Der sechsfache Todesschütze von Rot am See soll seine 9-Milimeter-Pistole zwei Tage vor der Bluttat in Würzburg gekauft haben. Das meldet die "Südwestpresse" in Ulm, in deren Verbreitungsgebiet der Vorfall passierte, auf der Basis eigener Recherchen. Die Crailsheimer Redaktion sprach auf Nachfrage von gesicherten Informationen aus einer Quelle, die vertraulich behandelt werde.
Schütze durfte legal Waffen kaufen
Der 26-Jährige soll am vergangenen Freitag in dem kleinen Ort im Nordosten Baden-Württembergs seine Eltern, einen Onkel, eine Tante und zwei Stiefgeschwister erschossen und zwei weitere Verwandte angeschossen haben. Er sitzt wegen des Verdachts auf sechsfachen Mord und zweifachen versuchten Mord in Untersuchungshaft.
Das Landratsamt in Schwäbisch Hall hatte zwar Auskünfte darüber gegeben, dass der Schütze prinzipiell legal eine Waffe erwerben durfte. Aber konkrete Informationen zum Waffenkauf in Würzburg "kommen nicht von uns", erklärte ein Pressesprecher des Landrats, ohne die Nachricht aber ausdrücklich zu dementieren. Beim Polizeipräsidium Unterfranken war über einen Waffenkauf des Schützen in Würzburg am Nachmittag noch nichts bekannt.
Schütze feuerte bereits mit großkalibriger Waffe im Verein
Indessen zeigten Recherchen beim Schützenverein im nahen Beimbach, dass der 26-jährige Schütze offiziell und legal regelmäßig mit großkalibrigen Waffen geschossen haben muss. Denn sein Name steht auf den Ergebnislisten der Bezirksliga im Schützenbezirk Hohenlohe in der Disziplin Großkaliberpistole/-revolver.
Der mutmaßliche Täter ist Inhaber einer grünen Waffenbesitzkarte, wie das Landratsamt Schwäbisch Hall als zuständige Waffenbehörde auf Nachfrage bestätigt. Ausgestellt wurde diese Karte im September 2019. Und was steht drin? "Er war durch einen Voreintrag berechtigt, eine halbautomatische Pistole im Kaliber 9 mm inklusive Munition zu erwerben." Der Voreintrag verfällt, wenn man die beantragte Waffe innerhalb eines Jahres nicht kauft.
Verdächtiger hatte alle erforderlichen Unterlagen
Der Täter habe den erforderlichen Sachkundenachweis sowie die benötigte Bedürfnisbescheinigung vom Württembergischen Schützenverband in Stuttgart vorgelegt, heißt es beim Landratsamtweiter. "Seine Zuverlässigkeit wurde durch Abfragen in den einschlägigen Registern vollumfänglich überprüft." Zudem sei die Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nach dem Waffengesetz vorgelegt und geprüft worden. Der Transport sowie die sichere Aufbewahrung seien keine gesonderten Auflagen, sondern Bestandteil der Sachkundeprüfung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels stand, dass der 26-jährige Schütze bei Wettkämpfen für seinen Schützenverein "offiziell und legal über eine großkalibrige Waffe verfügt haben muss". Diese Formulierung ließ außer Acht, dass er auch mit einer vereinseigenen Waffe angetreten sein könnte.
Sportschützen brauchen keine Feuerwaffen. Für den Sport reichen Luftpistole und Luftgewehr. Damit könnte man allenfalls jemand erschlagen. Massenmord geht damit aber garantiert nicht.
Und das ein "Wesenstest" vor dem Waffenkauf nichts aussagt zeigt der aktuelle Fall
Ja eindeutig.
der "Wesenstest" war hier gar nicht relevant. Erst Gesetz lesen, verstehen und dann schreiben. Nur mal so als Empfehlung!! Fordern Sie bitte auch gleich ein Messer und Traktorenverbot. LKWs auch noch?
Ich stimme Ihnem Kommentar in vollem Umfang zu !
Die Wettbewerbe der Sportschützen werden meines Wissens nicht mit scharfen Pistolen Kal. 9mm, sondern mit Luftdruck- oder bestenfalls Kleinkaliberwaffen ausgetragen. Wozu braucht der Sportschütze also dann eine Pistole des genannten Kalibers ? Über einen Schützenverein und den sogenannten "Wesenstest" kann also praktisch jeder legal in den Besitz einer scharfen Waffe kommen. Diese Regelung sollte man m.E. zumindest mal einer Prüfung unterziehen.
Mit einem Küchenmesser, Schraubendreher und ähnlichem dürfte ein Amoklauf wesentlich schwerer sein.
Was Sie über Wettbewerbe der Sportschützen zu wissen glauben ist unzutreffend. Und einen "sogenannten "Wesenstest" gibt es auch nicht.
Die Voraussetzungen für die Erlangung einer WBK und die nötige Zuverlässigkeit und Eignung sind in Deutschland bereits sehr streng. Aber Hauptsache mitreden...
Was ist denn daran relevant, wo der Kerl die Waffe gekauft hat und ob er sie legal besitzen durfte?
Man kann auch Küchenmesser, Hackbeil oder Schraubendreher als Mordwaffe verwenden. Eine Schußwaffe macht es lediglich "bequemer". Da hilft alles rumgereite auf dem Waffenrecht nicht, das war schon vor 40 Jahren streng genug und hätte bei konsequenter Anwendung Winnenden verhindert.
Bin gespannt, wann LKW- und PKW-Fahrer entsprechend dran kommen....nicht, dass man schon Amokläufe mit sowas gemacht hätte....