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Veitshöchheim
Hauptausschuss verweigerte gemeindliches Einvernehmen
Diese Baulücke in der Kerzenleite in Veitshöchheim mit Blick Richtung Hofellern soll bebaut werden.
Foto: Dieter Gürz | Diese Baulücke in der Kerzenleite in Veitshöchheim mit Blick Richtung Hofellern soll bebaut werden.
Dieter Gürz
 |  aktualisiert: 06.10.2021 02:29 Uhr

Keine Zustimmung fand in der Hauptausschuss-Sitzung am Dienstag der Antrag auf Baugenehmigung eines Bauträgers auf Errichtung von acht Einfamilienhäusern, mit der die 3376 Quadratmeter große Baulücke Kerzenleite 32-34 geschlossen und der Bereich nachverdichtet werden soll. Geplant sind unterschiedliche "Haustypen" mit Wohnflächen von 170 bis 190 Quadratmeter auf Bauparzellen mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 380 Quadratmeter, die in der Mitte der Baulücke durch eine private Erschließungsstraße mit einem Gefälle von 9,8 Grad und einem Wendehammer erschlossen werden.

Die Bebauung der Baulücke war bereits mehrfach Beratungsgegenstand in einer gemeindlichen Sitzung. Im Dezember 2019 hatte der Hauptausschuss die Errichtung von vier Baukörpern mit ingesamt 14 Wohneinheiten mit der Begründung abegelehnt, dass diese durch vermehrten Zu- und Abfahrtsverkehr das Rücksichtnahmegebot nicht beachtet. Das Landratsamt hatte daraufhin angekündigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, da dieses nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen verweigert werden könne.

Bauanträge mehrfach zurückgezogen

Der Hauptausschuss blieb aber im September 2020 bei seiner Ablehnung. Noch bevor dieser Fall eintrat, nahm der Antragsteller seinen Antrag zurück.

Im Februar 2021 hatte dann der Hauptausschuss zunächst eine neue Bauanfrage mit zwei freistehenden Einfamilienhäusern und zwei Doppelhäusern mit sechs Wohneinheiten abgelehnt, der dann aber der Gemeinderat im März 2021 zustimmte, bis dann die Antragstellerin davon wieder Abstand nahm.

Die nun von einer regionalen Baufirma geplanten acht Einfamilienhäuser erschienen nur einem Teil des Gremiums als zu massiv.

Gemeinderäte waren unterschiedlicher Meinung

So plädierten Ute Schnapp (SPD) und Oswald Bamberger (CSU/VM) für eine lockere Bebauung. Simon Kneitz (CSU) vertrat im Gegensatz dazu die Auffassung, dass sich aus seiner Sicht das Projekt mit den acht Einfamilienhäusern bauplanungsrechtlich in die Umgebung einfügt und eine Nachverdichtung im Innenbereich auch vom Gesetzgeber gewünscht sei.

Von allen bestandet wurden jedoch zum einen die dominante Barrierewirkung der zwei Meter hohen Stützmauer, die entlang der gesamten fast 50 Meter langen Nordgrenze geplant ist und zum anderen die großflächigen Geländeauffüllungen bis auf Höhe der Stützmauer weit über der verfahrensfreien 500 Quadratmeter-Grenze hinaus. Damit werde, so hieß es, das Gebot der Rücksichtnahme auf die umliegende Bebauung nicht hinreichend beachtet und somit könne von einem Einfügen keine Rede sein. Das Gremium sprach sich deshalb dafür aus, gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, da solche massiven Auffüllungen auch zu weiteren Bezügen im gesamten Gebiet führen könnte.

Diskussion um Brauchwasser und Stützmauer

Ein Dorn im Auge war Oswald Bamberger, dass die vier unten gelegenen Grundstücke bezüglich des anfallenden Schmutzwassers mit je einer Hebeanlage, hinsichtlich des anfallenden Regenwassers mit je einer Zisterne sowie mit einer zentralen Hebeanlage unter dem Wendehammer entwässert werden sollen. Er zweifelt an, dass ein Hebewerk die bei einem heftigen Schlagregen anfallenden Wassermengen in die Kanalisation nach oben bringen kann. Dazu sagte Bürgermeister Jürgen Götz, dass die Beurteilung der Erschließung Sache des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde sei.

Nach der Sitzung erklärte auf Nachfrage der Geschäftsführer des Bauträgers, dass die Stützmauer disponibel sei. Im Interesse der Anlieger der Kerzenleite habe er den Baustellenverkehr durch die schmale Kerzenleite reduzieren und sämtlichen Aushub der acht Häuser auf dem Baugrundstück aufschütten wollen. Er könne diesen natürlich auch abfahren und sowohl die Höhe der Stützmauer als auch die Aufschüttungen durch eine andere Höheneinstellung der Häuser minimieren. Sollte es eine Möglichkeit geben, wie von Gemeinderat Bamberger vorgeschlagen, das Oberflächenwasser in den Sendelbachgraben abzuleiten, wäre ihm dies auch lieber.

 
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  • M. F.
    Die aufm Dorf scheinen ja nicht so weit zu sein, um zu wissen das Wasser nicht bergauf fließt. Dann muss halt eine Kanalisation nach unten zur nächsten Straße verlegt werden und nicht durch (niemals 100% pannen und ausfallsichere) Hebeanlagen.
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