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Thüngersheim
Grundsteuerreform: Warum Hebesätze und Messbeträge in Thüngersheim gleich bleiben
Im Gemeinderat Thüngersheim war unter anderem die Reform der Grundsteuer Thema.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa (Symbolbild) | Im Gemeinderat Thüngersheim war unter anderem die Reform der Grundsteuer Thema.
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 10.10.2024 02:39 Uhr

Aus der mit Jahresbeginn 2025 bundesweit in Kraft tretenden Grundsteuerreform ergeben sich für die Grundstückseigentümer in Thüngersheim keine weiteren Anhebungen der Hebesätze. Weniger erfreulich dürfte hingegen das weiterhin hohe Niveau sein. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das laufende Haushaltsjahr waren die Festsetzungen bereits deutlich angeboten worden. Für die Grundsteuer A gilt somit weiterhin ein Hebesatz von 1000 Prozent. Die Grundsteuer B bleibt ebenso bei 400 Prozent wie auch die Gewerbesteuer bei 420 Prozent. Die im Haupt- und Finanzausschuss vorberatene Neufestsetzung sowie die ab Jahresbeginn 2025 gültige Satzung wurden in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates mehrheitlich bei 6 zu 4 Stimmen verabschiedet.

Bei Zugrundelegung der aktualisierten Grundsteuer-Messbeträge ergab sich die Bestätigung für die im Vorjahr getroffenen Festsetzungen. Eine Neuregelung erübrigte sich somit. Durch die ab Januar 2025 wirksame Grundsteuerreform war allerdings ein Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat erforderlich. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgte auf Grundlage der von der Finanzverwaltung ermittelten aktualisierten Grundsteuer-Messbeträge. Innerhalb der Gemeinde Thüngersheim sind demnach jedoch bezüglich der Grundsteuer A derzeit 23,7 Prozent der Fälle noch nicht erfasst oder nicht in der Summe enthalten. Die Grundsteuer B betreffend sind dies 9,64 Prozent. Deshalb erfolgte eine Hochrechnung auf die vollständige Quote.

Kinderbetreuung, Bürger-Energie-Genossenschaft und Rettungsboot

In die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde auch eine Analyse zum Finanzbedarf für das Kinderhaus und die Schulkindbetreuung mit einbezogen. Darüber hinaus wurde durch die Verwaltung mit Blick auf die gesamte Finanzplanung versucht, die potenziellen Einnahmen der Gemeinde aus dem Einkommensteueranteil sowie die Entwicklung der Kreisumlage zu prognostizieren. Der gesetzlich vorgegebene Erlass einer Hebesatzsatzung zum jetzigen Zeitpunkt birgt nach Überzeugung der Verwaltung erhebliche Risiken. Dennoch votierte das Gremium mehrheitlich für bei vier Gegenstimmen mehrheitlich für den durch den Haupt- und Finanzausschuss erarbeiteten Vorschlag.

Vor dem Hintergrund eines von einer örtlichen Interessengruppe für den 13. November anberaumten Treffens zur Gründung einer Bürger-Energie-Genossenschaft beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Thematik. Bezüglich einer möglichen Beteiligung der Gemeinde fasste das Gremium einstimmig einen Grundsatzbeschluss. Demnach befürwortet der Gemeinderat die Gründung einer Bürger-Energie-Körperschaft grundsätzlich. Eine generelle Beteiligung der Gemeinde möchte das Gremium jedoch von der künftigen Rechtsform und den daraus eventuell für die Gemeinde sich ergebenden möglichen Verpflichtungen abhängig machen. Eine Mitgliedschaft stellte der Gemeinderat nach Kenntnis näherer Details in Aussicht, so die einhellige Beschlussfassung.

Nachdem der Gemeinderat in der vorherigen Sitzung bereits für das Jahr 2024 und 2025 eine Teillieferung von jeweils 20 Feuerwehrschutz-Anzügen bei Gesamtausgaben von 28.560 Euro bewilligt hatte, erteilte das Gremium nun ebenfalls geschlossen der Beschaffung eines gebrauchten Rettungsbootes die Zustimmung. Eine staatliche Bezuschussung sei deshalb nicht möglich. Jedoch seien die Kosten des benötigten Stellplatzes beim anstehenden Bau des Gerätehauses förderfähig, erklärte Kommandant Sandro Saccavino dem Gremium. Die Kosten für das Boot belaufen sich auf 11.000 Euro. Es stand bisher im Dienst der Nachbarwehr in Veitshöchheim. Dort wurde es nach der Beschaffung auf eines neuen Bootes ausgemustert.

 
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