Nur noch zwei Wochen, dann erreicht die Faschingszeit ihren Höhepunkt. Die Anhänger der fünften Jahreszeit freuen sich darauf, die anderen verspüren so etwas wie eine diffuse Angst: Wird mir im Büro wieder die Krawatte abgeschnitten werden? Wahlweise: Nimmt man es mir krumm, wenn ich in weiser Voraussicht erst gar keine Krawatte anziehe? Wird der Kollege wieder sein Biene-Maya-Kostüm aus dem Schrank holen? Und wie reagiere ich, wenn ich den verloren gegangenen Hasen-Puschel der Sekretärin in der Kloschüssel entdecke?
Fasching am Arbeitsplatz ist ein ziemlich heikles Thema. Die grundsätzlichen Fragen lassen sich ja noch relativ leicht klären: Wüste Besäufnisse während der Arbeitszeit sind verboten (inklusive Restalkohol am Folgetag), und man darf seinen Kollegen auch unter dem Vorwand jahreszeitlich bedingten Frohsinns nicht ungefragt nahe treten. Aber was ist zum Beispiel mit unpassenden Kostümen?
Vorsicht beim Kammerjägerkostüm
Der Polizeibeamte, der im Bankräuber-Outfit Streife fährt, wird sich ziemlich sicher unverzüglich nach einem neuen Job umgucken müssen. Zahnärzte sollten vielleicht nicht ausgerechnet als Gas-Wasser-Installateur gehen, und Bäckereifachverkäuferinnen im Kammerjägerkostüm könnten sich auf das Einkaufsverhalten ihrer Kundschaft eventuell negativ auswirken.
Daran sieht man, dass besonders gelungene, also lebensechte, Kostüme das größte Potenzial für Missverständnisse in sich bergen. Balu, der Bär, wird bestimmt nirgendwo ein echtes Problem haben (außer an der Zookasse), und vermutlich bereitet auch das Hot-Dog-Kostüm keine Schwierigkeiten, solange der Träger nicht gerade Platzwart in einem Hundesportverein ist.
Die Bütt in der Apotheke
Wer es mit dem Verkleiden am Arbeitsplatz nicht so hat, kann aber immer noch mit närrischer Kommunikation punkten. Die eine oder andere Büttenrede lässt sich in nahezu jedem Beruf geschickt platzieren. Sätze wie "Da vorne, an dem Zebrastreifen, da hältst Du bitte an die Reifen" (Fahrlehrer), "Er ist gewiss nicht eingebrochen - mein Mandant g'hört freigesprochen" (Strafverteidiger), "Hier bring' ich Ihren Sauerbraten, er ist zum Glück recht zart geraten" (Kellnerin) oder "Nehmen Sie die nach dem Essen, Sie sollten auch mal Blutdruck messen" (Apotheker) deuten unmissverständlich darauf hin, dass der Urheber genau weiß, auf welche Tage wir zusteuern. Deshalb: nicht allzu ernst nehmen.