Der Sachverhalt ist für den Gemeinderat der Gemeinde Greußenheim unverändert: Zwei Bauvorhaben des Hofguts Lumee-Sophia verwehrte das Gremium deshalb in seiner jüngsten Sitzung erneut mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen. Dieses wird nun durch das Landratsamt ersetzt.
Mehrere Bauanträge des von Anhängern des Universellen Lebens betriebenen "Hofguts Lumee-Sophia – die Ur-Quelle des Seins GmbH & Co. KG" lagen dem Gemeinderat im Februar 2022 zur Zustimmung vor. Jedoch wurde dem Neubau einer 360 Quadratmeter umfassenden Überdachung zur Gemüseverarbeitung das gemeindliche Einvernehmen ebenso mehrheitlich verwehrt wie dem beantragten Anbau an eine bestehende Halle, deren energetische Sanierung und Nutzungsänderung in ein Gewächshaus mit Demonstrations- Schulungs-, Informations- und Lesebereich.
Den Anträgen des Hofguts zufolge sollte durch den Umbau der ehemaligen Maschinenhalle die entstehende 1500 Quadratmeter große Halle auch um 43 Pkw-Stellplätze ergänzt werden. Mehrheitlich hatte dies der Gemeinderat abgelehnt. In seiner Begründung berief sich das Gremium auf die nach Paragraph 35 BauGB geforderte flächensparende und auf das notwendigste Maß zu beschränkende Bodenversiegelung und eine so den Außenbereich schonende Weise. Nun, nach Prüfung des Sachverhaltes durch das Landratsamt Würzburg, musste sich das Ratsgremium erneut mit der Angelegenheit beschäftigen. Mehrheitlich, bei zwei zu sieben Stimmen, verweigerte das Gremium erneut die Zustimmung der Gemeinde.
Landratsamt kündigt an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen
Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens waren die beiden genannten Bauvorhaben durch das Landratsamt an die Gemeinde zurück verwiesen worden. "Sollte das Einvernehmen durch die Gemeinde nicht erteilt werden, wird das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen", zitierte Alexander Luft vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft gegenüber des Gemeinderats eine entsprechende Information des Landratsamtes.
Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt sei zunächst aufgefallen, dass die Erschließung des Grundstücks im Außenbereich hinsichtlich der Abwasserbeseitigung ungeklärt ist. Dies wurde zwischenzeitlich durch die Erweiterung der bestehenden Kleinkläranlage geklärt. Der wasserrechtliche Erlaubnis-Bescheid wurde der Gemeinde im Abdruck mitgeteilt. Die gleiche Argumentation brachte das Landratsamt auch bezüglich der Behandlung des Bauantrags zum Neubau einer Überdachung zur Gemüseverarbeitung an einer bestehenden Obsthalle vor.
Nach Einschätzung des Landratsamtes seien die Vorhaben somit nun genehmigungsfähig, informierte der VG-Sachbearbeiter den Gemeinderat. Die Zulässigkeit der Planung ergibt sich laut Begründung des Landratsamtes nach fachlicher Einschätzung des AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) insbesondere aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers. Nach Paragraph 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB seien die Vorhaben somit privilegiert. Laut der Stellungnahme des Landratsamtes werden seitens der übrigen beteiligten Fachstellen von Naturschutz und Wasserrecht keinerlei Einwände geltend gemacht. Nach Beurteilung des Landratsamtes "dient das Vorhaben der Erweiterung einer bereits bestehenden landwirtschaftlich genutzten Halle und stellt daher keine maßgebliche zusätzliche Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft dar."
Sanierung ging weiter, obwohl Landratsamt den Bau eingestellt hatte
Darüber hinaus bestätige das Landratsamt auf Anfrage der Redaktion "den Baubeginn im Vorjahr, noch bevor die hierfür erforderliche Baugenehmigung vorlag." Deshalb habe das Landratsamt Würzburg den Bau im März 2022 eingestellt. Die Einhaltung der Baueinstellung sei in der Folge regelmäßig kontrolliert und zunächst auch eingehalten worden.
Im Januar dieses Jahres sei ein Verstoß gegen die Baueinstellung festgestellt worden. Das für diesen Fall angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro wurde deshalb fällig gestellt sowie weitere Zwangsmaßnahmen angedroht. Die Baueinstellung wird seitdem wieder eingehalten. Durch die vorgenannten Bauarbeiten seien allerdings große Teile der beantragten Sanierung bereits fertiggestellt. Das Vorhaben sei jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Die Baueinstellungsverfügung gelte weiterhin, so die Auskunft aus dem Landratsamt. Hinsichtlich der beantragten Überdachung für die Gemüseverarbeitung wurden demgegenüber bisher keine Bauarbeiten festgestellt.
Darüber hinaus bestätigt das Landratsamt "die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen die Geschäftsführung der Hofgut Lumee-Sophia GmbH & Co. KG wegen des Verstoßes gegen die Baueinstellung." Dieses Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides steht laut Landratsamt noch aus. "Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben zur Höhe des Bußgeldes gemacht werden", so die abschließende Feststellung aus dem Landratsamt.