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WÜRZBURG
Grusel-Clowns machen der Polizei viel Arbeit
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:50 Uhr

Gleich drei als Horror-Clown verkleidete Personen waren in der Nacht zum Donnerstag in Unterfranken unterwegs, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit. In Kitzingen erschreckte eine als Grusel-Clown verkleidete Person gegen 20 Uhr Passanten. In Heugrumbach, einem Ortsteil von Arnstein (Lkr. Main-Spessart) sprang ein Maskierter einer Pkw-Fahrerin vor das Auto und in Elsenfeld (Lkr. Miltenberg) verfolgte ein Horror-Clown einen 18-Jährigen bis vor die Haustür.

370 Zwischenfälle allein im Oktober in Deutschland

Der Polizei sind bereits mehrere Hundert Horror-Clowns in Deutschland gemeldet worden. Mindestens 370 Zwischenfälle wurden bisher im Oktober registriert – das ergab eine Umfrage bei Polizeibehörden und Landeskriminalämtern im Bundesgebiet. Die Vorfälle reichen von bloßen Sichtungen von vermeintlichen Clowns über Erschrecken bis hin zu versuchten und tatsächlichen Angriffen mit Messern oder anderen Waffen.

Den Beamten machen die Geschichten über Schock-Angriffe derzeit viel Arbeit. Vor allem Gerüchte um Horror-Clowns machen den bayerischen Polizisten derzeit zu schaffen – wirklich strafrechtlich relevante Fälle gab es in Bayern bislang kaum. „Da existieren auch viele Falschmeldungen“, sagt Enrico Ball, Pressesprecher am Polizeipräsidium in Unterfranken. Dem gegenüber stehe nur eine geringe Zahl verifizierter Fälle. Da nicht alle Angriffe – vor allem nicht alle angeblichen – erfasst werden, konnten die Behörden auch keine exakte Zahl nennen. In Bayern seien bisher relativ wenig Fälle bekannt geworden. In Unterfranken gab es bislang 18 Fälle mit Grusel-Clowns. Zum Vergleich: Rund 200 polizeilich erfasste Fälle meldet Nordrhein-Westfalen.

Aschaffenburg: Die Polizei ermittelt wegen Nötigung

Das Präsidium Oberfranken teilte mit, dass sich ein 38-Jähriger wegen einer Falschmeldung über eine angeblich gewalttätige Attacke von Horror-Clowns verantworten muss. Ihm droht eine Geldstrafe – oder im härtesten Fall sogar drei Jahre Haft. Gegen einen Maskierten, der am Samstagnacht in Aschaffenburg zwei Mädchen erschreckt hat, wird wegen Nötigung ermittelt.

„Die Polizei Unterfranken geht entschieden gegen dieses Phänomen vor und wird bei entsprechender Würdigung des Einzelfalls Strafanzeigen erstellen“, erklärt Enrico Ball, Pressesprecher am Polizeipräsidium Unterfranken.

Bußgeld, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Das Verkleiden, auch das Verkleiden als Horrorclown, ist nicht strafbar. „Wird diese Verkleidung jedoch dazu genutzt andere Menschen zu erschrecken, besteht der Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat“, sagt der Polizeisprecher. Die Höhe der Geldbuße oder Geldstrafe richte sich nach dem Einzelfall. „Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit eines Bußgeldes, einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.“

In der Zeit vor Halloween und zu Halloween sei natürlich mit einer erhöhten Anzahl von verkleideten Personen zu rechnen. „Inwieweit es dabei zu einer Steigerung der Fälle von Horrorclowns kommt, bleibt abzuwarten“, sagt Ball. Die Polizei Unterfranken ist vorbereitet und wird entsprechend verkleidete Personen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einer Kontrolle unterziehen.

 
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  • H. H.
    ...wann der erste Clown die Maske von seinem dämlichen Kopf geprügelt bekommt. Man könnte ja vor lauter Schrecken und Angst eskalieren.
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  • A. S.
    Räumt denen nicht so viel Raum ein!
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    Wenn darüber in den Medien nicht soviel berichtet würde, käme der Eine oder Andere gar nicht auf die Idee so rum zu rennen.
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    Der will doch nur "spielen"!
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  • A. S.
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