Mit der Dorferneuerung in Gollhofen, der Erneuerung der Bundesstraße 13 im Bereich der Ortsdurchfahrt und mit der Alten Ziegelei beschäftigte sich der Gemeinderat. Auch die neuen Hebesätze für die Grundsteuer legte der Rat fest. Die jüngste Sitzung fand gemeinsam mit Joachim Reindler vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) und seiner Stellvertreterin Isabel Montag zusammen mit der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) Gollhofen 5 statt.
Reindler stellte dem Rat und der TG nochmals die Umgestaltung beim Bischofsbrunnen – Start der Arbeiten soll im Juni 2025 sein – sowie die Maßnahmen an der Bundesstraße vor. Diese bleibe wie bisher geplant. Wie Bürgermeister Heinrich Klein im Gespräch mit dieser Redaktion mitteilte, bereite derzeit noch das letzte Stück der Bundesstraße zum Kreisverkehr Sorgen. Hier gehe es um das Gefälle, das für den Kanal zu niedrig sei. Hier suche das beauftragte Ingenieurbüro nach einer Lösung.
Baubeginn für die Erneuerung der Bundesstraße ist laut Klein für März 2025 geplant. Dafür wurde die Beweissicherung für die Tiefbauarbeiten an eine Firma vergeben. Auch die Planung der Verkehrssicherung und die Umleitungsplanung wurden vergeben. Für die Alte Ziegelei beschloss der Gemeinderat, einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Dieser soll an den bestehenden Masterplan angelehnt sein. Hier soll eine Umsetzungsbegleitung ausgeschrieben werden. Die Unterlagen dazu bereitet das ALE vor. Dem stimmte die Teilnehmergemeinschaft zu.
Erst Vorentwurf, dann Abriss
Auf dem Gelände der Ziegelei soll der Gebäude-Längsriegel zur B13 erhalten bleiben. Beim Hauptgebäude wird der hintere Teil weggerissen, ebenso die Anbauten – "damit das Ganze strukturiert ist", sagte Klein. Die Abrissarbeiten dürfen erst ausgeschrieben werden, wenn der Vorentwurf des Bebauungsplans steht. Um Zuschüsse zu erhalten, müssten die Gewerbeflächen in ein Dorf- beziehungsweise Mischgebiet umgewandelt werden, erläuterte Klein.
In der Oktober-Sitzung hatte sich der Gemeinderat bereits mit den neuen Hebesätzen für die Grundsteuer beschäftigt. Bisher lagen diese für A und B bei 500 Prozent. Die Messbeträge betrugen bisher 12.400 beziehungsweise 14.800 Euro. Die nun vom Finanzamt mitgeteilten neuen Beträge liegen bei rund 8000 Euro für A und 45.000 Euro für B.
Klein hatte einige Rechenbeispiele für landwirtschaftliche Anwesen, das klassische Wohnhaus und Gewerbe mitgebracht. Eine Gemeinde solle, so der Wunsch aus München, nach der Grundsteuerreform in etwa gleich viel an Grundsteuer einnehmen, "aufkommensneutral" soll das Ganze also sein.
Spagat der Gleichbehandlung
Diesem Wunsch entsprechend hätte der Hebesatz bei 775 Prozent für A und 165 für B liegen müssen. Allerdings wollte man laut Klein auch die Inflation seit der letzten Hebesatzfestlegung berücksichtigen. So wurden verschiedene Modelle berechnet. Doch es werde auch Leidtragende geben, weiß Klein. Vor allem die mit ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen, also große Grundstücke mit vielen Gebäuden. Auch die meisten Gewerbetreibende würden ungleich mehr belastet.
Für den Vorschlag, die Hebesätze für A und B auf 750 und 260 Prozent festzulegen, stimmte nur ein Ratsmitglied. Zwei Stimmen gab es für die Variante 650/280. Die Mehrheit wollte dann die Prozentsätze 700 und 270. Man habe den Spagat der Gleichbehandlung versucht. "Das ist aber mit diesem Grundsteuermodell nicht möglich", räumte Klein ein. Im nächsten Jahr will man sich auf jeden Fall nochmal darüber unterhalten, um, falls nötig, die Sätze noch anzupassen.
Den Hebesatz für die Gewerbesteuer beließ man bei 370 Prozent. Da Ippesheim einen niedrigeren Satz habe und somit im Industrie- und Gewerbepark GollIpp unterschiedliche Sätze gelten, habe man in Ippesheim angefragt, ob eine Angleichung möglich sei. Doch Ippesheim sei bei 320 Prozent geblieben.