
Wenn alle Kinder der Mittagsbetreuung der Grundschule Eibelstadt ihr Essen ausgegeben bekommen, darf Sarah von Graevemeyer nicht mitessen. Das hat einen guten Grund: Die Sechsjährige hat Zöliakie, eine Glutenunverträglichkeit. Ein für sie geeignetes Essen gebe es in der Einrichtung nicht, sagt ihr Vater Michael von Graevemeyer. Deshalb bekomme die Erstklässlerin immer eine eigene Mahlzeit von zu Hause mit. Trotzdem müsse die Familie den vollen Preis für die Betreuung, der auch das Mittagessen beinhaltet, zahlen.
Gerecht fände er das nicht, sagt Michael von Graevemeyer. "Für unsere Tochter ist Essen, das Gluten enthält, quasi Gift", sagt er und verweist auf ein ärztliches Attest. Selbst kleine Dosen des Stoffs, der etwa in Weizen, Gerste und Roggen enthalten ist, könnten den Darm des Mädchens schädigen.
Das Essen in der Mittagsbetreuung in Eibelstadt stammt von der Firma Hofmann Menü-Manufaktur. Diese beliefert die Einrichtung mit einem Gericht pro Werktag. Ist dieses fleischhaltig, kommt eine vegetarische Mahlzeit dazu.
Von Graevemeyer vermisst Unterstützung
Er habe im ersten Schritt mit dem Pädagogen-Team der Mittagsbetreuung nach einer Lösung gesucht, sagt von Graevemeyer. "Natürlich wäre es im Optimalfall so, dass Verpflegung angeboten wird, die auch für alle Kinder geeignet ist." Dann werde auch niemand benachteiligt. Die Betreuerinnen und Betreuer vor Ort hätten da selbst allerdings wenig Spielraum.
Deshalb habe er sich an die Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt gewandt. Unterstützung oder Verständnis habe er dort aber nicht erfahren, so von Graevemeyer: "Stattdessen hieß es nur, dass Kosten für das Essen nicht von den Gebühren abgezogen werden können."
Bei dem Betreuungsangebot handle es sich ganz bewusst um ein Gesamtpaket, sagt Geschäftsleiter und Kämmerer der VG Eibelstadt, Stefan Schmidt, auf Anfrage dieser Redaktion. Möglichst jedes Kind solle an dem gemeinsamen Mittagessen teilnehmen. "Das hat einen pädagogischen Hintergrund", sagt Schmidt. "Es geht um ein Gemeinschaftserlebnis und darum, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Haushalten eine warme Mahlzeit bekommen", begründet er die Entscheidung.
Aber warum gibt es keine Ausnahme – trotz ärztlichen Attests? Er könne den Unmut der von Graevemeyers verstehen, sagt Schmidt, allerdings befürchte er, mit einer Ausnahme Extra-Wünschen anderer Eltern Tor und Tür zu öffnen. Das Konzept würde dann nicht mehr funktionieren.
Auch ein gesondertes Gericht für Sarah von Graevemeyer sei keine Lösung, so Schmidt. Denn es sei nicht auszuschließen, dass geringe Spuren Gluten bei der Zubereitung oder dem Aufwärmen der Mahlzeit in das Essen gelangen.
Offener Brief an die VG geplant
Verstehen könne er die fehlende Unterstützung nicht, sagt Michael von Graevemeyer. "Kinder mit Krankenheiten oder Unverträglichkeiten werden hier benachteiligt", meint der Familienvater und verweist auf die Bayerischen Leitlinien für Schulverpflegung, die vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegeben werden. Diese beinhalten die Empfehlung "im Rahmen der Möglichkeiten, individuelle Anforderungen", zu berücksichtigen. "Dazu gehören sowohl religiös und ethisch begründete Kostformen, als auch die Ernährung bei ärztlich attestierten Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten“, heißt es in den Leitlinien.
Von dem Problem sei nicht nur seine Tochter betroffen, sagt von Graevemeyer. Andere Familien, deren Kinder Betreuungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich der VG Eibelstadt besuchen, bekämen bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten auch keine Unterstützung. Darauf wolle er mit einem offenen Brief an die VG aufmerksam machen, sagt er. Stefan Schmidt hingegen sieht kein allgemeines Problem. An die VG habe sich, ausgenommen der von Graevemeyers, noch nie eine Familie mit einem Kind mit einer Unverträglichkeit gewandt.
Wobei grundsätzlich natürlich nicht jede individuelle Anforderung erfüllt werden kann. Nur: bei Fleischhaltiger Kost wird ja schon auf Vegetarier Rücksicht genommen … mit welcher Begründung? Die von der VG angeführten Argumente werden damit ja haltlos gestellt.
Ich wünsche niemandem etwas böses, daher sollte man immer bedenken, es könnte auch „mein Kind“ betreffen.
Alleine die Aussage: „wenn einer Anfängt, kommen mehr Wünsche“ erzürnt mich extrem.
Wo liegt das Problem Essen nach Bedarf zu bestellen?
Und ja, bei Krankheiten MUSS es eine Sonderwurst geben können!
Petitionsrecht regelt. Und die Kommune ist vollumfänglich auskunftsverpflichtet.
Zahlen Sie gerne Steuern oder Gebühren für etwas, was Sie gar nicht in Anspruch nehmen?
Ob sie jetzt alles in
Anspruch nimmt oder nicht.
Was soll die vg eibelstadt berechnen, wenn einer krank ist das Essen auch zurückzahlen.
Früher hat man sich nach der Mehrheit gerichtet, jetzt sucht jeder nur seinen eigenen Vorteil.
Und wenn gar nichts mehr hilft, versucht man über die Presse Druck aufzubauen.
Die mainpost gibt sich wieder mal für sowas her.
Viele sind Egoisten, das Sozialverhalten ist kalt geworden. Ich gebe @einwohner recht, die Mittagsbetreuung ist ein all-inkl-Paket. Punkt.
Es ist vorher bekannt mit welchem Konzept die Einrichtungen oder Mittagsbetreuungen arbeiten. Ist es ein „Gesamtpaket“ welches nicht passt oder angepasst werden kann, so ist keiner gezwungen sein Kind dort Betreuen zu lassen
Fertig. Problem gelöst.
Nächstes Problem: Lehrkräftemangel
Aktuell finde ich im Netz nur folgende Info: Zöli-Kids Würzburg und Umgebung
Selbsthilfebüro Main-Spessart in Gemünden
Tel. 09351 5081-270
E-Mail: Selbsthilfe@kvmain-spessart.brkd.e