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Erlabrunn
Grundsteuerreform bringt veränderte Hebesätze mich sich
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 21.09.2024 02:32 Uhr

Aus der mit Jahresbeginn 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform resultierte unter anderen einer der Tagesordnungspunkte der jüngsten Sitzung des Gemeinderates in Erlabrunn. Wie zu erwarten, ist damit für die örtlichen Grundstückseigentümer eine Änderung der Hebesätze verbunden. Die Beschlussfassung der Satzung erfolgte einstimmig.

Nach den Erläuterungen des Tagesordnungspunktes durch Bürgermeister Thomas Benkert (UBE) und VG-Geschäftsleiter Marcel Holstein seien die neuen, künftig geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B durch die Kämmerei hinsichtlich der Sicherstellung der Aufwandsneutralität errechnet worden. Die bisherige Festsetzung für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Grundsteuer A, betrug 350 Prozent. Die für bebaute Grundstücke geltende Grundsteuer B belief sich bisher auf 330 Prozent. Auf Basis der bisher der Verwaltung zugegangenen Grundsteuermessbeträge wurde für beide Hebesätze eine Berechnung erstellt zur Aufwandsneutralität. Das Ergebnis lag der Beschlussvorlage zur künftig gültigen Hebesatz-Satzung zugrunde.

Deren Beschlussfassung sei für die zu erlassenden Grundsteuerbescheide zwingend notwendig, betonte VG-Geschäftsleiter Marcel Holstein. Zur Sicherung der Aufkommensneutralität sei laut Holsteins Ausführungen ein Hebesatz von 280 Prozent notwendig. Aufgrund noch unvollständiger Grundsteuermessbeträge sowie insbesondere noch laufenden Einspruchsverfahren empfahl die Verwaltung einen Hebesatz von 300 Prozent.

Dem Vorschlag zugestimmt

In seiner Beschlussfassung zu den künftig geltenden neuen Hebesätzen folgte der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung. Somit erfolgte die Festsetzung der Grundsteuer A mit 160 Prozent. Für die Grundsteuer B wurde ein Hebesatz von 300 Prozent festgesetzt. 

Wenngleich die prozentualen Hebesätze sich durch die Neufestsetzung nach unten bewegten, bedeutet dies jedoch nicht zwingend einen niedrigeren Endbetrag der jeweiligen Grundsteuern. Die Beträge seien abhängig von den individuellen Veranlagungen und die durch die Finanzbehörden getroffenen Festsetzungen der Grundsteuermessbeträge, verdeutlichte Benkert.

Schwer tat sich das Gremium bei der Auftragsvergabe zu der in gemeindlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschriebenen Elektrogeräteprüfung für den Zeitraum der Jahre 2025 bis 2030. Aus sechs Anfragen an Fachfirmen resultierte ledig ein einziges Angebot. Dieses wurde nach Aussage von Bürgermeister Thomas Benkert von der bisher beauftragten Firma vorgelegt, mit einer massiven Preissteigerung um 50 Prozent. Deshalb schlug Benkert vor, von der Verwaltung prüfen zu lassen, ob unter diesen Umständen eine Vergabe zwingend zu erfolgen hat.

Der Alternativvorschlag von stellvertretendem Bürgermeister Jürgen Ködel (CSU) galt einer Ausführung der Prüfungen durch eine Fachkraft auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Sollte nach Abklärung der vorgebrachten Einwände die Auftragsvergabe nach dem vorliegenden Angebot unumgänglich sein, votierte der Gemeinderat in seiner Beschlussfassung geschlossen für die Festsetzung und Überwachung zeitlich kompakter Prüfungen. Dadurch soll insbesondere der Betrieb im Bauhof durch die Prüfungen nicht mehr so stark eingeschränkt werden wie bisher, so die Begründung der Forderung.

 
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