Nutzerinnen und Nutzer des gemeindlichen Grillplatzes in Thüngersheim müssen ab dem kommenden Jahr dafür tiefer in die Tasche greifen. Die Anpassung des Nutzungsentgeltes beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig.
Neben einer hinterlegten Kaution in Höhe von 300 Euro fiel bisher zur Nutzung des Grillplatzes ein Pauschalbetrag von 30 Euro an. Eine annähernde Kostendeckung zum erforderlichen Gesamtaufwand war mit diesem bisherigen Betrag laut Bürgermeister Michael Röhm (Bürgerbewegung, BüBew) jedoch nicht zu erzielen. Neben der Buchung der eigentlichen Nutzung sei auch eine Überwachung zur anschließenden Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand unverzichtbar, befand Röhm. Der hierzu von der Verwaltung veranschlagte Kostenansatz von 25 Euro je Stunde schien Frank Remling (FWT) allerdings als zu niedrig.
Durch eine Erhöhung der Nutzungsgebühr auf 50 Euro ergibt sich nach Überzeugung von Bürgermeister Michael Röhm zumindest eine Annäherung an eine Kostendeckung. Gleichwohl räumte Röhm ein, sie damit zwar nicht erzielt können, aber einen Mittelweg zu beschreiten.
Die Festsetzung der Nutzungsgebühr für den gemeindlichen Grillplatz auf künftig 50 Euro bei gleichzeitiger Beibehaltung des Kautionbetrags von 300 Euro beschloss das Gremium einstimmig. Die entsprechende Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig verwies die Verwaltung darauf, dass die Nutzungsgebühr nach den zum 1. Januar 2023 geänderten gesetzlichen Vorgaben dann umsatzsteuerpflichtig ist. Dies bedeutet, dass für den Betrag dann auch die Berechnung von Mehrwertsteuer anfällt.