In diesem Jahr genießen, bedingt durch die Corona-Einschränkungen, besonders viele Menschen die Schönheiten unserer Natur. Unzählige Spaziergänger, Jogger, Hundefreunde, Reiter und sonstige Naturfreunde zieht es, besonders bei schönem Wetter, hinaus in Wald und Flur. Dort bewegen sie sich, oft von ihnen unbemerkt, durch die „Kinderstuben“ unserer Wildtiere, die jetzt im Frühjahr wieder mit tierischem Nachwuchs reichlich gefüllt sein werden. Nicht selten bringt das Gefahren für die schutzlosen Jungtiere mit sich, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Jagdverbands (BJV), Kreisgruppe Würzburg.
Freilaufende und unbeobachtete Hunde stellen dabei nur eine der oft tödlichen Bedrohungen dar. Noch bevor es „Herrchen“ oder „Frauchen“ gelingt, den frei über die Wiese schnuppernden Vierbeiner zurückrufen, hat dieser mit seiner feinen Nase das sich im Gras drückende Jungtier aufgespürt und blitzschnell seinem Instinkt folgend zugeschnappt. Nicht immer werde das hilflose Jungtier dabei sofort getötet, oft wird schwer verletzt seinem Schicksal überlassen, heißt es in der Mitteilung. Nicht selten bleibt das Geschehen von den Hundebesitzern unbemerkt. Der BJV-Kreisvorsitzende Michael Hein appelliert daher an die an alle Hundebesitzer, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit in der freien Natur an die Leine zu nehmen.
Falsch verstandene Tierliebe
Leider würden auch immer wieder vermeintliche tierische „Findelkinder“ von besorgten Tierfreunden mit nach Hause genommen, um sie „aufzupäppeln“. Diese falsch verstandene menschliche Tierliebe ende für zahlreiche Wildtierjungen jedes Jahr tödlich. Rehkitze und Junghasen werden von ihren Müttern nicht herzlos verlassen, vielmehr beobachten diese ihre Jungtiere aus sicherer Entfernung. Sie tun das, um mögliche Fraßfeinde wie den Fuchs nicht durch ihre eigene Fährte zu den Jungtieren zu führen.
Michael Hein: „Bitte nehmen sie keinesfalls ein Jungtier mit den Händen auf oder gar mit nach Hause! Ziehen sie sich langsam zurück und geben sie dem Muttertier Gelegenheit sich um den Nachwuchs zu kümmern."
Im Übrigen stellt das Mitnehmen von Wildtierjungen laut BJV eine Straftat dar, auch wenn es in guter Absicht geschieht. "Bitte wenden sie sich im Zweifel an die Polizei, die dann den jeweiligen Jagdpächter von dem Vorfall in Kenntnis setzen wird", endet die Mitteilung.