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Veitshöchheim
Grundsteuerreform: Gemeinde Veitshöchheim lässt die Hebesätze unverändert
Dieter Gürz
 |  aktualisiert: 17.11.2024 02:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft, da die Werte veraltet seien und die Grundbesitzer deshalb ungleich behandelt würden. Sechs Jahre später musste sich nun damit auch der Veitshöchheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befassen. Statt wie bisher die Hebesätze stets bei der Verabschiedung des Haushaltplanes in der Haushaltssatzung festzusetzen, erließ er dafür eine eigene Hebesatzung (HebS), um der neuen Rechtslage durch die Grundsteuerreform Genüge zu tun.

Nach dem bayerischen Flächenmodell sind bei der Grundsteuer B nur noch die Flächen des Grundstücks und die Wohnflächen der Gebäude maßgeblich, also nicht mehr der Wert des Grund und Bodens. Dafür mussten alle Eigentümer bis zum 30. April 2023 bei der staatlichen Finanzverwaltung eine Grundsteuererklärung einreichen, die daraufhin einen Steuermessbetrag mit bindender Wirkung für die Gemeindeverwaltungen erlässt.

Bis Ende September 2024 wurden in Veitshöchheim 3909 neue Messbetragsbescheide

In Veitshöchheim bleiben die von der Finanzverwaltung mitgeteilten neuen Messbeträge in Summe trotz der geänderten Berechnungskriterien nahezu gleich. Bis Ende September 2024 wurden in Veitshöchheim 3909 neue Messbetragsbescheide von insgesamt 331.223 Euro an die Grundstückseigentümer versandt. Noch nicht bearbeitet waren zu diesem Zeitpunkt 203 Grundsteuererklärungen mit darin deklarierten Messbeträgen von insgesamt 42.244 Euro.

Dies ergibt eine neue Messbetragssumme von 373.467 Euro, die fast identisch mit den alten Messbetragszahlen für 2024 über insgesamt 371.772 Euro ist. Das heißt bei Beibehaltung des seit 2012 in Veitshöchheim geltenden Hebesatzes von 300 vH (= vom Hundert) erhöhen sich im Jahr 2025 die Einnahmen bei der Grundsteuer B nur um 5.087 Euro auf 1.120.402 Euro.

Gewerbesteuerhebesatz wurde wie bisher in Höhe von 315 vH festgesetzt

Gegen die Stimmen der drei UWG-Mitglieder Stefan Oppmann, Bernd Schäfer und Martin Issing wurde entsprechend dem Vorschlag von Kämmerer Erich Müller die HebS mit den bisherigen Hebesätzen von 300 vH bei den Grundsteuern A und B verabschiedet und darin gleichzeitig auch der Gewerbesteuerhebesatz wie bisher in Höhe von 315 vH festgesetzt.

Rechnungsprüfer Bernd Schäfer hatte für die UWG-Fraktion dafür plädiert, wegen der angespannten Haushaltslage der Gemeinde die Hebesätze moderat zu erhöhen. Marc Zenner hatte für die CSU-Fraktion dafür plädiert, trotz der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte die Zahlungspflichtigen vor Mehrbelastungen zu schonen und dafür lieber für einen Haushaltsausgleich bei den Ausgaben zu kürzen. Dieser Auffassung schloss sich auch Marlene Goßmann (SPD) an: "Bei der Haushaltsberatung können wir ja sehen, ob wir was erhöhen sollten."

Christina Feiler (Grüne) verwies darauf, dass die Gemeinde in den letzten Jahren in der glücklichen Lage war, keine Probleme mit dem Haushaltsausgleich zu haben. Feiler: "Wir können deshalb warten, wie sich die Zahlen entwickeln."

Keine Grundsteuerbescheide für 2025 im März

Die Gemeindekämmerei ist nach den Worten des Bürgermeisters gerade dabei, den Haushaltsentwurf für 2025 zu erstellen, wobei noch vieles im Unklaren wie die Kreisumlage und die Höhe der Schlüsselzuweisungen sei. Die Gemeinde verschicke deshalb vor der Haushaltsberatung voraussichtlich im März 2025 auch keine Grundsteuerbescheide für 2025. Wenn die Zahlen zum Haushalt 2025 vorliegen und ein Haushaltsausgleich nicht möglich sei, könnte man bis maximal 30. Juni 2025 immer noch über eine Erhöhung der Hebesätze befinden.

Diesen zugrunde gelegt werden als Werte pro Quadratmeter 0,04 Euro für das Grundstück und 0,35 Euro für die Wohnflächen von Gebäuden. Die tatsächliche Steuerschuld bestimmt dann die jeweilige Gemeinde durch ihren Hebesatz. 

 
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