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Eibelstadt
Ist ein Kran sinnvoll oder Verschwendung?
Antje Roscoe
 |  aktualisiert: 13.10.2024 02:29 Uhr

Die Eibelstadter Freiflächengestaltungssatzung bleibt. Das zumindest sieht der Stadtrat als wichtig an. "Nur so werden wir es mittel- und langfristig hinbekommen, dass auf Grün geachtet wird", verteidigte Bürgermeister Markus Schenk die städtischen Vorgaben in Sachen Grüngestaltung – auch im privaten Bereich.

Grund für die Diskussion war, dass mit dem Ersten Modernisierungsgesetz Bayern die gesetzliche Grundlage für die Satzung wegfallen könnte. In der vorherigen Sitzung des Stadtrats hätte damit die Möglichkeit bestanden, die Eibelstadter Satzung aufzuheben, bevor sie mit dem 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. Allerdings hatte sich Katharina Brandl (Grüne) gegen vorauseilenden Gehorsam ausgesprochen, auch weil die Vorgaben der Satzung gut durchdacht und begründet seien. In eigener Sache erst einmal nichts zu unternehmen, war für Jochen Kunkel (FDP) die angemessene Reaktion zum Thema "Bürokratie-Abbau". Joachim Zürn (Grüne) sah wegen der offenen Fassung ohnehin keinen bürokratischen Aufwand durch die Satzung. Ändern könne man immer noch, wenn es sein muss, so Mathias Hermann (SPD).

Auf einem guten Weg

Bereits auf einem guten Weg sah man sich in Sachen Altstadt-Sanierung nach den entsprechenden Satzungen. "Man sieht in den Gassen, dass sich etwas tut", stellte Schenk fest. Fortgesetzt werden soll deshalb 2025 im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Lebendige Zentren" die für den Bauherrn kostenlose Sanierungsberatung in der Altstadt. Und auch an der kommunalen Förderung für einzelne Projekte wird festgehalten. Die Stadt selbst hat den ersten Bauabschnitt zur Umgestaltung des Maintorvorplatzes im Visier und plant mit Geldern aus der Städtebauförderung, die üblicherweise mindestens 60 Prozent der angemeldeten und abrechnungsfähigen Kosten übernimmt.

Weniger einig war man sich, ob für das Regenüberlaufbecken RÜB1 an der Brückenstraße ein Kranportal und eine Einzäunung nötig sind. Die Abwasseranlagentechnik wird dort saniert. Im Zuge dessen sah es die Mehrheit der Stadträte als angemessen an, für die regelmäßigen Wartungsarbeiten einen feststehenden Kran zu installieren, um die unterirdisch installierten Pumpen anheben zu können. Zum Schutz des Kranportals soll das Areal mit einem zwei Meter hohen und 100 Meter langer Stabgitterzaun gesichert werden.

"Rausgeschmissenes Geld"

Während Benedikt Machnig (CSU) auf die immense Arbeitserleichterung durch ordentliches Arbeitsmaterial und den Arbeitsschutz verwies, den die Stadt den Mitarbeitern schuldig sei, nannte es Herrmann "rausgeschmissenes Geld". Er hatte für einen mobilen Kran geworben, die auch Feuerwehr und Bauhof nutzen könnten. Um den Sicherungszaun einsparen zu können, brachte Brandl eine Sperrvorrichtung am Kran ins Gespräch. Edmund Haas war sogar skeptisch, ob der Zaun im Überschwemmungsgebiet vom Wasserwirtschaftsamt als zulässig angesehen werden wird. Kranportal und Zaun hatten trotzdem acht Befürworter, bei zwei Gegenstimmen. Es ging um geschätzte Kosten in der Größenordnung von 20.000 Euro für den Zaun und 10.000 Euro für den Kran.

Weil die allgemeine Steigerung der Bodenpreise auch den Wert der Grundstücke im Gewerbegebiet "Am Thomasboden" hat steigen lassen, hat der Stadtrat einen neuen Quadratmeterpreis festgelegt. Die Anpassung sei zwingend, weil Vermögen laut Geschäftsordnung nur zum vollen Wert veräußert werden darf. Waren vor fünf Jahren noch 145 Euro je Quadratmeter angemessen, sind es jetzt 160 Euro. Der neue Preis gilt für alle Grundstücke, für die es noch keine notarielle Verkaufsurkunde gibt.

 
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