und Nehmen geben", beschrieb Bürgermeister Björn Jungbauer die grundsätzlich kompromissbereite Einstellung der Gemeinde gegenüber den Unternehmen. Zuletzt hatte jedoch nach Ansicht des Bürgermeisters das Nehmen überwogen:

Bei der Überführung der vier Fahrzeuge aus einem Steinbruch bei Gaubüttelbrunn bis nach Moos wurden unter anderem zwei asphaltierte Wege, darunter die Ortsverbindungsstraße, und  ein Betonweg gequert und beschädigt. Selbst über einen Weg, für dessen Sanierung die Gemeinde erst vor kurzem 15 000 Euro bewilligt hatte, ging die ungenehmigte Fahrt.

Trotz genauer Fotos der Schäden hat die Gemeinde auf eine Strafanzeige verzichtet. Die Gemeinde will jedoch zumindest für die eingesparten Kosten für den Rücktransport der Arbeitsgeräte aus dem Steinbruch eine Rechnung stellen. Wie teuer dies ist, ist strittig. Laut Firma sind es etwa 700 Euro.

In der Gemeindeverwaltung geht man von deutlich mehr Kosten für den benötigten Schwertransporter oder Tieflader aus. Das Unternehmen hatte darauf verwiesen, dass ihm die seit 2017 benötigte Sondergenehmigung und das Befahrungsverbot von Gemeindewegen mit Kettenfahrzeugen nicht bekannt gewesen sei. Ein vergleichbarer Fall im Februar 2019 hatte zudem gezeigt, dass es für die Gemeinde keineswegs einfach ist, eine entsprechende Entschädigung durchzusetzen.

Weiterfahrt war bereits untersagt

Damals hatte ein Kettenfahrzeug auf einem befestigten Weg von Gützingen nach Gaubüttelbrunn Schäden verursacht. Der Fahrer war selbst dann noch weitergefahren, als ihm der Bürgermeister bereits die Weiterfahrt untersagt hatte. Zwar wurde das Strafverfahren gegen eine Geldauflage von 8000 Euro eingestellt.

Das Verfahren um die auf 3800 Euro geschätzten Schäden ist jedoch noch nicht beendet. Dabei hat sich gezeigt, dass es auch für Gutachter nicht ganz einfach ist, die für Schäden an Wegen entstandenen Kosten abzuschätzen. Gemeinderat Jürgen Haaf (CSU/FB) verglich sie jedoch mit einem Lackkratzer an einem Auto, der die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtige, aber dennoch eine deutliche Wertminderung darstelle.

Diese Frage wird zudem besondere Bedeutung erlangen, wenn der über eine Million Euro teure Neubau der Ortsverbindung beendet ist. Sie teilt die westlichen Muschelkalk-Gebiete in eine Nord- und eine Südhälfte. Die Diskussion im Gemeinderat hat zudem gezeigt, dass das Problem schwieriger in den Griff zu kriegen ist, als es scheint.

Hoffen auf Besserung

Jürgen Renner (SPD/Bürgerliste) brachte vor, dass es besser sei, wenn die Firmen auf die Flurwege ausweichen als wenn die Transporte durch den Ort fahren würden. Auch sei es schwierig, aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit der Wege pauschale Nutzungsbeiträge zu vereinbaren.

Mit dem jüngsten Beschluss hat der Gemeinderat nochmals das Nutzungsverbot für die Steinindustrie bekräftigt. Es soll jedoch weiterhin die Möglichkeit geben, die eigentlich nur für die Land- und Forstwirtschaft zugelassenen Wege mit einer Ausnahmegenehmigung der Gemeinde zu nutzen. Dabei muss die Nutzung, die Zeit und die Route genau angegeben werden.

Kettenfahrzeuge bleiben ausgeschlossen. Auch sollen entsprechende Schilder aufgestellt werden. Bürgermeister hofft nun, dass die Maßnahmen Erfolg haben. Ansonsten müsse eine andere Lösung gefunden werden: "Es hat sich offensichtlich in der Branche herumgesprochen, dass wir durchgreifen", berichtete er zuversichtlich. In den vergangenen Wochen habe er so viele Anträge für Befahrung bekommen, wie das ganze Jahr über nicht.

Damit muss Kirchheim leben: Steintransporter auf dem Weg zum Kunden
Foto: Christian Ammon | Damit muss Kirchheim leben: Steintransporter auf dem Weg zum Kunden
In der Ortsverbindungsstraße haben Ketten zentimetertiefe Spuren hinterlassen.
Foto: Christian Ammon | In der Ortsverbindungsstraße haben Ketten zentimetertiefe Spuren hinterlassen.
 
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