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Würzburg
Kfz-Versicherung auch für Gabelstapler und Aufsitzrasenmäher: Geplantes Gesetz weitet Haftpflichtversicherung aus
Ab dem 23. Dezember könnte man auch für die Fahrt mit dem Gabelstapler eine Kfz-Versicherung brauchen. Das geplante Gesetz erhöht für einige die Kosten.
Bisher hat für die Fahrt mit dem Gabelstapler eine einfache Haftpflichtversicherung gereicht, jetzt muss bald eine Kfz-Versicherung her. Zumindest dann, wenn der Stapler den betrieblichen Grund verlässt und am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
Foto: Felix Hörhager, dpa | Bisher hat für die Fahrt mit dem Gabelstapler eine einfache Haftpflichtversicherung gereicht, jetzt muss bald eine Kfz-Versicherung her.
Mara Kuth
 |  aktualisiert: 29.10.2023 02:50 Uhr

Aufgrund einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2021 soll bald ein neues Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung verabschiedet werden. Konkret geht es um Fahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Kilometer pro Stunde übersteigen und eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreichen können, so steht es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23. August 2023. Das könnte für viele Versicherte bedeuten, dass sie ab dem 23. Dezember 2023 mehr zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz im Überblick: 

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