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Würzburg
Kiliani-Unfall: Ursache war menschlicher Fehler
Hier im Ausstiegsbereich der Achterbahn 'Alpen-Coaster' hat es geknallt: Am Montag haben Prüfingenieuren die Anlage auf technische Fehler getestet. Foto: Daniel Peter
| Hier im Ausstiegsbereich der Achterbahn "Alpen-Coaster" hat es geknallt: Am Montag haben Prüfingenieuren die Anlage auf technische Fehler getestet. Foto: Daniel Peter
Torsten Schleicher
 und  Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:49 Uhr

Nach dem Unfall auf dem Kiliani-Volksfest, von dem am späten Samstagabend vier Menschen im Alter zwischen Anfang und Mitte 20 betroffen waren, konnte die Achterbahn "Alpen-Coaster" am Montag wieder ihren Fahrbetrieb aufnehmen. Dies gab der städtische Volksfest-Organisator Uwe Zimmermann bei einer Pressekonferenz auf der Talavera bekannt. 

Ursache war kein technischer Fehler

Ursache für den Unfall sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" kein technischer Defekt gewesen, sagte Zimmermann. Stattdessen habe ein "menschlicher Fehler" den Zusammenstoß mit einem leerstehenden Wagen verursacht. Demzufolge wurde der Wagen automatisch vorgebremst und  rollte in den Ausstiegsbereich. Dort wurde eine zweite Bremse, die sogenannte Ausstiegsbremse, die den Wagen während des Aussteigens fixiert, vom Mitarbeiter zu früh gelöst. Dadurch erhielt der Wagen erneut Schwung und prallte auf einen anderen leeren Wagen, der davor stand. 

In Folge des Zusammenstoßes sei der Sanitätsdienst benachrichtigt worden, so Zimmermann. Da eine der vier Personen nach dem Unfall über starke Hand-Schmerzen klagte, hätten die Sanitäter den Besuch des Krankenhauses empfohlen. Damit sei der Einsatz erst einmal beendet gewesen. Später in der Nacht hätten sich die vier Achterbahn-Fahrer bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt als "Geschädigte" gemeldet. Zur weiteren Untersuchung möglicher Verletzungen begaben sich die Betroffenen in ambulante Behandlung. 

Prüfingenieure der Landesgewerbeanstalt vor Ort

Als Reaktion auf den Vorfall wurde die Achterbahn "Alpen-Coaster" am Sonntag erst einmal stillgelegt. Nachdem Prüfingenieure der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) und die städtische Bauaufsicht die Anlage untersucht haben, konnten Konstruktions- und Elektronikfehler ausgeschlossen werden. Harald Becker, LGA-Referatsleiter für "fliegende Bauten", zu denen auch Schausteller-Geschäfte gehören, hatte den Unfall vom Samstag als "Unregelmäßigkeit" eingestuft.

"Einen Grund, die Anlage jetzt nicht wieder in Betrieb zu nehmen, gibt es nicht", sagte Uwe Zimmermann. Als Veranstalter wolle man dem Betreiber der Anlage jedoch auferlegen, dass die mechanischen Bremsvorgänge zukünftig "mit geschultem Personal und von ihm persönlich betreut werden". Wie auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt wurde, ermittelt die Polizei derzeit wegen fahrlässiger Körperverletzung.  

Früher als "Himalaya-Bahn" bekannt

Betreiber Lutz Vorlop wollte sich zu dem Unfall nicht äußern. Der "Alpen-Coaster" stammt aus dem Jahr 1968 und wurde nach Information der Stadt Würzburg 2017 von der Familie Vorlop übernommen, renoviert und neu gestaltet.

Beim Presserundgang am vergangenen Mittwoch hatte Betreiber Lutz Vorlop berichtet, dass die früher unter dem Namen "Himalaya-Bahn" bekannte Achterbahn zuletzt an einen Freizeitpark verkauft worden war und verschrottet werden sollte. Unter ihrem ehemaligen Namen war die Bahn auch bei früheren Kiliani-Volksfesten im Einsatz gewesen. 

Der "Alpen-Coaster" hat eine Grundfläche von 54 mal 20 Metern. Die Schienenlänge beträgt 500 Meter, auf der Bahn gibt es  vier Berg- und Talfahrten sowie drei so genannten "Bayerkurven". Die Betreiberfamilie verfügt noch über eine zweite Achterbahn, den "Rollercoaster", der auch schon mehrmals in Würzburg im Einsatz war. 

 
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  • K. K.
    Nun wird gegen diesen armen Teufel wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt und wahrscheinlich wird er auch deswegen verurteilt. Da können wir ja die ganze Härte des Gesetzes zeigen und den Rechtsstaat voll zur Geltung bringen. Das Ganze als einen Unfall, der es sicherlich auch war, anzusehen ist bei uns ja nicht mehr möglich. Ganz anders wäre es wenn dieser Mensch ein Flüchtling wäre, dann w#re er wahrscheinlich traumatisiert o.ä. Der Schaden, der den Betroffenen entstanden ist wird doch von der Unfallversicherung des Betreibers übernommen. Das soll natürlich keineswegs die Betroffenheit mit den Verletzten schmälern.
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  • U. A.
    Unfallversicherung des Verursachers ist totaler Blödsinn. Damit hat das überhaupt nichts zu tun.

    Zuständig ist die (Betriebs-) Haftpflichtversicherung des Verursachers.

    Und die Kosten für solche Schäden müssen schliesslich auf alle anderen Versicherungsnehmer umgelegt werden.

    Dann geht bei der nächsten Beitragserhöhung wieder das grosse Jammern los.
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  • H. A.
    Die Untersuchung war also mal wieder Schwachsinn hoch drei, vom ersten Tag an hat es ja schon geheißen das es ein menschlicher Fehler war. Das wäre dasselbe als wenn man mit dem Auto einen Auffahrunfall hat und dann der TÜV erst einmal das Auto untersucht, ob nicht das Fahrzeug daran Schuld ist. Das der Mensch nicht vollkommen ist steht außer Frage, aber bei einer feststellenden Ursache so einen Aufriss zu starten, da stellt sich die Frage ob der Mensch nicht selbst noch alle latten am Zaun hat.
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  • U. A.
    Und sollte schon verschrottet werden!
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  • M. G.
    Es ist halt schwierig, so ein Teil auf den neuesten Stand zu bringen, ich meine damit, dass es ohne Fremdeinwirkung selbstständig bremst. Das ist, wie wenn ich in ein Fahrzeug Baujahr 1968 ein ABS - System einbauen will! Genauso schwierig ist es hier! Die menschliche Fehlerquote wäre mir persönlich zu hoch, dass es zu weiteren Fehlern kommt, deshalb nichts für mich!
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  • F. L.
    1968!
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  • R. Ö.
    Es fliegen noch heute Flugzeuge aus dem 2. WK! Richtige und regelmäßige Wartung ist alles!
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