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RIMPAR
Gericht setzt Bebauungsplan in Rimpar vorerst außer Kraft
Der Lohenweinberg fällt in Rimpar steil ab. Einige Anwohner am Fuß des Berghangs befürchten Schäden durch das Sickerwassers im Neubaugebiet.
Foto: Christian Ammon | Der Lohenweinberg fällt in Rimpar steil ab. Einige Anwohner am Fuß des Berghangs befürchten Schäden durch das Sickerwassers im Neubaugebiet.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:44 Uhr

Gleich mehrere Baukräne zeigen schon von Weitem, dass im Baugebiet „Sonnenweg-Lohenweinberg“ weiterhin intensiv gebaut wird. Erste Wohnhäuser sind bereits im Rohbau fertig. Nun hat jedoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bislang gültigen Bebauungsplan mit einem Beschluss außer Kraft gesetzt. Zumindest vorerst: Die letzte Entscheidung steht noch aus. Gegen den Bebauungsplan hatte ein Anwohner, stellvertretend für mehrere Bürger, geklagt. Diese befürchten, dass Hang- und versickertes Schichtwasser die am Fuß des steilen Berghangs liegenden Häuser gefährden könnte.

Aktuelle Bauanträge zurückweisen

Noch ist unklar, bis wann eine gültige Entscheidung des Gerichts, vorliegt. Der Beschluss hat jedoch bereits jetzt Folgen. „Durch die Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ist dieser bis zur Entscheidung in der Hauptsache so zu behandeln, als ob er rechtlich nicht existent ist“, erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der den besorgten Bürger vor Gericht vertreten hatte.

Aktuelle Bauanträge müssten demnach von der Marktgemeinde beziehungsweise vom Landratsamt zurückgewiesen werden. Zudem müsse das Landratsamt bei begonnenen Bauvorhaben als Bauaufsichtsbehörde entscheiden, ob die Arbeiten überhaupt fortgesetzt werden können. Die Voraussetzung: Es liegt keine Gefährdung der Anwohner vor.

Bauarbeiten sollen weitergehen dürfen

Nach Auskunft von Bürgermeister Burkard Losert gehen jedoch weder das Amt noch die Gemeinde davon aus, dass eine Baueinstellung nötig ist. Auch hat die Gemeinde bereits einen Plan vorbereitet, damit zumindest die laufenden Bauarbeiten fortgeführt werden können.

Die Gemeinde möchte nun die Verpflichtung, eine Versickerungsrigole – ein Pufferspeicher fürs Regenwasser – zu errichten, aus den Festsetzungen des Bebauungsplans streichen. Auch sollen alle Bauherren dazu aufgefordert werden, darauf zu verzichten und dies in einer Erklärung festzuhalten. In Einzelfällen sei es dann noch immer möglich, den geforderten Nachweis zu erbringen. „Es wäre das schlimmste, wenn die Bauherren nicht weiterarbeiten könnten“, erklärt Losert.

Entscheid für umweltfreundliche Lösung

Den vorhandenen Regenwasserkanal hält er zudem für ausreichend dimensioniert, um das Wasser vollständig aufnehmen zu können. Ähnlich sieht es Harald Schmid, Sprecher der SPD-Fraktion im Gemeinderat. „Wir haben keinesfalls leichtfertig die Entscheidung getroffen“, versichert er. Durch die Straßen und den neuen Kanal werde ohnehin ein Großteil des Wassers abgeleitet. Auch sei er groß genug, um weiteres Regenwasser aufzunehmen. Unterstützt von Fachleuten habe sich die Gemeinde bewusst für eine umweltfreundliche Lösung entschieden, die der Grundwasserbildung vor Ort zugutekommen sollte.

Entwässerungskonzept unzureichend

Das Oberste Verwaltungsgericht in Bayern begründet die Unwirksamkeit des Bebauungsplans damit, dass das Entwässerungskonzept unzureichend sei und die Bedenken der Anwohner berechtigt seien. Es gebe „erhebliche Zweifel“ daran, dass die Annahmen und Ermittlungen für das zirka vier Hektar große und bislang landwirtschaftlich und als Grünland genutzte Wohngebiet zutreffen.

Schon früher hatte der klagende Anwohner, der mit dem Beschluss einen ersten Teilerfolg erzielt hat, darauf hingewiesen, dass auf seinem Grundstück regelmäßig Quellwasser austrete. Es sei zu befürchten, dass sich die Situation mit dem vorgesehenen Bebauungsplan noch deutlich verschärfen könnte.

 
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