Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für Randersacker ist abgeschlossen und vom Marktgemeinderat einstimmig gebilligt. Mit ISEK als Datengrundlage und Willensbekundung startet nun die Bewerbung um ein Städtebauförderprogramm, mit dem der Ortskern gestärkt und entwickelt werden kann.
Konkret sind vier Maßnahmen benannt, mit denen die Marktgemeinde sofort starten möchte. Beim Flecken, der alten Dorfmitte, geht es einerseits um eine Neudefinition seiner Funktion und zum anderen um die Planung der konkreten, baulichen Gestaltung. Der Flecken liegt im wahrsten Sinne des Wortes gerade brach, nachdem die Oberfläche für die Wasserversorgung aufgebrochen wurde. In die Bedarfsmitteilung an die Regierung von Unterfranken, die das mit dem ISEK-Verfahren betraute Büro Wegner aus Veitshöchheim aufgestellt hat, sind für den Flecken 288 000 Euro eingestellt.
Verkehr ist das große Problem
Die drei weiteren kurzfristigen Vorhaben dienen der Erarbeitung von Grundlagen für die weitere städtebauliche Entwicklung der Marktgemeinde. So ist mit der Neugestaltung des Fleckens eng verbunden ein Konzept für den ruhenden Verkehr in Randersacker, der als eines der größten Probleme gilt.
30 000 Euro werden für ein Konzept veranschlagt, das von Park + Ride über Barrierefreiheit bis zur Gestaltung des Straßenpflasters grundsätzliche Strukturen vorgibt, um ein stimmiges Gesamtbild und funktionierende Flächen zu erhalten. Mit einer Gestaltungssatzung für den Ortskern soll dieser in seiner Originalität und Qualität erhalten werden können. Und es wird möglich, auch private Eigentümer einerseits zu beraten, andererseits auch zu motivieren, ortsbildgerecht zu sanieren und dies dann finanziell zu unterstützen.
Kommunales Denkmalkonzept
Für die Jahre 2020 bis 2022 sind dafür 117 000 Euro kalkuliert. Nicht zuletzt soll ein kommunales Denkmalkonzept (20 000 Euro) erstellt werden, bei dem alle Denkmalwerte erfasst werden.
Der aus dem ISEK-Verfahren abgeleitete Maßnahmenkatalog ist offen, berichtet Bertram Wegner. Es können Maßnahmen erweitert und ergänzt oder auch gestrichen werden. Alles in allem plane man mit zehn bis 15 Jahren für die Umsetzung von verschiedenen Zielen zu mehr Lebensqualität, in der Daseinsvorsorge oder auch optisch durch die Aufwertung des südlichen Ortseingangs. Vor allem aber sei die weitere Beteiligung der Bürger empfohlen, wenn es konkret weiter geht, zum Beispiel mit dem Parkraumkonzept.
Gemeinde hat Vorkaufsrecht
Mit dem ISEK beschlossen wurde das betroffene Sanierungsgebiet, das gleichzeitig die Förderkulisse sowie die besonderen Rechte und Pflichten von Eigentümern vorgibt. Demnach bedürfen beispielsweise Bauvorhaben im Sanierungsgebiet grundsätzlich einer sanierungsrechtlichen Erlaubnis, sind also immer genehmigungspflichtig.
Bei Veräußerungen hat die Marktgemeinde stets das Vorkaufsrecht. Es lockt andererseits eine erhöhte Steuerabschreibung. Der Geltungsbereich des Sanierungsgebietes, wie ihn der Marktgemeinderat jetzt beschlossen hat, wird vom 29. November bis 10. Januar öffentlich ausgelegt. Es besteht bei der öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit, Anregungen und Widersprüche zu formulieren.