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WÜRZBURG
Gericht urteilt über Plagiat: Der Doktortitel muss weg
Joachim Fildhaut
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:53 Uhr

Am Mittwoch beendete die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in Würzburg ein dunkelgraues Kapitel der Wissenschaftsgeschichte an der Würzburger Universität: Doktorarbeiten von zweifelhafter Qualität, die am Institut für Medizingeschichte entstanden waren. Vor zwei Jahren hatte die Uni einem Arzt im Südschwarzwald den „Dr.“ aberkannt, dessen Widerspruch gegen die Aberkennung vor einem Jahr abgelehnt. Jetzt klagte der Mediziner gegen die Universität, um die geforderte Rückgabe der Promotionsurkunde abzuwenden. Vergebens.

2002 hatte er in Würzburg über Arzneiöle promoviert. Allerdings erforschte er die Substanzen nicht im Labor. Vielmehr edierte er einen Abschnitt des Buchs „Würzburger Wundarznei“ aus dem Spätmittelalter. Das ging auch, denn das Institut für Geschichte der Medizin an der Julius-Maximilians-Universität gehört der Medizinischen Fakultät an, weswegen Medizinstudierende hier den Titel Dr. med. erwerben können, indem sie historische oder philologische Arbeiten einreichen.

Nur müssen sie diese Arbeiten eigenständig leisten. Eben das bestreitet die Würzburger Universität. Ob der Schwarzwald-Medicus seinerseits an der Behauptung festhält, wissenschaftlich selbstständig gearbeitet zu haben – dies kam bei der Verhandlung gar nicht zur Sprache. Im Verwaltungsgericht erschien lediglich sein Freiburger Anwalt für Arztrecht, Dr. Christoph Rosset. Der zeigte sich mit der Materie vertraut. Bereits vor gut einem Jahr büßten zwei Zahnärzte ihren Doktortitel ein, die ebenfalls und beim selben Professor K., dem damaligen Leiter des Instituts für Geschichte der Medizin, einige Passagen der „Würzburger Wundarznei“ herausgegeben hatten.

Der Fall hat System. Als „Würzburger Doktorfabrik“ apostrophieren manche Kritiker des Wissenschaftsbetriebs das Würzburger medizingeschichtliche Institut in seiner Zeit unter der Leitung von Professor K. Etliche eingereichte Arbeiten waren wissenschaftlich äußerst dürftig und trugen zudem deutliche Hinweise auf eine Mitautorschaft des betreuenden Doktorvaters. Und: Über einen „Promotionsberater“ flossen etliche vierstellige Beträge auf das Konto eines lokalen geschichtsmedizinischen Fördervereins.

2009 wurde der pensionierte Professor (Emeritus) wegen sechs Fällen von Vorteilsannahme zu 14 400 Euro Strafe verurteilt.

„Wenn mir mein Doktorvater meine ganze Arbeit umschreibt, dann muss ich auch mal Nein sagen.“
Rudolf Emmert, Richter am Verwaltungsgericht Würzburg

Im Fall des Arztes aus dem Schwarzwald fasste der Würzburger Verwaltungsgerichtspräsident Rudolf Emmert zusammen, der Text der Dissertation sei „irgendwie erarbeitet“ worden, trage deutlich die fachsprachliche Diktion von Professor K., während „der Kläger vorher nichts mit Geschichte der Medizin zu tun“ gehabt habe. Man wisse zwar nicht, „was von wem geschrieben ist“, aber die Erklärung des Klägers, er habe seine Doktorarbeit selbstständig verfasst, sei bei diesen „erdrückenden Indizien“ falsch.

Rechtsanwalt Rosset gestand „ein Fehlverhalten“ seines Mandanten ein, aber er versuchte zu retten: „Die Würzburger Universität hat ihre Aufgabe sträflich vernachlässigt.“ Denn schon seit 1993 seien „erhebliche Zahlungen“ im Umfeld des Instituts geflossen. „Da lief viel auf dieser Schiene, das muss der Promotionsausschuss der Uni doch bemerkt haben.“

Seine Spekulation: Hätte die Uni die Doktortitel gleich nach K.s Pensionierung aberkannt, wäre der Schaden für seinen Mandanten nicht so groß geworden. Diesen Zeitfaktor müsse das Gericht in seine Bewertung einfließen lassen. Deshalb appellierte er an „Ermessensausübung“. Man könne für die Rückgabe der Promotionsurkunde doch eine Frist bis Anfang 2017 setzen.

Doch Richter Emmert blieb in der Sache hart: „Bei einer Täuschungshandlung gibt es keine zeitliche Grenze.“ Moralisch möge der Kläger recht haben – doch auch hier gab Emmert zu bedenken: „Wenn mir mein Doktorvater meine ganze Arbeit umschreibt, dann muss ich auch mal Nein sagen.“

Die Entscheidung wird zugestellt. Damit dürften die Altlasten der Würzburger Doktorfabrik abgearbeitet sein. Professor K. verwies gegen Ende seiner wissenschaftlichen Karriere stets stolz auf 250 Promotionen, die er betreut habe.

Laut der Uni-Juristin, Regierungsdirektorin Heidi Pabst, seien viele davon externen Gutachtern zufolge „nicht wissenschaftlich, und die würde man heute nicht mehr annehmen. Aber man konnte ihnen keine Täuschung nachweisen. Wir haben uns auf die Plagiate konzentriert.“

Vier Promovenden von K. klagten gegen die Aberkennung ihres Titels, einer strengt derzeit noch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Zulassung der Berufung an.

 
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