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Frauenland
Gericht: Wegen Zoff im Auto die Kreuzung blockiert
Bei Rot an einer Ampel rastete der Beifahrer aus. Dem Streit mit der Frau am Steuer folgte eine Auseinandersetzung mit dem hupenden Hintermann. Die wurde teuer.
Nach einem Streit im Auto geriet der Beifahrer auch noch mit einem anderen Verkehrsteilnehmer aneinander. Die Angelegenheit landete vor Gericht (Symbolfoto).
Foto: Daniel Peter | Nach einem Streit im Auto geriet der Beifahrer auch noch mit einem anderen Verkehrsteilnehmer aneinander. Die Angelegenheit landete vor Gericht (Symbolfoto).
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 10.02.2024 22:22 Uhr

Schon rund zwei Jahre liegt der Vorfall zurück, der sich an einer Straßenkreuzung in Würzburg ereignete: Über drei Grünphasen war an einer Ampel eine Spur blockiert, weil im ersten Fahrzeug der Schlange, für Außenstehende deutlich erkennbar, ein heftiger Streit tobte zwischen dem Beifahrer und der Frau am Steuer. Als hinter ihnen gehupt wurde, verließ der Mann den Wagen und rastete aus. Vom Amtsgericht wurde er jetzt wegen Sachbeschädigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Dass erst jetzt verhandelt wurde, hatte unter anderem mit den Auswirkungen von Corona bei Gericht zu tun.

Warum das Paar stritt, konnte die Polizei nicht ermitteln, und es war auch vor Gericht kein Thema. Denn der Angeklagte gab den Sachverhalt zu, sagte aber kein Wort mehr dazu. Im Polizeibericht stand damals, dass er während des Streits sogar das Fahrzeug verlassen, seine Partnerin von außen durchs geöffnete Seitenfenster angebrüllt habe und dann wieder eingestiegen sei.

Mit Fußtritten den Außenspiegel zerlegt

Aus Verärgerung über das Hupen der anderen Verkehrsteilnehmer soll sich der Angeklagte dann den Hintermann vorgenommen, sich auf dessen Motorhaube abgestützt und mit Fußtritten den linken Seitenspiegel zerlegt haben. Mit der Faust soll er außerdem so heftig gegen das Seitenfenster geschlagen haben, dass der Fensterheber danach nicht mehr funktionierte. Den hupenden Pkw-Fahrer, einer von mehreren, der gern weiterfahren wollte, hatte er mit „totschlagen“ bedroht, wenn er nicht verschwinde, so der Tatvorwurf.

Der Mann bekam für sein Ausrasten einen Strafbefehl von der Justiz, und obwohl er alles zugab, legte er dagegen Rechtsmittel ein. Der Verteidigers machte einen Vorschlag: Es sei für den Angeklagten damals eine "bewegte Zeit" gewesen, mit einigen Strafverfahren, sagte der Anwalt. Eines habe der Angeklagte noch vor sich, und daher wäre es doch sinnvoll, diese „Autogeschichte“ einzustellen. Im Gegenzug würde der Angeklagte seinem Opfer die immer noch offene Reparatur-Rechnung in Höhe von etwa 1200 Euro sofort bezahlen.

Für Staatsanwalt und Richter kam eine Einstellung nicht in Frage. Daraufhin wollte der Verteidiger die Höhe der Geldstrafe ein bisschen herunterhandeln. Dem Angeklagten würden auch kleinere Beträge weh tun, denn er habe Schulden. Da brauche er finanziell wenigstens ein bisschen Luft zum Atmen. Mit weiterem Entgegenkommen sei nichts drin, sagte Richter Thomas Behl. Berücksichtigen müsse man auch, dass der Fall zwei Jahre zurückliege und der Angeklagte auf die Aufforderung, den angerichteten Schaden zu bezahlen, bisher nicht reagiert habe.

 
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