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Waldbüttelbrunn
Keine Klage gegen Aufforstungsanordung
Matthias Ernst
 |  aktualisiert: 21.06.2019 02:10 Uhr

Erneut stand die Klageerhebung gegen eine Entscheidung des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ALEF) auf der Tagesordnung des Gemeinderates Waldbüttelbrunn. Wie bereits mehrfach berichtet, wehrt sich die Gemeinde gegen mehrere Entscheidungen des Amtes für Erstaufforstungen von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Klageaussicht stand auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung, sodass man diesen Punkt vorverlegte und die Öffentlichkeit von den Beratungen ausschloss. Als diese den Saal wieder betreten durften, stimmte man einstimmig für eine Rückstellung des Tagesordnungspunktes.

Wie diese Redaktion erfahren hat, wird aktuell nicht weiter gegen die Entscheidung des Amtes geklagt. Man bekam mehrfach signalisiert, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat und deshalb muss man die Entscheidung akzeptieren, auch wenn man immer noch mehrheitlich der Auffassung ist, dass die Aufforstung zugunsten des Fällens von Bäumen an anderer Stelle (hier spricht man immer von Ausgleichsmaßnahmen für eine Steinbrucherweiterung in Thüngersheim durch den dortigen Betreiber) nicht nachvollziehbar ist.

Einstimmig positiv beschieden wurde dagegen eine Änderung des Bauantrages der Firma Rewe, die derzeit einen Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet Kiesäcker baut. Sie hatte beantragt, dass die Höhenlage des Marktes um zehn Zentimeter erhöht werden darf und dass der geplante Gastronomiebereich, Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD) sprach von einem Café, auch sonntags stundenweise öffnen darf.

 
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