Eine Solarthermie-Anlage für das Gebäude Hauptstraße 29? Vier Kollektoren für eine östliche Dachfläche waren beantragt. Als nicht einsehbar wurden sie genehmigt. Dieser Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung war ein klassischer Fall, bei dem die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den Altort künftig als Leitlinie Eigentümern und Planern helfen soll, gangbare, dem Denkmalensemble gerechte Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie soll für das Sanierungsgebiet im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) gelten und zeigt auch die Fördermöglichkeiten auf.
Bei Kollektoren, Photovoltaikmodule (PV) oder technischen Anlagen wie Antennen – ist laut Gestaltungssatzung im Sanierungsgebiet immer die straßenabgewandte Seite zu nutzen. Bei Einzeldenkmalen allerdings wird selbst dies als problematisch gesehen. Noch kurz vor der Billigung des bereits lange diskutierten Entwurfs "Erhaltungs- und Gestaltungssatzung" zeigte sich noch einmal die schwierige Abwägung zwischen energetisch wünschenswerten Maßnahmen und optischer Störung.
"Wir werden uns künftig nicht mehr gegen PV auf Dächern wehren können", schätzte etwa Elisabeth Balk (BL) ein und verwies auf integrierte PV-Dacheindeckungen, die im Gegensatz zum aufgeständerten Standard auch auf Denkmälern zulässig sein könnten. Maßstab für Genehmigungen könnte auch die Ansicht von drei maßgeblichen Fotoansichten sein, bei denen das historische Bild bewahrt werden muss. Für Sommerhausen könnte das die Ansicht von der Schnecke, vom terroir f und dem Brückenkopf in Winterhausen sein, gab sie zu bedenken.
Denkmalschutz steht über Gestaltungssatzung
Dass man eine flächenbündige PV-Eindeckung eventuell in die Satzung aufnehmen müsse, weil das Sanierungsgebiet nicht nur den Altort betreffe, fürchtete Stefan Furkel (BL). Bürgermeister Wilfried Saak (WGS) verwies indes auf den Denkmalschutz, der über der Gestaltungssatzung stehe. Und dass jede Maßnahme im Denkmalensemble, selbst Fenster streichen, zumindest anzeigepflichtig sei. Er würde integrierte PV zulassen, wohl wissend dass die Experten ein Auge darauf haben.
Dem allerdings wollte Furkel nicht so ganz trauen: "Denkmalschutz ändert sich. Dann haben wir nichts mehr in der Hand", befürchtete er. "Dann könne man die Satzung gleich lassen", meinte gar Stefan Diroll (CSU). Letztlich fanden sich nur vier Befürworter, integrierte PV-Anlagen auf Einzeldenkmalen prinzipiell zuzulassen – bei neun Gegenstimmen.
Keine Straßenaufsteller mehr
Komplett einig war man sich dagegen, so genannte Kundenstopper, Straßenaufsteller mit Werbung künftig nicht mehr im Ort haben zu wollen, nachdem Saak versicherte, persönlich den Kampf aufnehmen zu wollen, weil sie das Schlimmste seien, was einer positiven Prägung des Altortes entgegensteht.
Eine zu starke Einschränkung der gärtnerischen Gestaltung mit der "Orientierung an heimischen Bauerngärten" und der Unzulässigkeit standortfremder Gewächse hatte Diroll noch für den Punkt Gartengestaltung kritisiert. Saak allerdings beharrte: "Wir brauchen eine Orientierung" bei der Gestaltung, die Anhaltspunkte gibt, was gewünscht sei.
Noch bis zum 9. Juli liegt der Entwurf der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit Kommunalem Förderprogramm jetzt noch einmal öffentlich zur Stellungnahme aus – auf der Homepage der Marktgemeinde und bei der VG Eibelstadt.