Nach den jüngsten schweren Unwettern in mehreren weiteren Landkreisen weitet die Bayerische Staatsregierung den möglichen Empfängerkreis für Soforthilfen aus. Darunter ist auch der Landkreis Würzburg. Dies berichtet das Bayerische Finanzministerium in einer Pressemitteilung. Neben dem Landkreis Würzburg betrifft dies auch die Landkreise Roth, Traunstein, Miesbach, Oberallgäu, und Rosenheim. Ab dem heutigen Mittwoch können den Angaben zufolge Hochwasser-Betroffene aus diesen Landkreisen die Soforthilfen beantragen, teilte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag mit. Ansprechpartner ist laut Ministerium das jeweils zuständige Landratsamt, das die entsprechenden Formulare digital und in Papierform zur Verfügung stelle. Die Auszahlung erfolge per Überweisung, könne nach Absprache aber auch in bar erfolgen.
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