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Waldbrunn
Grundsatzbeschluss für Förderantrag
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 19.06.2020 02:10 Uhr

Ihre Eigenwasserversorgung ließ sich die Gemeinde Waldbrunn in der Vergangenheit stets einiges kosten. Nach der Sanierung der Brunnen betreffen die nächsten Investitionen nun den Ersatzneubau einer direkten Verbindung zwischen den Brunnen zwei und drei zum Hochbehälter. Den für einen Förderantrag hierzu notwendigen Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.

Die Besonderheit und gleichzeitig auch "Schwachstelle" der aktuellen örtlichen Wasserversorgung erklärte Bauamtsleiterin Tanja Orth dem Gemeinderat. Demnach gibt es keine direkte Verbindung von den Brunnen zum Hochbehälter. Stattdessen erfolgt die Versorgung des Behälters über das 1964 gebaute und teilweise 1987 erneuerte Ortsnetz.

Dadurch ergibt sich nach Orths Ausführungen eine beidseitige Fließrichtung. Die damit verursachten Druckschwankungen wiederum fördere Wasserrohrbrüche. Durch einen Ersatzneubau einer Direktverbindung zwischen Brunnen und Hochbehälter soll Abhilfe geschaffen werden, erklärte Orth. Dabei sei der Neubau einer etwa 3,4 Kilometer langen Leitung erforderlich. In eine Direktverbindung könne dabei eine bestehende, etwa 400 Meter lange Teilstrecke integriert werden.

Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) sei eine Förderung der Maßnahme möglich, informierte Geschäftsleiter Raimund Krappel das Gremium. Hierbei gelte es allerdings eine Kostenschwelle zu berücksichtigen. Diese belaufe sich auf 3100 Euro pro Einwohner. Dem WWA sei laut Krappel die Summe von 951 300 Euro an voraussichtlichen Kosten gemeldet worden, woraus sich ein Wert von 3154 Euro pro Einwohner ergibt.

Um allerdings in den Genuss von Fördermitteln im Umfang zwischen fünfzig Prozent und bis zu achtzig Prozent zu kommen, sei vor allem eine Fertigstellung der Maßnahme bis zum Jahresende 2021 erforderlich. "Deshalb ist Eile geboten", sagte Krappel. Mit dem durch den Gemeinderat einstimmig gefassten Grundsatzbeschluss erhielt die Verwaltung somit die Voraussetzung einen Förderantrag stellen zu können.

 
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