Im Mittelpunkt der Bürgerversammlung am 25. Oktober in der Herzog-Hedan-Halle in Hettstadt wird die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Verbandskläranlage "Ahlbachgruppe hoch fünf" durch Zweckverbands-Geschäftsführer Markus Ostwald stehen. Aktuell ist das Projekt mit Kosten von 32,5 Millionen beziffert. Voraussichtlich im Dezember sollen in der Verbandsversammlung die Würfel fallen bezüglich der Finanzierungsentscheidung für die fünf Mitgliedsgemeinden Eisingen, Hettstadt, Kist, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn. In seiner jüngsten Sitzung entschied sich Hettstadts Gemeinderat einhellig für einen Finanzierungsvorschlag.
Angesichts der anstehenden Entscheidung zur Finanzierung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Bevölkerung ist die Bürgerversammlung deshalb die Gelegenheit, nach jahrelanger Planung die Karten zur voraussichtlichen finanziellen Belastung auf den Tisch zu legen. Gleichwohl bereitete Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) die Menschen im Ort schon bei den beiden letzten Bürgerversammlungen kontinuierlich auf die bevorstehenden Kosten vor. Nun wird es jedoch konkret. Fakt sind die derzeit veranschlagten Gesamtkosten von 32,5 Millionen Euro ebenso wie der Anteil der Gemeinde Hettstadt. Dieser beläuft sich nach dem an der Einwohnerzahl orientierten Finanzierungsschlüssel auf 20,1533 Prozent. Dies entspricht für die Gemeinde Hettstadt der Summe von 6.527.450 Euro.
Tendenz zur Umlegung der Kosten
Der Vorschlag der Verwaltung des Zweckverbandes sei eine anteilige Umlage der Gesamtkosten auf alle Gemeinden, informierte Rothenbucher den Gemeinderat. Als Nachteil daraus sieht Rothenbucher allerdings, dass die Kosten somit für jede Gemeinde kassenwirksam werden. Dies bedeutet, dass es langfristig, über den 30-jährigen Abschreibungszeitraum hinweg, die Haushalte der jeweiligen Gemeinden belastet. Einzig die Gemeinde Waldbüttelbrunn orientiere sich laut Rothenbucher in diese Richtung. Die Tendenz der verbleibenden vier Gemeinden Eisingen, Hettstadt, Kist, Waldbrunn hingegen gehe hin zu einer teilweisen Finanzierung durch Kreditaufnahme des Zweckverbandes. Daraus würde sich eine Entlastung der jeweiligen Gemeindehaushalte ergeben, folgerte Rothenbucher.
In der letzten Verbandsversammlung kristallisierte sich laut Rothenbucher eine Tendenz zur Umlegung der Kosten ab, die für die Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn zumindest die Sicherstellung der RZWas-Förderung gewährleistet. Hierbei handelt es sich um öffentliche Förderungen für Vorhaben zur Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen.
Möglichst gerechte Verteilung
Weil im Ort diesbezüglich in der Vergangenheit keine ausreichenden Investitionen getätigt worden sind, scheide das Förderprogramm allerdings für die Gemeinde Hettstadt aus, erklärte Rothenbucher. Jedoch sprach sich Hettstadts Bürgermeisterin für eine Finanzierungsform zum Neubau der Verbandskläranlage aus, die sich an den notwendigen Investitionen der Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn orientiert zum Verbleib im RZWas-Förderprogramm. Die allgemeine Betrachtung in Hettstadts Gemeinderat zur Finanzierung des Kostenanteils durch die Ortsbevölkerung galt einer möglichst gerechten Verteilung auf Grundstückseigentümer und Mieter. Unter diesen Aspekten verständigte sich Hettstadts Gemeinderat auf einen konkreten Finanzierungsvorschlag. Diesen sollen die örtlichen Verbandsräte in die Verbandsversammlung einbringen, so der einhellige Beschluss des Gemeinderates.
Der Vorschlag sieht vor: Fünfzig Prozent der anteiligen Kosten einer Gemeinde sollen über den Verband finanziert werden. Die zweite Hälfte wird finanziert durch Ergänzungsbeiträge der örtlichen Grundstückseigentümer in Form von vier Raten über die Dauer von zwei Jahren. Somit könne eine teilweise Umlegung auf die Gebühren erfolgen, wodurch auch Mieter an der Finanzierung beteiligt werden. Laut Rothenbucher würde sich aus dem Vorschlag in Hettstadt für die 1148 Grundstückseigentümer im Mittel je Rate eine Summe von 700 Euro ergeben. Eventuell seien in Ausnahmefällen auch vierstellige Raten möglich. Die Bürgerversammlung in Hettstadt wird zeigen, wie die Bevölkerung zu dem vom Gemeinderat verabschiedeten Konsensvorschlag steht.
Für die Abschreibung, deren Kosten auf die Gebühr umgelegt werden, wird ein kalkulatorischer Zins fällig. Das bedeutet, dass die Gesamtkosten für einen Eigentümer, der sein Haus selbst bewohnt, insgesamt in einem Modell mit Gebührenerhöhung höher sind als wenn es nur Beiträge gäbe. Dafür werden die Kosten aber auch gestreckt und auch Mieter werden beteiligt. Da kann man einen fairen Ausgleich finden.
ABER: der Zweckverband zahlt für seine Kredite echte Zinsen. Diese Zinsen werden ebenfalls mit der Schuldendienstumlage an die Gemeinden weitergegeben. Und diese Kreditkosten dürfen nicht an die Bürger weitergegeben werden. Das heißt: das Delta zwischen kalkulatorischem Zins bei der Abschreibung und echtem Zins bleibt vollständig bei der Gemeinde hängen und belastet den Haushalt über Jahre! Angesichts der hohen Kosten wird das viel Geld sein.
Ich persönlich möchte das als Waldbüttelbrunner Gemeinderat nicht in meinem Haushalt haben. Aber muss jeder selbst wissen.
- Selbstverständlich wird auch die Summe, die zunächst beim Zweckverband finanziert wird, irgendwann kassenwirksam. Nämlich dann, wenn die Kredite, die der Zweckverband dafür aufnehmen muss, zurückgezahlt werden müssen. Der Zweckverband wird dann die Rückzahlungen über eine Schuldendienstumlage bei den Gemeinden einheben.
- Die Kosten der Kläranlage, die NICHT über Verbesserungs/Ergänzungsbeiträge gedeckt werden, MUSS die Gemeinde dann über die Abwassergebühr an die Bürger weitergeben. D.h. dass die Abwassergebühr über Jahre sehr hoch sein wird, sofern eine Finanzierung über den Zweckverband erfolgt. Denn die Kläranlage wird jährlich abgeschrieben und diese Kosten eben auf die Gebühr umgelegt, wie im Artikel richtig beschrieben.
[Teil 1 Ende, weiter in Teil 2]