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Waldbrunn
Gesetzlich gefordert: Notstrom für die Trinkwasserversorgung
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 08.08.2022 02:35 Uhr

Wegen ihrer Eigenwasserversorgung ist die Gemeinde Waldbrunn nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) verpflichtet, zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung eine Notstromversorgung einzurichten. Die beiden Trinkwasserbrunnen sind nach Information durch Bürgermeister Markus Haberstumpf (CSU) an den Gemeinderat bisher allerdings nicht entsprechend ausgestattet. Deshalb sei die Verwaltung aktuell intensiv um Abhilfe bemüht, berichtete Haberstumpf dem Gremium in dessen jüngster Sitzung.

Das Leitungsnetz zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde Waldbrunn ist nach dem Bau einer neuen Verbindungsleitung von den beiden Brunnen zum Hochbehälter auf dem neuesten Stand. Dennoch bedarf es zur Sicherstellung der Eigenwasserversorgung einer weiteren Verbesserung. Laut Aussage von Bürgermeister Markus Haberstumpf sei die Gemeinde durch die Eigenwasserversorgung als Versorger dazu verpflichtet.

Gemeinde kommt unter Zugzwang

Ein Defizit räumte Haberstumpf bezüglich der Notstromversorgung für die beiden Trinkwasserbrunnen ein. Zudem bestehe an den Brunnen keine Einspeisemöglichkeit bei Stromausfall. Nach dem Wassersicherstellungsgesetz müsse die Gemeinde jedoch eine Versorgung jederzeit sicherstellen. Weil die Gemeinde Waldbrunn diese gesetzliche Vorgabe aktuell aber nicht erfüllen kann, werde voraussichtlich durch das Landratsamt Würzburg ein Verpflichtungsbescheid ergehen, informierte Haberstumpf den Gemeinderat. Damit kommt die Gemeinde unter Zugzwang, weil von der Sicherstellung der Trinkwasserwassersorgung unter anderem auch die Sicherung der Löschwasserversorgung abhängig ist.

Eine adäquate Abhilfe würde laut Haberstumpf eine Notstromversorgung mit einer Leistung von 50 kVA (Kilovoltampere) je Brunnen erforderlich machen. Somit sei ein Aggregat erforderlich mit einer Leistung von 100 kVA. Weil auch für die Hochbehälter eine Notszromversorgung erforderlich sei, erachte die Verwaltung ein vielfach einsetzbares mobiles Aggregat als sinnvoll. Laut Haberstumpf würde dies eine Investition von rund 100.000 Euro bedeuten.

50 Prozent Förderung möglich

Über das Landesamt für Umwelt sei unter Umständen eine Förderung von bis zu 50 Prozent möglich. Eine Förderzusage gelte maximal nur für die Dauer eines Jahres. Jedoch belaufe sich die Lieferzeit für ein entsprechendes Aggregat aktuell ebenfalls auf ein Jahr. Deshalb sei eine Förderung nicht sicher gewährleistet, so Haberstumpf.

In der Debatte zeigte das Gremium vollstes Verständnis auf für die Notwendigkeit der geforderten Notstromversorgung. Deshalb wurde die Verwaltung beauftragt, alle Möglichkeiten einer möglichst schnellen Realisierung auszuloten. 

 
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