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Eibelstadt
Grundschule Eibelstadt: Erstklässlerin mit Glutenunverträglichkeit bekommt kein Essen, muss aber trotzdem zahlen
Weil sie kein Gluten zu sich nehmen darf, verträgt die Tochter von Michael von Graevemeyer das Essen in der Mittagsbetreuung nicht. Dafür zahlen muss die Familie dennoch.
Michael von Graevemeyer fühlt sich von der VG Eibelstadt allein gelassen. Trotz einer Glutenunverträglichkeit seiner Tochter bekommt die Familie die Kosten für das Mittagessen in der Mittagsbetreuung nicht erstattet.
Foto: Thomas Obermeier | Michael von Graevemeyer fühlt sich von der VG Eibelstadt allein gelassen. Trotz einer Glutenunverträglichkeit seiner Tochter bekommt die Familie die Kosten für das Mittagessen in der Mittagsbetreuung nicht erstattet.
Anna-Lena Behnke
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:42 Uhr

Wenn alle Kinder der Mittagsbetreuung der Grundschule Eibelstadt ihr Essen ausgegeben bekommen, darf Sarah von Graevemeyer nicht mitessen. Das hat einen guten Grund: Die Sechsjährige hat Zöliakie, eine Glutenunverträglichkeit. Ein für sie geeignetes Essen gebe es in der Einrichtung nicht, sagt ihr Vater Michael von Graevemeyer. Deshalb bekomme die Erstklässlerin immer eine eigene Mahlzeit von zu Hause mit. Trotzdem müsse die Familie den vollen Preis für die Betreuung, der auch das Mittagessen beinhaltet, zahlen.

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