Eine Kalaschnikow hat ein Rentner „ins Gespräch gebracht“, als man ihm an der Pforte des Würzburger Strafjustizzentrums in der Ottostraße keinen Termin bei einem Richter oder Staatsanwalt vermittelte. Er sollte sein Anliegen schriftlich vorbringen. Wegen Bedrohung und versuchter Nötigung ist der 60-Jährige jetzt zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.
Polizei holte ihn an der Pforte ab
Zunächst hatte der Rentner an der Pforte erklärt, dass er so lange bleibe, bis er sein Anliegen mündlich vortragen kann. Später wurde er von der Polizei abgeholt, weil er angedroht hatte, sein Anliegen dann mit einem Sturmgewehr selbst in die Hand zu nehmen.
Ob der Mann einen verzweifelten Eindruck machte, wollte die Richterin von einem Justiz-Sicherheits-Sekretär wissen und der meinte „zumindest einen enttäuschten“. Dennoch habe man „vom Schlimmsten“ ausgehen müssen. Der Versuch, einen Gesprächspartner zu finden, sei zuletzt daran gescheitert, dass die Angelegenheit in die Mittagspause fiel.
Die Rente wird „gestohlen“
Wiederholt fiel in der Verhandlung der Satz „Ich möchte mein Leben zurück haben“. Er habe, so der Angeklagte, immer gearbeitet. Dann sei ihm, offen blieb, ob in Deutschland oder seiner Heimat Italien, seine Rente „gestohlen“ worden, er lebe derzeit von 360 Euro im Monat.
Die Richterin beherrschte das deeskalierende Zuhören. Bei den temperamentvollen Statements im Mix aus Deutsch und Italienisch des Angeklagten wurde allerdings nicht klar, wo das Problem liegt.
Die Richterin vertiefte das Thema aber nicht, weil im Strafjustizzentrum keine Renten-Angelegenheiten verhandelt werden. Es ging ja um den Vorfall an der Pforte des Strafjustizzentrums. Auch wenn dieser letztlich mit einem Vorgang zu tun hat, den der Angeklagte als Betrug und Diebstahl empfindet.
In Italien sei das üblich
Der Rentner war der Meinung, dass in seiner Heimat so ein Satz wie „dann hol ich eben eine Kalaschnikow“ nicht strafbar sei. Das rückte die Dolmetscherin zurecht: Das dürfe man auch in Italien nicht sagen.
Die Staatsanwältin hat dem Angeklagten beim Plädoyer „gut geschrieben“, dass er geständig war, wenn auch ohne Unrechtsbewusstsein, und dass er ganz offensichtlich aus einer gewissen Verzweiflung heraus gehandelt hat. Allerdings könne man die Angelegenheit nicht verharmlosen und behaupten, dass man so etwas in Italien eigenhändig mit einer Kalaschnikow regle.
Berücksichtigen müsse man auch das Vorstrafenregister des Angeklagten. Die acht Einträge haben allerdings überwiegend mit Klein- Kriminalität zu tun.
Kein Recht zur Selbstjustiz
Die Verzweiflung des Angeklagten, so die Richterin, sei verständlich, gebe ihm aber nicht das Recht zur Selbstjustiz. Insgesamt sei die Tat vielleicht nicht ganz so bedrohlich gewesen, wie man es aus der Akte entnehmen könnte. Der Strafbefehl wurde daher korrigiert: von den zunächst geforderten 1800 Euro auf 60 Tagessätze zu je 10 Euro.