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MARGETSHÖCHHEIM/VEITSHÖCHHEIM
Hängebrücke verbindet zwei Gemeinden
Im Bereich des Sportgeländes auf der Margetshöchheimer Seite (rechts) und vor den Mainfrankensälen in Veitshöchheim ist der Standort des Stegneubaus geplant. Die Slipanlage der Segelkameradschaft Maintal e.v. (SKMW) im Vordergrund bleibt von der Baumaßnahme unberührt.
Foto: Herbert Ehehalt | Im Bereich des Sportgeländes auf der Margetshöchheimer Seite (rechts) und vor den Mainfrankensälen in Veitshöchheim ist der Standort des Stegneubaus geplant. Die Slipanlage der Segelkameradschaft Maintal e.v.
Von unseren Mitarbeitern Gideon Zoryiku und Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 09.04.2017 03:26 Uhr

Eine wohl letzte Hürde in einer strittigen Frage haben die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim in Sachen Mainsteg genommen. Es handelte sich um die Höhe der Brücke für die fiktive Verweisung. Während das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) in Aschaffenburg eine Höhe von 6,40 Meter favorisierte, sprachen sich die beiden Gemeinden mithilfe eines Gutachtens für eine Höhe von 5,08 Meter aus.

Auf die von den Gemeinden favorisierte Höhe habe man sich nun mit dem WNA geeinigt, sagte Margetshöchheims Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU). Der Einigung voraus gegangen sei eine „sehr langwierige Diskussion“. In einem ausführlichen Pressegespräch informierten Brohm und sein Veitshöchheimer Amtskollege Jürgen Götz (CSU) über den neusten Stand der Planungen.

Da sich aus der Höhe des Bauwerks auch die Länge der Rampen errechnet, ging es bei der Diskussion auch um die Frage der Kostenaufteilung. Deshalb musste ermittelt werden, wer welche Forderungen an das Bauwerk stellt. Mittlerweile hatten die beiden Ratsgremien einstimmig per Beschluss ihr Einverständnis für die Ausbildung des Fiktivbauwerks mit einer mittleren lichten Höhe von 5,08 Meter erklärt. Das bedeute, dass sich der Anteil der beiden Maintalgemeinden an den Baukosten verringere, so Brohm.

Auf rund 4,9 Millionen Euro werden die Baukosten für den Steg geschätzt. Der Bund übernimmt die Hälfte der Kosten, den Rest teilen sich jeweils zur Hälfte Margetshöchheim und Veitshöchheim. Der Gemeindeanteil von über 2,4 Millionen wird durch staatliche Förderungen deutlich reduziert. Was dann noch an Baukosten übrig bleibt, teilen sich die beiden Nachbargemeinden. Man rechnet mit jeweils rund 700 000 Euro.

Baubeginn im Frühjahr 2018

Im Oktober vergangenen Jahres wurde das Planfeststellungsverfahren formal eingeleitet. Aus dem bis Spätsommer dieses Jahres erhofften notwendigen Beschluss ergibt sich das Baurecht, so dass nach Vorlage des Planfeststellungsbeschluss mit der europaweiten Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden kann. Parallel zu den Ausschreibungen wollen die beiden Gemeinden die Zuschüsse nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) beantragen, kündigten Brohm und Götz an. Diese Mittel sind wesentlich für die Finanzierung der Baumaßnahme. Im Frühjahr 2018 sollen dann die Bauarbeiten für den neuen Mainsteg beginnen.

Das WNA rechnet mit einer Bauzeit von eineinhalb Jahren, so dass die Arbeiten bis Juni 2019 abgeschlossen sein könnten. Danach soll der alte Ludwig-Volk-Steg im Frühjahr 2020 während der Schifffahrtssperre nach 52 Jahren abgerissen werden. „Als künstlerische Reminiszenz an den alten Steg ist vorstellbar, Teile zu erhalten. Vage Überlegungen hierzu gibt es bereits auf beiden Seiten“, erklärten Götz und Brohm. Und wie soll der neue Steg eigentlich aussehen? Nach dem Entwurf soll eine symmetrische Hängebrücke ohne Pfeiler im Wasser mit je einem Pylon an Land mit einer Höhe von 5,08 Meter über dem höchsten schiffbaren Wasserstand ausgeführt werden.

Beleuchtung im Handlauf

Geplant ist eine Fahrbreite von drei Metern, damit auch Fahrradfahrer darüber fahren können und nicht mehr absteigen müssen. Die nutzbare Breite des Ludwig-Volk-Steges beläuft sich auf lediglich 2,20 Meter. Außerdem soll das Bauwerk mit einer filigranen und leichten Konstruktion ausgeführt werden. Tragende Elemente der Brücke sind die beiden Tragseile, die von den beiden 25 Meter hohen Pylonen rechts und links der beiden Ufer gespannt werden. Diese Tragseile müssen bei den nach hinten geneigten Pylonen nach hinten abgespannt werden, um im Gleichgewicht zu bleiben.

Die Neigung der Rampen ist barrieregerecht. Auf der Veitshöchheimer Seite soll eine freistehende Stahltreppe entstehen, über die Fußgänger auf kürzestem Weg den Steg begehen können. Die Beleuchtung soll in den Handlauf der Geländer integriert werden.

 
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