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Hettstadt
Hettstädter Gemeinderat beschließt neue Satzung zur Grundsteuer
Neu in Hettstadts Gemeinderat: Andrea Gottschlich (links) folgt auf die aus persönlichen und beruflichen Gründen ausgeschiedene Susanne Haake. Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (rechts) vereidigte die neue Gemeinderätin.
Foto: Tina Väth, Gemeinde Hettstadt | Neu in Hettstadts Gemeinderat: Andrea Gottschlich (links) folgt auf die aus persönlichen und beruflichen Gründen ausgeschiedene Susanne Haake.
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 20.10.2024 14:58 Uhr

Ausgelöst durch die ab 2025 geltende reformierte Grundsteuer ändern sich die Festsetzungen der Gemeinde Hettstadt im dritten Jahr in Folge. Die Festsetzungen der Hebesätze beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Dabei orientierte sich das Gremium an der im letzten Jahr den Bürgerinnen und Bürgern zugesicherten Kostenneutralität. Laut Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) sei es dennoch möglich, dass durch die Reform manche Bürger weniger oder andere mehr als bislang zahlen würden. Auf dem Konto der Gemeinde komme am Ende jedoch nicht mehr Steuergeld an.

Kämmerer Manuel Engels prognostizierte für die Folgejahre weiter steigende Hebesätze. Dies begründete die Bürgermeisterin mit dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Weiter nannte sie zu niedrige Fördersätze und einen nicht ausreichenden Finanzausgleich für die Gemeinden, um die zunehmenden Aufgaben in der Kommunen zu erledigen. Nur gemeinsam, Gemeinde und Bürgerschaft, sei es möglich, die Zukunft zu gestalten, argumentierte Rothenbucher.

Von 290 Prozent im Jahr 2023 und 355 Prozent im laufenden Jahr, steigt der Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen im Bereich der Gemeinde Hettstadt mit Jahresbeginn 2025 nun auf 560 Prozent. Geringer hingegen fallen die Schwankungen bezüglich der Grundsteuer B der bebauten und unbebauten Grundstücke aus. Von 290 Prozent im Jahr 2023 stieg der Hebesatz 2024 auf 340 Prozent. Mit der Grundsteuerreform sinkt die Festsetzung auf 300 Prozent und bewegt sich somit annähernd auf dem Niveau des Jahres 2023.

Als Grund für die Verschiebungen nannte Kämmerer Manuel Engels, dass nach der neuen Bewertung durch die Reform ein Teil der bislang zugeordneten landwirtschaftlichen Flächen nun in die Grundsteuer B fallen, also den bebauten Grundstücken zugeordnet wurden. Dies deshalb, da teilweise Flächen bislang falsch oder unvollständig gemeldet waren.

Die Überprüfung und der Vergleich der vom Finanzamt übermittelten Datensätze ergaben laut Kämmerer teilweise erhebliche Abweichungen beim Grundvermögen zwischen altem und neuem Recht. Diese Abweichungen seien teils dem geänderten Recht, teils falsch ausgefüllten Erklärungen geschuldet.

Während nach altem Recht das Grundvermögen überwiegend auf Basis des fortgeschriebenen Mietwertes zum Stichtag 01.01.1964 besteuert wurde, habe sich das Besteuerung-System nun hin zu einem Flächenmodell entwickelt. Aus den genannten Gründen sei eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich.

Auch wenn der neue Hebesatz von 560 Prozent bei der Grundsteuer A massiv erscheint, mache es am Ende finanziell keinen großen Unterschied bei den Einnahmen, so der Kämmerer. So sinkt der Erlös aus der Grundsteuer A von bisher 6.768 Euro mit der Reform ab 2025 auf 4.332 Euro. Das Messbetragsvolumen bei der Grundsteuer B erhöht sich von bisher 94.704 Euro ab 2025 auf 108.697 Euro.

An der einstimmigen Beschlussfassung des Gemeinderates durfte nach vorheriger Vereidigung durch Bürgermeister Andrea Rothenbucher auch Andrea Gottschlich mitwirken. Die 52-jährige parteilose Kandidatin auf der CSU-Liste folgt der aus persönlichen und beruflichen Gründen ausgeschiedenen Susanne Haake. Das Ausscheiden der Anwältin bedauerte die Bürgermeisterin bei der Verabschiedung in der vorigen Sitzung, insbesondere wegen deren sehr hilfreichen beruflichen Kompetenz.

Nachfolgerin Andrea Gottschlich ist als Handelsfachwirtin in einem Möbelhaus tätig und engagiert sich ehrenamtlich als Fahrerin des Bürger-Taxis.

 
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