
Ein Konzept für den Hochwasserschutz würde die Gemeinde Ippesheim gefördert bekommen. Maßnahmen am Iff oder Ensbach aufgrund der Richtlinien für das Bayerische Förderprogramm wohl nicht. Dies war die Botschaft von Heiko Moßhammer, der für den Landkreis zuständige Abteilungsleiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, und seinem Mitarbeiter Thomas Vorholzer, zuständig für Wasserbau und Gewässerentwicklung.
Die beiden Experten erläuterten in der Gemeinderatssitzung, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat. Hochwasserschutz sei eine Gemeinschafsaufgabe, das heißt, jeder – auch die Anlieger – müssten etwas dafür tun, erklärte Moßhammer.
Für Gewässer erster und zweiter Ordnung, die in den Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes fallen, gibt es Hochwassergefahrenkarten. In der Gemeinde Ippesheim fallen die Gewässer in die dritte Ordnung. Damit ist die Gemeinde zuständig. Doch das Wasserwirtschaftsamt hat auch hier die Gefahren abgeschätzt. Laut Moßhammer sind die Molkereistraße und der Brühlweg im Hochwasserfall betroffen.
Wohl keine Förderung für die Gemeinde
Moßhammer ging auf die Palette "weicher Maßnahmen" ein. Wichtig sei, den Abfluss innerorts sicherzustellen. Dazu zähle mähen, Bachbett räumen oder entkrauten. Das soll heuer von beim Ensbach im Ort gemacht werden. Dass das erst spät im Jahr geschieht, liege an Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde, wie Bürgermeister Karl Schmidt auf Nachfrage von Gemeinderätin Christina Alt erläuterte. Als weitere Maßnahme nannte Moßhammer die Stärkung des Rückhalts des Wassers im Außenbereich.
Das Thema Wasseraufstauen veranlasste Bernhard Wolf zu der Nachfrage, wie es sich denn mit dem Biber verhält. Der baue ja gerne Dämme. Moßhammer erklärte dazu, dass der Biber, da wo er Platz habe, aufstauen könne. Bei technischen Anlagen jedoch habe er nichts zu suchen.
Die Fördermöglichkeiten stellte Vorholzer vor. Ein Hochwasserschutzkonzept bekäme die Marktgemeinde gefördert. Die Kosten würden sich etwa auf 15.000 Euro belaufen, davon würden 75 Prozent bezuschusst. Doch für Maßnahmen würde die Gemeinde wohl keine Förderung erhalten. Denn diese müssten wirtschaftlich sein. Denn es würden die Schadenshöhe den Kosten der Schutzmaßnahmen gegenübergestellt. Wenn man dies für Ippesheim berechne, würden die Kosten der Maßnahmen die Kosten bei einem Schaden übersteigen. Somit seien die Maßnahmen nach den derzeitigen Richtlinien nicht förderfähig, bedauerte Vorholzer.
Maßnahmen am Gollhöfer Brücklein
Doch die Gemeinde könne einiges selbst tun, auch ohne Förderung. Dazu zählt das Gollhöfer Brücklein. Dort könnte der Durchfluss verringert werden, das Wasser damit aufgestaut werden. Wenn man den Weg noch um einen Meter höher baut, könne noch mehr Wasser zurückgehalten werden. Auf den Flächen sei Grünland. Mit den Eigentümern müsse diesbezüglich noch gesprochen werden, hieß es.
Für die Umsetzung wird eine wasserrechtliche Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes benötigt. Auch die Standsicherheit des Dammes müsse gewährleistet sein, erklärte Moßhammer. Die Maßnahme beim Brücklein könne in Kombination mit Maßnahmen, die jeder Einzelne Anlieger tun könne, hilfreich sein. Wolf ist überzeugt, dass man beim Brücklein tatsächlich mit wenig Aufwand die Spitze brechen könne. Auf Nachfrage nach den Kosten für die Maßnahme, gab sich Moßhammer bedeckt. "Für 10.000 Euro wird man es nicht bekommen, aber 300.000 Euro wird es auch nicht kosten", sagte er.