Einstimmig, aber entgegen des Vorschlags der Verwaltung erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderat in Greußenheim zur Festsetzung der ab Januar 2025 geltenden Grundsteuer-Hebesätze. Damit reagierte das Gremium auf die für die kommunale Finanzverwaltung schwierige Kalkulation der künftigen Hebesätze. Als Grund nannte Kämmerer Manuel Engels dem Gemeinderat teilweise erhebliche Abweichungen, der beim Grundvermögen zwischen altem und neuem Recht in den vom Finanzamt übermittelten Datensätzen. Engels begründete dies wegen teils falsch ausgefüllten Erklärungen oder noch nicht vollständig vorliegenden Messbeträgen. Dennoch mache die gesetzliche Vorgabe der ab Jahresbeginn geltenden Grundsteuerreform eine Neufestsetzung der Hebesätze erforderlich, um die jeweiligen Bescheide rechtzeitig zustellen zu können, so die Argumentation des Kämmerers.
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