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Kist
Keine Gnade für Geldautomaten-Sprenger von Kist: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Würzburger Landgerichts
Ein Niederländer hatte im Herbst 2020 in Kist einen Bankautomaten gesprengt. Warum die Karlsruher Richter in letzter Instanz hart blieben und welche Strafe ihn erwartet.
Spurensicherung an der Bankfiliale in Kist (Lkr. Würzburg) im September 2020: Der Mann, der den Geldautomaten sprengte, muss jetzt für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Foto: Berthold Diem (Archivbild) | Spurensicherung an der Bankfiliale in Kist (Lkr. Würzburg) im September 2020: Der Mann, der den Geldautomaten sprengte, muss jetzt für achteinhalb Jahre ins Gefängnis.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 13.05.2024 02:44 Uhr

Ein Geldautomat in der Region Würzburg wurde ihm zum Verhängnis: Bei der Sprengung des Automaten in einer Bankfiliale in Kist im September 2020 war die Polizei einem Mitglied einer niederländischen Sprenger-Bande auf die Spur gekommen. Drei Jahre später stand der 34-Jährige in Würzburg vor Gericht - und bat vergeblich um Gnade. 

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