„Hexenprozesse – Religion, Kultur und Recht gestern und heute“: So lautet das Thema einer vierteiligen Vortragsreihe, die am Samstag, 9. April an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg stattfinden wird.
Im Zeitraum vom Freitag, 8. April bis Sonntag, 17. April läuft in Würzburg die stadtweite Aktion „Würzburg liest ein Buch“, bei der sich mit Jakob Wassermanns Werk „Der Aufruhr um den Junker Ernst“ beschäftigt wird. Begleitend dazu hat der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Universität eine Vortragsreihe organisiert, die im Hörsaal II der Alten Universität, Domerschulstraße 16 statt findet. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Studierenden können pro Vortragsbesuch eine Bescheinigung zur Anrechnung auf ein GSiK-Zertifikat erhalten.
Die Vorträge im Überblick:
Samstag, 9. April, 18.15 Uhr: „Friedrich Spee und die Cautio Criminalis“ mit Eric Hilgendorf der Universität Würzburg. Die Cautio Criminalis von Friedrich Spee ist ein mutiges Fanal gegen die Hexenverfolgungen und stellt zudem den Versuch dar, mit den Mitteln des Rechts gegen religiösen Wahn vorzugehen. Allgemein verständlich und mit Schaubildern werden die Kernargumente der Cautio Criminalis hier vorgestellt.
Montag, 11. April, 18.15 Uhr: „Bändigung von Religion durch das Recht – auch aus aktuellem Anlass“ mit Eric Hilgendorf. Im Vortrag wird gezeigt, wie in der europäischen Rechtskultur seit dem 17. Jahrhundert die Bedeutung von Religion Schritt für Schritt zurückgedrängt wurde, und zwar unter Berufung auf Werte wie Menschenwürde und Menschenrecht.
Freitag, 15. April, 16.15 Uhr: „Jakob Wassermann – Facetten einer deutsch-jüdischen Schriftsteller-Existenz“ mit Gunnar Och der Universität Erlangen. Jakob Wassermann verwendet für die Spuren der Diskriminierung in den Seelen der Juden die Formulierung „Engramme des Leidens“.
Gilt das Wort nicht auch für Wassermanns eigenes Werk? Jakob Wassermanns facettenreiche Werke tragen heute wie damals zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Antisemitismus in unserer Rechtskultur bei.
Freitag, 15. April, 18.15 Uhr: „Hexenbilder“. Dela-Madeleine Halecker der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder spricht über das Thema: „Die nackten Hexenbilder des Hans Baldung Grien – ein Fall berechtigter Zensur im Museum?“ Die Hexen des Hans Baldung Grien sind als Bildthema für die damalige Zeit eine echte Rarität und bleiben bis heute in ihrer Interpretation rätselhaft. Es wird sich auf die Spuren des Künstlers begeben und hinterfragt, ob seine Bildnisse entfesselter Wollust und animalischer Wildheit, die manche Darstellungen im „Playboy“ in den Schatten stellen, heutzutage der Öffentlichkeit uneingeschränkt gezeigt werden dürfen.
Im zweiten Teil des Abends spricht Uwe Scheffler, ebenfalls von der Europa-Universität Viadrina, über „Malle Babbe, die Hexe von Haarlem – an was ein Strafrechtler so bei dem Gemälde des niederländischen Barockmalers Frans Hals denkt“.
Frans Hals malte auf den ersten Blick besehen so, wie wir uns seit „Hänsel und Gretel“ eine alte Hexe vorstellen. Doch auf ihrer Schulter sitzt kein Rabe, sondern eine Eule. Zusammen mit dem riesigen Bierkrug lässt das eine andere Geschichte wahrscheinlich werden. Hinterfragt wird unter anderem auch: Spielt es eigentlich für Kunstfälscher eine Rolle, dass Frans Hals sein Gemälde nicht signiert hat?