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Würzburg
Keine Maske: Kunden mit Attest beim Einkauf diskriminiert?
Wer keinen Mundschutz tragen kann, fühlt sich immer wieder von anderen bloßgestellt oder angefeindet – oder wird aus dem Laden verwiesen. Der Würzburger Ombudsrat appelliert.
Schilder mahnen an jeder Ecke das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an. Wer einkaufen geht, muss eine Maske tragen - außer, er hat ein Attest.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa | Schilder mahnen an jeder Ecke das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an. Wer einkaufen geht, muss eine Maske tragen - außer, er hat ein Attest.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.11.2020 02:20 Uhr

Muss man in Geschäften bedient werden – auch ohne Maske? Der Würzburger Werner A., der aus Gesundheitsgründen keinen Mundschutz zu tragen braucht, ist jetzt bei einem Einkauf aus Sorge um die anderen Kunden des Geschäfts verwiesen worden - und will sich das nicht gefallen lassen. Er wandte sich an den Staatsanwalt.

Kunde ohne Maske bekam Hausverbot

Im Baumarkt habe ihn Personal dort nicht bedient – obwohl er ein ärztliches Attest habe. Man habe ihn gebeten, den Markt zu verlassen, damit er "an einer abgelegenen Stelle" bedient werden könne. Weil er im Geschäft die gesuchten Artikel vergleichen wollte, sei die Situation eskaliert, er habe Hausverbot bekommen. "Eine Einhaltung des Mindestabstands wäre in dem weitläufigen Markt mit geringer Frequenz zu jeder Zeit möglich gewesen", sagt Werner A.. Das Geschäft hätte seinen Einkauf "unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligen" dulden müssen.

Staatsanwalt: Verweisung aus dem Laden ist kein Straftatbestand

Wütend über das Hausverbot, stellte er Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. "Sollte es sich tatsächlich um die bloße Verweisung aus dem Laden handeln, also ohne weitergehende Beleidigung oder Anwendung von Gewalt im Sinne einer Nötigung, ist ein strafbares Verhalten nicht erkennbar", sagt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Anfrage.

Ein Ladenverbot sei vom Hausrecht umfasst und könne  - unabhängig von allen Infektionsschutzvorschriften - vom jeweiligen Berechtigten ausgesprochen werden. Raufeisen sagt grundsätzlich: "Ein Straftatbestand der 'Diskriminierung' ist hier nicht bekannt." 

"Du wirst beleidigt und beschimpft"

Auch die Schweinfurterin Erika R. berichtet von Schwierigkeiten, wenn sie ohne Mundschutz ein Geschäft betritt: "Du wirst beleidigt und beschimpft, als wärst du daran schuld, dass die Infektionszahlen so steigen." Manche Mitarbeiter reagierten tolerant, wenn sie ihr ärztliches Attest vorzeige, berichtet sie. Andere aber sagten: "Das interessiert mich gar nicht, verschwinden Sie!" Das tue sie dann auch, nicht ohne schmackigen Kommentar: "Ich kann ja auch anderswo kaufen oder im Internet bestellen."

Ombudsrat warnt vor Bloßstellungen und Anfeindungen

Der Ombudsrat in Würzburg - die Antidiskriminierungsstelle der Stadt - spricht in einer Mitteilung von vermehrten Anfragen von Bürgern, "die von Diskriminierungen in Geschäften, bei Behörden oder in Arztpraxen berichten". Und warnt vor Bloßstellungen und Anfeindungen. Aber wie von ideologischen Maskenverweigerern unterscheiden? Man distanziere sich "ausdrücklich von Menschen, die versuchen, aus nicht-medizinisch notwendigen Gründen den Mund-Nasen-Schutz zu umgehen", so die unabhängige Antidiskriminierungsstelle für Würzburg. Die aktuelle Situation dürfe jedoch "keine Begründung für beleidigende oder übergriffige Sprache sein, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung öffentlich diskriminiert und ausgrenzt".

Der Appell des Ombudsrats:  "Zeigen Sie sich solidarisch." Und: " Vermeiden Sie Drohkulissen, wie zum Beispiel durch die Androhung von Hausverboten oder rechtliche Schritte."

Herzlich willkommen? Schilder mit der Aufschrift 'Hier herrscht Maskenpflicht!' an den Türen einer Einkaufspassage  (Symbolfoto). 
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa | Herzlich willkommen? Schilder mit der Aufschrift "Hier herrscht Maskenpflicht!" an den Türen einer Einkaufspassage  (Symbolfoto). 

Sprecher Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern sagt, die Geschäfte hätten begründete Angst um ihren Ruf, wenn sich herumspreche, dass Kunden bei ihnen ohne Schutz herumliefen und der Inhaber nichts dagegen unternehme.

Klagen von VdK-Mitgliedern

Beim Sozialverband VdK melden sich schon seit Sommer Mitglieder, die wegen fehlender Masken nicht ins Geschäft gelassen und manchmal sogar bei Behördenbesuchen abgewiesen werden, nicht in den Bus einsteigen dürfen oder sich vor anderen Kunden, Fahrgästen und Passanten rechtfertigen müssen.

VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher betont: "Es handelt sich hier um anerkannte gesundheitlich notwendige Ausnahmen und nicht um eine generelle Aushebelung der Maskenpflicht." Diese Ausnahmen betreffen Menschen, die wegen einer Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankung schlecht Luft bekommen oder aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung keine Maske aufsetzen können.

 
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  • M. G.
    Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen wirklich keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, bis ich damit einverstanden, das er sich befreien lassen kann. Das müssen aber das schwer wiegende Gründe sein.

    Um Gefälligkeitgutachten zu vermeiden, sollte die Befreiung nur ein Amtsarzt ausstellen dürfen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Es gibt wenig Verständnis für benachteiligte Menschen, wenn ich diese Beiträge lese. Als Asthmatiker weiß ich, wie schwer es ist einzuatmen, wenn keine Luft mehr ausgeatmet werden kann. Wer dem einen oder anderen Kommentarschreiber Glauben schenkt, erhält den Eindruck, dass Asthma eine Ausrede ist, aber keine ernstzunehmende Krankheit mit teilweise sehr extremer Beeinträchtigung. Da hilft auch keine flapsig empfohlene Lippenbremse. Es ist für mich unvorstellbar, monatelang - und wenn das neue Gesetz mit Novelle 28a verabschiedet wird vielleicht für den Rest meines Lebens - vom öffentlichen Leben ausgeschlossen zu sein. Geächtet als potentielle Virenschleuder und permanenten Anfeindungen ausgesetzt soll ich Angehörige zum Einkaufen schicken, wenn ich den Empfehlungen verschiedener Vorredner folgen würde. Jemand schrieb, es wäre doch wohl zumutbar, beim Einkaufen für 20 Minuten eine Maske zu tragen. Heute musste ich zur Bank, wo ich bereits nach knapp zwei Minuten kaum noch Luft bekam.
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  • G. B.
    So nebenbei: Diskriminieren bedeutet eigentlich unterscheiden. Ein Geschäftsmann oder eine Geschäftsfrau der oder die von allen Kunden einen MNS verlangt macht keinen Unterschied. Also diskriminiert er nicht.
    Diskriminieren wird inzwischen auch in der Bedeutung von benachteiligen verwendet.
    Wenn also ein Geschäftsmann oder eine Geschäftsfrau Menschen ohne MNS in de Laden lässt, nimmt er ein erhöhtes Risiko der Infektionsübertragung in Kauf. Er benachteiligt dadurch Kunden die die kleinen Unbequemlichkeit eine Maske auf sich nehmen.
    Nichtmaskenträger werde also keinesfalls diskriminiert sondern dürften in den meisten Fällen nur ihre fehlende Sozialkompetenz zur Schau tragen.
    Du ganz ganz wenigen Menschen die tatsächlich keine Maske tragen können, nehme ich explizit aber in Schutz. Es gibt davon aber wirklich nur extremst wenige. Die andern schieben falsche Gründe vor.
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  • G. B.
    Es dürfte kaum gesundheitliche Probleme geben, die es einem Menschen unmöglich machen einen MNS zu tragen, der ohne Maske in der Lage ist einkaufen zu gehen.
    Es mag ernsthafte psychische Probleme geben, die es unmöglich machen eine Maske zu tragen. Die sollten aber von einem Psychiater bescheinigt und am besten durch einen Amtsarzt bestätigt werden.
    Das gerne vorgeschobene Asthma ist keinen Hinderungsgrund. Da kriegt man die Luft wegen verengter Luftwege nicht aus der Lunge und dann hilft die sogenannte Lippenbremse, also ein erhöhter Widerstand beim Ausatmen. Einatmen ist dann nicht das eigentliche Problem.Wenn also ein Arzt ein Attest zur Maskenbefreiung wegen Asthma und Co ausstellt hat er „bestenfalls“ keine Ahnung oder er stellt nicht indizierte Gefälligkeitsrezepte aus. In jedem Fall ist er ein schlechter, vielleicht sogar krimineller Arzt.
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  • H. S.
    Menschen die keine Maske tragen können sollen zumindest ein Face shield tragen. Das behindert Null beim Atmen schützt zumindest andere vor deren Tröpfchen
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  • J. G.
    Wenn jemand ein berechtigtes Attest hat, dann sollte man das akzeptieren. Alles andere ist Diskriminierung. Wenn ich eine Maske mit Ventil aufsetze, schütze ich mich, aber nicht andere. Man kann außerdem super atmen. Prinzip: Es geht nichts rein, aber alles raus. Manche würden manche Personengruppen am liebsten in Art Internierungslager stecken oder einsperren, wenn man manche Kommentare liest. Muss man mal knallhart so sagen. Die Geschäfte, die so überspitzt reagieren, sollte man auch nach der Krise meiden. Vielleicht kann man ja eine "schwarze Liste" dieser Geschäfte veröffentlichen.
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  • E. B.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • K. G.
    Es wurde uns jetzt monatelang deutlich gemacht, dass man mit Maske nicht sich selbst, sondern andere schützt. Warum soll ich mich dann in Gefahr bringen, nur weil jemand ein Attest hat? Wir sind nunmal für die Gesundheit und Unversehrtheit anderer Menschen, insbesondere Risikopatienten und ältere Menschen mit verantwortlich. Dem kann man sich nicht mit einem Attest entziehen. Die 20 Minuten zum Einkaufen überlebt jeder. Ansonsten sollte er um Hilfe bitten und die Einkäufe andere Menschen übernehmen lassen. Viele Gemeinden bieten derzeit Helferdienste an. Da sollte man sich nicht scheuen, diese auch zu nutzen. Ansonsten find ich es gut, wenn die Märkte von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen. So kann sich wenigstens jeder sicher fühlen.
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    Wir haben den von Ihnen erwähnten Kommentar nicht gefunden.
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  • U. A.
    Respekt an die Geschäftsleute.

    Wer nicht in der Lage ist für wenige Minuten beim Einkaufen eine Maske zu tragen sollte zuhause bleiben und sich schonen sowie seine Mitbürger verschonen.

    Aber es zählen offenbar nur noch persönlicher Egoismus und Narzissmus.
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  • J. K.
    Es gibt so tolle Smile by ego Masken (verkauft Fa. Schlier) mit Zertifikat vom bayrischen Gesundheitsministerium! Die kann wirklich JEDER tragen! Nur so als Tipp!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, bei dem muss zwangsläufig eine so schwere Erkrankung zugrunde liegen, dass es sowieso nicht ratsam ist, sein Krankenlager oder seine geschützte häusliche Umgebung zu verlassen. Hier können Verwandte beim Einkaufen einspringen oder die angebotenen Einkaufsdienste in Anspruch genommen werden.

    Aber diejenigen, die man ohne Maske sieht, und die angeblich ein "Attest" haben, machen zumindest dem Augenschein nach keinen so schweren Krankheitseindruck. Und weil dieses "Attest" in der Praxis sowieso niemand (!) ansieht, geschweige denn überprüft, sollte es grundsätzlich keine Ausnahmen von der Maskenpflicht an öffentlichen Orten geben, zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Risikogruppen.

    Es sollte sich auch der Ombudsmann nicht von den teilweise bei YouTube einfach unverschämt auftretenden Corona-Provokateuren düpieren lassen. Siehe z.B.:
    https://www.youtube.com/watch?v=76UrkM4qmaU
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  • R. W.
    Mein 93jähriger Vater setzt auch eine Maske auf wenn er mit anderen Menschen zu tun hat. Trotz Lungen- und Herzprobleme. Er schützt sich damit und natürlich auch andere.
    Ich kenne aber auch 35-jährige, ohne jede Erkrankung, die Ski fahren und jeden Sport treiben können und sich nun ein Attest besorgt haben um keine Maske tragen zu müssen. Die Einstellung ist halt: ich lass mir von niemandem was vorschreiben.
    Egoisten gibt's halt leider immer mehr. Darum schießen die Zahlen auch wieder so extrem in die Höhe.
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  • H. K.
    Vielleicht sollten sich alle die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen müssen regelmäßig testen lassen um das Risiko für andere zu verringern. Denn die Alltagsmasken die die meisten tragen schützen den Träger halt nicht.

    Im übrigen habe ich schon einige Personen kennen gelernt die trotz Attest eine Maske aufsetzen.
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  • P. K.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    🙃
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  • H. K.
    Die Leute die aus medizinischen Gründen keine Masken tragen können sind in der Regel selbst zur Risikogruppe gehörig. Da macht testen Sinn wenn man sich nicht selbst durch eine FFP Maske schützen kann.
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  • E. B.
    schon komisch, dass Chiropraktiker oder Homöopathen Atteste ausstellen, Lungenfachärzte aber selten oder nie
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  • P. K.
    Das wusste ich bisher noch nicht.
    Wenn das stimmt ist das natürlich schon spannend.
    Können sie diese Aussage belegen.
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