Ist die Kritik aus Unterfranken an Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete berechtigt? "Anstatt einen unter internationaler Aufsicht stehenden Hafen in Libyen anzulaufen, wurde Kurs auf Europa genommen. Das ist ein fatales Signal in die Krisenregionen überall in Afrika“, sagt der Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart). Stimmt das? Darüber sprachen wir mit der Expertin für Seerecht, Professorin Nele Matz-Lück von der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Sie hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht und Seerecht inne und ist Direktorin des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht, dem ältesten Universitätsinstitut für internationales Recht in Deutschland. Zudem ist sie Professorin an der Universität Tromsö in Norwegen und Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein.
- Update, 21 Uhr: Sea-Watch-Kapitänin Rackete kommt wieder frei
Frage: Stimmt die Aussage von Alexander Hoffmann, "die Kapitänin der Sea-Watch hätte einen unter internationaler Aufsicht stehenden Hafen in Libyen anlaufen können"?
Nele Matz-Lück: Nein. Es gibt keine unter internationaler Aufsicht stehenden Häfen in Libyen, in denen die Garantie besteht, dass die zurückgeführten Migranten nicht Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Vergangenheit entschieden, dass es gegen das so genannte "Refoulement"-Verbot verstößt, Asylsuchende nach Libyen zurückzubringen. Der Kapitän eines Schiffes ist verpflichtet, gerettete Personen an einen sicheren Ort zu bringen; das ist mehr als nur trockener Boden unter den Füßen.
Das "Refoulement"-Verbot ist der völkerrechtliche Grundsatz, der die Rückführung von Menschen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter droht. Mit anderen Worten wird von der Sea-Watch-Kapitänin etwas verlangt, das der deutsche Staat nicht tun dürfte?
Matz-Lück: Nach allem, was wir wissen, drohen Migranten, die nach Libyen zurückgebracht und dort interniert werden, Menschenrechtsverletzungen. Also ist dies kein sicherer Ort. Es ist zynisch, von privaten Rettungsschiffen zu verlangen, Gerettete nach Libyen zu bringen, wenn der deutsche Staat dies wegen seiner Pflichten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht dürfte.
Hat die Kapitänin gegen Seerecht verstoßen, als sie die Geflüchteten vor der libyschen Küste an Bord nahm?
Matz-Lück: Nein, im Gegenteil. Egal, in welcher Meereszone man Personen in Seenot antrifft, müssen diese gerettet werden.
Warum arbeitet die EU mit Libyen zusammen?
Matz-Lück: Die etwas zynische Antwort wäre sicher, dass die Zusammenarbeit erfolgt, damit die Menschen es gar nicht erst in internationale Gewässer schaffen, weil dann die Probleme entstehen, die uns gegenwärtig beschäftigen. Die offizielle Antwort ist sicher, dass Libyen für die Sicherheit der Flüchtenden sorgen soll, damit diese nicht in Not geraten.
Wird die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, wenn die EU Geld an die libysche Küstenwache bezahlt?
Matz-Lück: Nein. Die Menschenrechtskonvention gilt nur mit Einschränkungen extraterritorial. Eine Geldzahlung an Libyen dürfte dafür nicht ausreichen. Moralisch ist dies trotzdem problematisch.
Hätte die Kapitänin nicht versuchen müssen, einen anderen Hafen anzulaufen?
Matz-Lück: Ob das Schiff angesichts der Lage an Bord eine weitere Reise zu einem anderen Hafen hätte riskieren können, unterliegt der Einschätzung der Kapitänin. Auch war in diesem Fall nicht klar, welche nahe gelegenen Häfen die Einreise gestattet hätten.
In Tunesien gibt es kein Asylgesetz und somit auch keine Möglichkeit für Geflüchtete, einen Schutzstatus zu erhalten. Trotzdem fordern viele, die Menschen dorthin zu bringen...
Matz-Lück: Im Vergleich zu Libyen gilt Tunesien als "sicherer Ort". Doch es ist unklar, ob die Menschen dort überhaupt hätten an Land gehen dürfen.
Hat sich die Kapitänin strafbar gemacht, als sie gegen den Willen Italiens in den Hafen einlief?
Matz-Lück: Nach seerechtlichen Bestimmungen müssen Küstenstaaten die Einreise in ihre Häfen nicht gestatten. Das nationale italienische Verbot ist daher seerechtlich nicht zu beanstanden. Carola Rackete hat gegen italienisches Recht verstoßen.
Gibt es Ausnahmen?
Matz-Lück: Wenn ein Schiff selbst in eine akute Notlage gerät, die nicht anders als durch das Einfahren in einen Hafen abwendbar ist, greift ein solches gewohnheitsrechtlich verankertes Nothafenrecht. Ob das hier der Fall war oder ob Italien auch weiter durch die Versorgung der Personen an Bord und die Evakuierung einzelner Fälle seiner Pflicht zur Hilfeleistung hätte gerecht werden können, ist eine offene Streitfrage.
Verstößt Matteo Salvini gegen internationales Seerecht?
Matz-Lück: Nein, aber er verdeutlicht, dass wir eine untragbare Situation haben, in der Menschen zwar aus humanitären Gründen zwingend gerettet werden müssen, dann aber ein unwürdiges Tauziehen beginnt, wo sie an Land gehen dürfen.
Staatliche Rettungsoperationen wurden eingestellt. Jetzt wird auch die private Rettung unterbunden. Missachten wir in Europa unsere eigenen menschenrechtlichen Standards?
Matz-Lück: Wir verletzen in jedem Fall unsere eigenen hohen Ansprüche an humanitäre Standards, selbst wenn das Einstellen der Rettungsaktionen kein unmittelbarer Bruch der geltenden Menschenrechte darstellt. Wir sind rechtlich nicht verpflichtet, im Mittelmeer staatliche Rettungsoperationen durchzuführen. Moralisch sind wir EU-Mitgliedstaaten auf jeden Fall in der Pflicht, wenn wir tatenlos zusehen, wie tausende Menschen ertrinken.
Völkerrecht kontra nationales Recht - was wiegt schwerer?
Matz-Lück: Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von den betroffenen Regelungen und der jeweiligen nationalen Rechtsordnung ab. Allerdings verhält es sich hier so, dass das Völkerrecht in der entscheidenden Frage des Ausschiffens geretteter Personen keine abschließende Regelung trifft und das Seerecht den Küstenstaaten weitgehende nationale Befugnisse in Bezug auf Häfen einräumt. Die unterschiedliche Beurteilung der Lage des Schiffes - Notlage oder nicht - kommt dann noch erschwerend hinzu.
Er sollte seine Loyalität mal überdenken.
ich habe gestern Morgen mit Frau Prof. Dr. Nele Matz-Lück von der Universität Kiel ein schriftliches Interview geführt. Sie können versichert sein, dass ich Ihre Aussagen zu 100 Prozent wortgetreu wiedergegeben habe.
Beste Grüße
Angelika Kleinhenz
Viele Grüße, (der) Ridcully.
Boote werden sofort unbrauchbar gemacht und verschrottet.
Unsere nichts nutze in Berlin sollten dann ganz leise sein.
Ich als Italien würde aus dem Verein EU austreten.
Das ist aber eine ganz seltsame Rechtsauffassung, die Sie da haben. Hoffentlich arbeiten Sie nicht auch noch tatsächlich in der Verwaltung...,.
Solche Empörungen wären auch mal angebracht gewesen, als vor kurzem in München ein 43 jähriger Deutscher über ein 11 jähriges Mädchen hergefallen ist und sich an ihm vergangen hat ...
Ist doch schon längst traurigerweise bekannt, dass es den besorgten Bürgern nie um das Opfer, sondern immer nur im die Herkunft des Täters geht.
Aber nein, das ist bestimmt kein Rassismuss oder Fremdenfeindlichkeit.....
Einfach gesagt:" Wenn es um Retten auf offener See geht, ist es mir egal ob mich ein "Kanibalenschiff"rettet, selbst da sehe ich meine Chance mich mit denen zu messen! Die Kapitänin hat die Menschen vor der libanesischen Küste aufgenommen und in ihrer Wunschrepublik "Europa" gebracht. Von daher hat sie sich zu verantworten und muss, so blöd wie es klingt, sich als verlängerter Arm der Schleuder verantworten!
Natürlich richtig ...verlängerter Arm der Schleußer...usw.
Mann könnte in Anlehnung an den alten Song "The devil´s right hand" auch sagen die rechte Hand der Schleußer-Industrie.
Endlich mal ein Beitrag von jemandem, der in der Sache Ahnung hat und einen Informationsbeitrag leisten kann ...