Für die große Mehrheit der bayerischen Bürgermeister war der öffentliche Dienst eine Durchgangsstation auf dem Weg ins Amt. Nur ein kleine Minderheit war zuvor selbstständig. Mit Michael Freudenberger steht seit Oktober ein Unternehmer im Rathaus von Güntersleben an der Spitze. Seine vorherige Position als Geschäftsführer von Holzbau Freudenberger hat er abgegeben. Dennoch bleibt der Zimmerermeister seinem Handwerksbetrieb im Nebenberuf verbunden. Den Antrag hierfür hat der Gemeinderat nun einstimmig angenommen. Die Nebentätigkeit ist auf fünf bis sieben Stunden in der Woche beschränkt. Die voraussichtliche Höhe der Vergütung beträgt brutto 1.000 Euro im Monat.
Entscheidend für die Nebentätigkeit sei die Sicherstellung seiner Altersvorsorge, erklärte Freudenberger. Anders als bei Beamten oder Angestellten müsse er als früherer Selbstständiger selbst dafür sorgen und wolle daher die laufenden Verträge weiterhin erfüllen. Er wolle sich damit für den Fall einer Berufsunfähigkeit oder eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt absichern. Der Antrag wurde in öffentlicher Sitzung behandelt. Dies sei ihm ein Anliegen gewesen. Um eine Pension zu erhalten, muss ein Wahlbeamter in Bayern eine Wartezeit von zehn Jahren erfüllen. Ein Bürgermeister ist damit auf zumindest eine Wiederwahl angewiesen. Die lebenslange Sofortversorgung erreicht dann eine Höhe von immerhin etwa 35 Prozent der früheren Bezüge.
Wie auch schon vor der Wahl versichert Freudenberger, dass er "zu Hundert Prozent für die Gemeinde zur Verfügung" stehen wolle. Den Holzbau-Betrieb habe er inzwischen an seinen früheren Mitarbeiter, Maximilian Krämer, übergeben. Dieser sei nun auch notariell als Geschäftsführer eingetragen. Das Tagesgeschäft der Firma gehe ihn nichts mehr an. Bei Ausschreibungen der Gemeinde werde die Holzbau GmbH zudem auf Angebote verzichten. Dies sei auch nicht nötig. "Es ist genug Arbeit am Markt da", sagte er. Die Firma sei nicht auf die Gemeinde angewiesen. Vielmehr sei es ihm wichtig, dass die Ausschreibungen "sauber" durchgeführt werden.
Gemeinderatsfraktionen von UBG und SPD hatten keine Bedenken
Weder die Gemeinderatsfraktion der Unabhängigen Bürger (UBG) noch der SPD hatten Bedenken, dem Antrag zuzustimmen. Erich Weißenberger stellte für die UBG fest, dass der Bürgermeister plausibel erklärt habe, dass es ihm um eine Rückkehroption gehe: "Wir haben Vertrauen in den Bürgermeister, wir arbeiten mit, auch kritisch". Die UBG werde darauf achten, dass es zu keiner Interessenskollision kommt. Der Bürgermeister stehe unter Beobachtung. Ähnlich sieht dies die SPD-Fraktion. Die pure Vermutung, dass es zu einer Beeinträchtigung des Amtes kommen könnte, reiche nicht aus, den Antrag abzulehnen, stellte Maximilian Beck fest. Hierfür gebe es keinerlei Anhaltspunkte. Er sei zuversichtlich, dass der neue Bürgermeister mit "ganzer Kraft und Engagement für das Wohl der Gemeinde" wirke.
Ein Bürgermeister unterliegt als kommunaler Wahlbeamter dem Bayerischen Beamtengesetz. Dieses erlaubt in eng gezogenen Grenzen Nebentätigkeiten. Demnach darf der Gemeinderat, als Dienstherr des Bürgermeisters, den Antrag nur dann ablehnen, wenn eine Beeinträchtigung "dienstlicher Interessen" zu befürchten ist. In erster Linie trifft dies zu, wenn die "Einsatz- und Leistungsbereitschaft" oder die "Unbefangenheit oder Unparteilichkeit" des Bürgermeisters in Frage stehen. Als Grenze gilt hier eine zeitliche Beanspruchung von mehr als acht Stunden in der Woche.