Das Filmteam hat sich letztlich doch für einen anderen Drehort entschieden. Wie vor einigen Wochen berichtet, sollte die Stadt Aub als Drehort für einen Spielfilm über den Widerstandskämpfer Johann Georg Elser dienen.
Auch die Ritterspiele fallen in diesem Jahr aus. Nachdem die Spiele ursprünglich für das letzte Maiwochenende angekündigt waren, dann auf Ende September verschoben wurden, finden sie in diesem Jahr gar nicht statt.
Wie Melber mitteilte, hat Veranstalter Horst Bullheller aber zugesagt, dass im kommenden Jahr 2015 wieder Ritterspiele in Aub stattfinden werden.
Den Bau zweier Windkraftanlagen auf Hemmersheimer Gemarkung nahe dem Wäldchen an der Simmershöfer Straße lehnte der Stadtrat ab. Schon die Aufnahme dieses Standortes im Regionalplan Westmittelfranken hatte der Stadtrat seinerzeit abgelehnt. Die Auber sehen sich durch die zahlreichen Windräder östlich der Stadt regelrecht umzingelt und den Blick auf das Altstadtensemble beeinträchtigt.
„Wenn man am Abend nach Osten blickt und die vielen Lichter an den Masten der Windräder sieht, fühlt man sich an eine Hochhaussiedlung einer Großstadt erinnert,“ war aus dem Gremium zu hören.
Mehrheitlich lehnte der Stadtrat deshalb die geplanten Winderäder ab, lediglich die beiden Ratsmitglieder Thomas Pfeuffer und Manfred Neeser von der Wahlgemeinschaft Baldersheim/Burgerroth sprachen sich für die beiden Windräder aus.
In eigener Sache brachte der Stadtrat einen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisantrag für die Außenrenovierung der Friedhofskapelle auf dem Auber Friedhof aus. Hier soll der Putz im hinteren Sockelbereich abgeschlagen, der Sockel freigelegt werden und die Kapelle von außen neu gestrichen werden. Die Kosten für die Sanierung werden privat getragen.
Bürgermeister Robert Melber informierte das Ratsgremium darüber, dass der Haushaltsplan 2014 vom Landratsamt ohne Einwendungen genehmigt wurde.
Ratsmitglied Peter Elblein wollte wissen, wer die Genehmigungen für die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück erteilt und wer kontrolliere, ob die Regenwasserableitungen nicht doch an das Kanalnetz angeschlossen sind. Hintergrund sind die getrennt ermittelten Abwassergebühren für Regenwasser, bei der Grundstücksteile nicht einberechnet werden, wenn das anfallende Regenwasser dort versickere.
Verwaltungsleiter Volkmar Meyer ließ wissen, dass die Genehmigungen das Wasserwirtschaftsamt erteile. Ob und in welcher Weise möglicherweise Nachbarn durch die Regenwasserversickerung beeinträchtigt werde, sei privatrechtlich zwischen den Nachbarn zu regeln. Grundsätzlich stehe aber jedem Grundstücksbesitzer zu, sein Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen.
Theo Theuerkaufer bemängelte, dass zunehmend öffentliche Flächen ungewollt „begrünt“ werden, weil die Anwohner den Wildwuchs nicht entfernen. Die Verwaltung sollte hier einschreiten und solche „Grünmaßnahmen“ nicht tolerieren.