Es bleibt bei Tempo 50 in der Franken- und der Hessenstraße: Zwar hatte der Ausschuss für Planung, Umwelt und Mobilität (Puma) des Stadtrats Mitte Januar auf Wunsch vieler Bewohner der Lindleinsmühle einstimmig beschlossen, eine Tempo-30-Zone einzurichten. Nach einer Intervention der Regierung von Unterfranken kann der Beschluss aber nicht umgesetzt werden.
Bereits im Puma hatte das städtische Baureferat darauf hingewiesen, dass die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone in der Franken- und Hessenstraße nicht vorliegen – der Ausschuss setzte sich mit seinem Beschluss darüber hinweg. Nach Auffassung der Regierung als höhere Straßenverkehrsbehörde handelt es sich um „wesentliche Hauptverkehrsstraßen“ im so genannten Vorrangnetz, die eine Sammel- und Erschließungsfunktion erfüllen. Dadurch ist eine Reduktion der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ausgeschlossen, wie Stadtbaurat Benjamin Schneider vergangene Woche im Stadtrat erneut erläuterte.
Beschlüsse wurden vom Stadtrat rückgängig gemacht
Damit ist Tempo 30 weiterhin nur in Teilbereichen wie beim Kindergarten und beim Altenheim möglich. Die Situation für Fußgänger will die Stadt in der Lindleinsmühle durch den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen und den Bau von punktuellen Querungshilfen verbessern. Außerdem sollen bauliche Maßnahmen mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung umgesetzt werden.
Aus denselben verkehrsrechtlichen Gründen muss es auch im Sanderheinrichsleitenweg bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern bleiben – hier hatte der Puma bereits im November 2020 gegen die Bedenken der Verwaltung die Einrichtung einer Tempo-30-Zone beschlossen. Beide Entscheidungen des Ausschusses Beschlüsse wurden am vergangenen Donnerstag vom Stadtrat rückgängig gemacht.