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Würzburg
Hin und Her im Fall Halemba geht weiter: Landgericht Würzburg will Verfahren gegen AfD-Politiker nicht übernehmen
Im Mai 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Daniel Halemba. Warum immer noch völlig offen ist, ob und wann dem Abgeordneten der Prozess gemacht werden könnte.
Gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg.
Foto: Daniel Löb, dpa | Gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 01.04.2025 02:36 Uhr

Die Hängepartie im Fall des Würzburger AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba geht weiter. Wie an diesem Donnerstag bekannt wurde, wird die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg das Verfahren gegen den 23-jährigen Politiker nicht übernehmen. Damit ist auch ein knappes Jahr nach Anklageerhebung offen, ob und wann es einen Prozess gegen Halemba geben könnte.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat im Mai 2024 Anklage gegen den umstrittenen AfD-Politiker erhoben. Sie wirft ihm vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte und vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.

Landgericht Würzburg geht von langem Prozess aus

Im Dezember 2024 hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg die Verfahrensakten an die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg weitergeleitet. Die höhere Instanz sollte prüfen, ob sie den Fall Halemba wegen des "besonderen Umfangs" übernimmt. Nachdem das Landgericht zunächst Nachermittlungen angeordnet hatte - insbesondere einen Zeugen sollte die Staatsanwaltschaft vernehmen lassen - , lehnte es die Übernahme des Verfahrens nun ab.

Die Große Jugendkammer des Landgerichts Würzburg sehe keinen besonderen Umfang des Verfahrens, heißt es in einer Pressemitteilung. Ein solcher ergebe sich "weder aufgrund einer etwaigen Vielzahl von Verfahrensbeteiligten noch aus einer Vielzahl an Taten". Zwar sei nach Ansicht der Kammer "eine Hauptverhandlung zu erwarten, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt und den üblichen Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht überschreiten würde". Dennoch sieht das Würzburger Landgericht weiter das Amtsgericht für den Fall zuständig.

Vorwürfe und parteiinterne Kritik im Vorfeld der Kandidatur

Halemba hatte vor zwei Jahren erstmals für Schlagzeilen gesorgt. Damals wurde parteiinterne Kritik laut, wonach er satzungswidrig Personen in die AfD aufgenommen haben soll, um mit ihrer Unterstützung seine Kandidatur für den Landtag zu sichern.

Kurz vor der Landtagswahl im Herbst 2023 durchsuchte die Polizei das Anwesen der Burschenschaft Teutonia Prag in Würzburg, bei der Halemba Mitglied ist und damals wohnte. Hintergrund waren Hinweise auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Volksverhetzung. Auch gegen Halemba wurden Ermittlungen aufgenommen.

Am Tag der konstituierenden Sitzung des Landtags verhaftet

Ende Oktober 2023 erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg wegen Verdunkelungsgefahr Haftbefehl gegen Halemba. Nachdem der AfD-Politiker untergetaucht war, wurde er am 30. Oktober 2023 südlich von Stuttgart festgenommen. An diesem Tag trat in München der neue Landtag erstmals zusammen. Am Abend wurde der Haftbefehl dann gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, die konstituierende Sitzung in München hatte Halemba aber verpasst.

Noch in seiner ersten Sitzung hob das Parlament Halembas Immunität als Abgeordneter auf: Alle Fraktionen stimmten dafür, nur die AfD-Fraktion enthielt sich.

Im Januar 2024 wurde der Haftbefehl gegen Halemba aufgehoben. Abgeschlossen war der Fall damit jedoch nicht, im Gegenteil: Im April teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie ihre Vorwürfe gegen Halemba ausweitet und nun auch wegen des Verdachts der Geldwäsche, gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung ermittelt.

Parteiausschluss von Halemba ist inzwischen vom Tisch

Innerhalb der AfD scheint sich Halemba rehabilitiert zu haben. Der 23-Jährige überstand ein Parteiausschlussverfahren, das sogar der AfD-Bundesvorstand um Alice Weidel und Tino Chrupalla gefordert hatten. Es sei "völlig klar", so Weidel im Dezember 2023, dass Halemba "nicht in der AfD Mitglied bleiben kann".

 
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Kommentare
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  • Gerhard Zwierlein
    Eine positive Feststellung: die Richterschaft ist auch in Bayern noch neutral ! nun eine andere Feststellung: die Staatsanwaltschaft ist keine unabhängige Behörde (ECLI:EU:C:2019:456) ; eigentlich ein typischer Fall für einen Strafbefehl -öffentlich gehts nur bei Mißachtung des Jugendstrafrecht ohnehin nicht. Der Bub gehört bestraft, ohne Zweifel. Was bestraft werden sollte ist der Betrug am Wähler bei der Nominierung. Das steht aber nicht vor Gericht. Was er wo in seinem Alter irgendwo hingekritzelt hat, dafür hätts früher bei diesem Alter im fränkischen eine "Backschell" gegeben. Eines ist klar, gibt es einen Prozess, so wird die AfD dann auch einen Märtyrer halten. Oder noch schlimmer, es kommt eine Einstellung oder ein Freispruch. Das wird sich auch über ein paar Instanzen hinziehen. Soviel Aufmerksamkeit für den BUB ? Für die AfD ? Das Gschmäckle einer politisch-bayerischen Verfolgung wird Weihrauch für die AfD und wahrscheinlich ein Meilenstein für die AfD-Karriere vom Bub
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  • Franz Kleinhenz
    Ein MdL vor dem JUGEND-Gericht!??!
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