Digitale Speichermedien dürfen auf dem Gelände bayerischer Bildungsanstalten nicht genutzt werden – mit einer entscheidenden Ausnahme: Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. So steht es in Absatz 5, Satz 2 des Artikels 56 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Und diesen Satz nutzen offenbar manche Gymnasien in Unterfranken, manchmal eher zurückhaltend, manchmal liberal-pragmatisch.
Bei unserer Kurzumfrage unter unterfränkischen Gymnasien wollten nicht alle Direktoren öffentlich Auskunft geben. Vielleicht weil die bayerische Handy-Regelung für alltäglichen Ärger sorgt, wie ein Schulleiter überlegt. Das Gesetz aufzuheben sei keine Lösung, es zu erhalten ebenso wenig, meint er.
Angespannt ist die Lage im Karlstadter Gymnasium (Lkr. Main-Spessart). Dort wollten Schulforum und Lehrerkonferenz eine interne Regelung einführen. Die neue Schulleiterin nahm diese unter Hinweis auf das Gesetz wieder zurück, was für Ärger in Schule und Elternhäusern sorgte.
Digitalprojekt in Bad Brückenau
Im Marktheidenfelder Balthasar-Neumann-Gymnasium (Lkr. Main-Spessart) läuft die Handynutzung „normal nach Gesetz“, sagt Schuldirektor Hartmut Beck. Aber es komme in der Oberstufe ab und zu vor, dass Kollegen die Jugendlichen im Unterricht auffordern: „Recherchiert das Thema mal schnell im Internet.“ Beck sieht bei lockerem Umgang mit Handys in der Schule datenschutzrechtliche Probleme entstehen. Allgemein seien digitale Medien aber Querschnittsthema im gegenwärtigen Lehrplan und noch stärker in dem für das neue neunjährige Gymnasium, sagt Beck. In Marktheidenfeld bringen Neuntklässer den Sechstklässlern bei einem Projekttag den Umgang mit Handy und Co. näher.
An einem pädagogischen Gesamtkonzept zum Thema Digitales arbeiten der Leiter des Bad Brückenauer Franz-Miltenberger-Gymnasiums (Lkr. Bad Kissingen), Stefan Bub, und sein Kollegium. Die Schule startete im Sommer ein WLAN-Pilotprojekt. Bub ist wichtig, dabei die Schule als geschützten Raum zu sehen und die hohe Verantwortung, mit digitalen Werkzeugen sensibel umzugehen. Für einen Erfahrungsbericht aus dem WLAN-Projekt sei es noch zu früh. „Wir überlegen noch, wie eine altersgemäße Nutzung aussehen kann.“
Eine gute Kultur in Sachen Handynutzung herrsche im Kitzinger Armin-Knab-Gymnasium, sagt Leiterin Monika Rahner. Und natürlich würden die Geräte auch teilweise im Unterricht genutzt. Rahner zählt eine ganze Reihe Beispiele auf. Teure Wörterbücher für den Fremdsprachenunterricht könnten so ersetzt werden, weil die Fachverlage gute Online-Angebote haben. Bei Physikversuchen könnte das Handy als Stoppuhr dienen. Es könne mathematische Darstellungen erzeugen.
Kitzingen: Autonomie gilt auch für Handy
Rahner sieht das Smartphone nüchtern als Werkzeug. Im Kitzinger Gymnasium darf es auch in Pausen in bestimmten Bereichen genutzt werden. Denn: „Man darf sich keine Illusionen machen – eine lückenlose Kontrolle ist ohnehin nicht möglich.“ Sie könne sich gut vorstellen, dass die größere Autonomie, die bayerische Schulen in den vergangenen Jahren bekommen haben, auch auf das Thema „Handy“ ausgedehnt wird.
Die Runden, um eigene Regelungen zu erarbeiten, seien ja an den Schulen da, etwa die Schülermitverantwortung. „Ich stelle immer wieder fest, wie gut mit Schülern in den Gremien zusammenzuarbeiten ist“, sagt Monika Rahner.
Auf ein Gesetz zurückziehen können sich die Kollegen im bayerischen Nachbarland Baden-Württemberg nicht. Dort gibt es kein Handyverbot für Schulen. Aber auch keine Probleme, wie der Leiter des Tauberbischofsheimer Wirtschaftsgymnasiums (Main-Tauber-Kreis), Günther Krajewski, auf Anfrage dieser Redaktion sagt. In jeder Pause können die Jugendlichen ihr digitales Equipment nutzen. Im Unterricht erlauben Lehrer zunehmend Smartphones und Tablets, so Krajewski.
Dass die Handynutzung im Wirtschaftsgymnasium entspannt funktioniere, führt er nicht nur darauf zurück, dass erst Jugendliche ab 16 Jahren dort lernen, sondern auch darauf, dass er mit jedem Schüler und jeder Schülerin eingehend spricht, wenn er die PIN für das freie WLAN überreicht.