
Muss man in Geschäften bedient werden – auch ohne Maske? Der Würzburger Werner A., der aus Gesundheitsgründen keinen Mundschutz zu tragen braucht, ist jetzt bei einem Einkauf aus Sorge um die anderen Kunden des Geschäfts verwiesen worden - und will sich das nicht gefallen lassen. Er wandte sich an den Staatsanwalt.
Kunde ohne Maske bekam Hausverbot
Im Baumarkt habe ihn Personal dort nicht bedient – obwohl er ein ärztliches Attest habe. Man habe ihn gebeten, den Markt zu verlassen, damit er "an einer abgelegenen Stelle" bedient werden könne. Weil er im Geschäft die gesuchten Artikel vergleichen wollte, sei die Situation eskaliert, er habe Hausverbot bekommen. "Eine Einhaltung des Mindestabstands wäre in dem weitläufigen Markt mit geringer Frequenz zu jeder Zeit möglich gewesen", sagt Werner A.. Das Geschäft hätte seinen Einkauf "unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligen" dulden müssen.
Staatsanwalt: Verweisung aus dem Laden ist kein Straftatbestand
Wütend über das Hausverbot, stellte er Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. "Sollte es sich tatsächlich um die bloße Verweisung aus dem Laden handeln, also ohne weitergehende Beleidigung oder Anwendung von Gewalt im Sinne einer Nötigung, ist ein strafbares Verhalten nicht erkennbar", sagt Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen auf Anfrage.
Ein Ladenverbot sei vom Hausrecht umfasst und könne - unabhängig von allen Infektionsschutzvorschriften - vom jeweiligen Berechtigten ausgesprochen werden. Raufeisen sagt grundsätzlich: "Ein Straftatbestand der 'Diskriminierung' ist hier nicht bekannt."
"Du wirst beleidigt und beschimpft"
Auch die Schweinfurterin Erika R. berichtet von Schwierigkeiten, wenn sie ohne Mundschutz ein Geschäft betritt: "Du wirst beleidigt und beschimpft, als wärst du daran schuld, dass die Infektionszahlen so steigen." Manche Mitarbeiter reagierten tolerant, wenn sie ihr ärztliches Attest vorzeige, berichtet sie. Andere aber sagten: "Das interessiert mich gar nicht, verschwinden Sie!" Das tue sie dann auch, nicht ohne schmackigen Kommentar: "Ich kann ja auch anderswo kaufen oder im Internet bestellen."
Ombudsrat warnt vor Bloßstellungen und Anfeindungen
Der Ombudsrat in Würzburg - die Antidiskriminierungsstelle der Stadt - spricht in einer Mitteilung von vermehrten Anfragen von Bürgern, "die von Diskriminierungen in Geschäften, bei Behörden oder in Arztpraxen berichten". Und warnt vor Bloßstellungen und Anfeindungen. Aber wie von ideologischen Maskenverweigerern unterscheiden? Man distanziere sich "ausdrücklich von Menschen, die versuchen, aus nicht-medizinisch notwendigen Gründen den Mund-Nasen-Schutz zu umgehen", so die unabhängige Antidiskriminierungsstelle für Würzburg. Die aktuelle Situation dürfe jedoch "keine Begründung für beleidigende oder übergriffige Sprache sein, die Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung öffentlich diskriminiert und ausgrenzt".
Der Appell des Ombudsrats: "Zeigen Sie sich solidarisch." Und: " Vermeiden Sie Drohkulissen, wie zum Beispiel durch die Androhung von Hausverboten oder rechtliche Schritte."

Sprecher Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern sagt, die Geschäfte hätten begründete Angst um ihren Ruf, wenn sich herumspreche, dass Kunden bei ihnen ohne Schutz herumliefen und der Inhaber nichts dagegen unternehme.
Klagen von VdK-Mitgliedern
Beim Sozialverband VdK melden sich schon seit Sommer Mitglieder, die wegen fehlender Masken nicht ins Geschäft gelassen und manchmal sogar bei Behördenbesuchen abgewiesen werden, nicht in den Bus einsteigen dürfen oder sich vor anderen Kunden, Fahrgästen und Passanten rechtfertigen müssen.
VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher betont: "Es handelt sich hier um anerkannte gesundheitlich notwendige Ausnahmen und nicht um eine generelle Aushebelung der Maskenpflicht." Diese Ausnahmen betreffen Menschen, die wegen einer Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankung schlecht Luft bekommen oder aufgrund einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung keine Maske aufsetzen können.
Um Gefälligkeitgutachten zu vermeiden, sollte die Befreiung nur ein Amtsarzt ausstellen dürfen.
Diskriminieren wird inzwischen auch in der Bedeutung von benachteiligen verwendet.
Wenn also ein Geschäftsmann oder eine Geschäftsfrau Menschen ohne MNS in de Laden lässt, nimmt er ein erhöhtes Risiko der Infektionsübertragung in Kauf. Er benachteiligt dadurch Kunden die die kleinen Unbequemlichkeit eine Maske auf sich nehmen.
Nichtmaskenträger werde also keinesfalls diskriminiert sondern dürften in den meisten Fällen nur ihre fehlende Sozialkompetenz zur Schau tragen.
Du ganz ganz wenigen Menschen die tatsächlich keine Maske tragen können, nehme ich explizit aber in Schutz. Es gibt davon aber wirklich nur extremst wenige. Die andern schieben falsche Gründe vor.
Es mag ernsthafte psychische Probleme geben, die es unmöglich machen eine Maske zu tragen. Die sollten aber von einem Psychiater bescheinigt und am besten durch einen Amtsarzt bestätigt werden.
Das gerne vorgeschobene Asthma ist keinen Hinderungsgrund. Da kriegt man die Luft wegen verengter Luftwege nicht aus der Lunge und dann hilft die sogenannte Lippenbremse, also ein erhöhter Widerstand beim Ausatmen. Einatmen ist dann nicht das eigentliche Problem.Wenn also ein Arzt ein Attest zur Maskenbefreiung wegen Asthma und Co ausstellt hat er „bestenfalls“ keine Ahnung oder er stellt nicht indizierte Gefälligkeitsrezepte aus. In jedem Fall ist er ein schlechter, vielleicht sogar krimineller Arzt.
Wer nicht in der Lage ist für wenige Minuten beim Einkaufen eine Maske zu tragen sollte zuhause bleiben und sich schonen sowie seine Mitbürger verschonen.
Aber es zählen offenbar nur noch persönlicher Egoismus und Narzissmus.
Aber diejenigen, die man ohne Maske sieht, und die angeblich ein "Attest" haben, machen zumindest dem Augenschein nach keinen so schweren Krankheitseindruck. Und weil dieses "Attest" in der Praxis sowieso niemand (!) ansieht, geschweige denn überprüft, sollte es grundsätzlich keine Ausnahmen von der Maskenpflicht an öffentlichen Orten geben, zum Schutz der Allgemeinheit und insbesondere der Risikogruppen.
Es sollte sich auch der Ombudsmann nicht von den teilweise bei YouTube einfach unverschämt auftretenden Corona-Provokateuren düpieren lassen. Siehe z.B.:
https://www.youtube.com/watch?v=76UrkM4qmaU
Ich kenne aber auch 35-jährige, ohne jede Erkrankung, die Ski fahren und jeden Sport treiben können und sich nun ein Attest besorgt haben um keine Maske tragen zu müssen. Die Einstellung ist halt: ich lass mir von niemandem was vorschreiben.
Egoisten gibt's halt leider immer mehr. Darum schießen die Zahlen auch wieder so extrem in die Höhe.
Im übrigen habe ich schon einige Personen kennen gelernt die trotz Attest eine Maske aufsetzen.
Wenn das stimmt ist das natürlich schon spannend.
Können sie diese Aussage belegen.