Das ist keine Seltenheit im Landkreis: Selbst alte und mächtige Bäume verschwinden ohne großes Aufheben aus dem Ortsbild. Passt einem Bürger der Baum auf seinem eigenen Grundstück nicht, ist der Griff zur Motorsäge naheliegend. Für die Umwelt, das Klima und das Ortsbild hat dies freilich Folgen: Bäume speichern große Mengen Kohlendioxid und filtern den Feinstaub aus der Luft. Mit einer Baumschutzverordnung, die ein Bürger bei der Bürgerversammlung im März angeregt hatte, wollte er das Fällen alter Bäume deutlich erschweren. Der Antrag wurde nun im Gemeinderat diskutiert - und einstimmig abgelehnt.
Rechtlich ist eine Baumschutzverordnung, die sich auch auf Privatgrundstücke bezieht, grundsätzlich zulässig. Das Bundesnaturschutzgesetz und auch das Bayerische Naturschutzgesetz eröffnen diese Möglichkeit. Bei einer Baumschutzverordnung, wie sie die Mustersatzung des Deutschen Städtetags vorsieht, muss der Gemeinderat jeweils per Beschluss in öffentlicher Sitzung einer Baumfällung zustimmen. Auch sind Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgeschrieben. Im Landkreis gibt es jedoch nur in Kist und in Gerbrunn eine solche Verordnung. In ganz Bayern sind es gerade einmal 94 Kommunen, meist Städte, die sich bisher hierfür entschieden haben.
Gemeinderat fachlich überfordert
Für Bürgermeister Roland Schmitt ist es fraglich, ob das Ziel einen "solch starken Eingriff in Privatsphäre und Eigentumsrechte der Bürger" rechtfertigt: "Ich weiß nicht, ob wir als Kommune das so wollen." Die Gemeinde tue ohnehin schon viel, um den Ort zu begrünen. Er verwies auf die Jahrgangsbäume, die die Agenda-Gruppe pflanzt, oder die Baumallee an der Würzburger Straße. Die Gemeinde selber achte sorgfältig darauf, die Bäume zu erhalten, sie arbeite mit professionellen Baumpflegern und setze auf Verjüngung, statt auf Fällung.
Schon jetzt ist es in Rottendorf geltendes Recht, dass in Gebieten mit Bebauungsplänen für Wohngebiete pro 200 Quadratmeter Gartenfläche mindestens ein hochstämmiger Baum gepflanzt und erhalten werden muss. Eine Freiflächengestaltungssatzung, die eine Ausdehnung dieser Regelung auf das gesamte Ortsgebiet vorsieht, ist derzeit in Arbeit und hat bereits den Bauausschuss passiert. Eine Genehmigung ist in beiden Fällen jedoch nicht vorgesehen. Im Falle einer Baumschutzverordnung befürchtet Schmitt einen erheblichen Aufwand in der Verwaltung. Auch hält er den Gemeinderat für fachlich damit überfordert zu entscheiden, welcher Baum weg darf oder nicht.
Hoher Aufwand für die Verwaltung
Die Gemeindeverwaltung untermauerte ihr ablehnende Haltung mit einer Umfrage des Bund Naturschutzes. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es nur etwa in einem Viertel der Fälle zu Kontrollen kommt, noch seltener zu Sanktionen bei Verstößen. Der zeitliche Aufwand beläuft sich demnach auf eine Stunde im Monat pro 1000 Einwohnern. Bauamtsleiterin Christine Konrad hat zudem die Erfahrungen in Gerbrunn abgefragt. Der Aufwand für die Verwaltung sei hoch, fasst sie in ihrem Bericht zusammen: "Es gibt umfassende Diskussionen mit den betroffenen Bürgern, die in der Regel mit Unverständnis reagieren."
Nach der Mustersatzung des Städtetags greift die Verordnung bereits bei Bäumen mit einem Umfang von über 80 Zentimetern. Die Satzung lässt allerdings Spielraum nach oben offen. Der Gemeinderat kann frei festlegen, ab welchem Baumumfang ohne Genehmigung gefällt werden darf. Eine genauere Diskussion wie eine konkret umsetzbare Baumschutzverordnung aussehen könnte, gab es im Gemeinderat nicht. Die Fraktionen beschränkten sich darauf, ihre ablehnende Haltung darzulegen. Robert Geulich (CSU) und Bernd Horak (SPD) befürchteten, dass die Bürger schon im Vorfeld einer Verordnung dicke Bäume fällen würde und auch später Mittel und Wege finden würden, Bäume zu beseitigen. Klaus Friedrich (BWG) nannte zusätzliche Schwierigkeiten bei Bauvorhaben. Die Grünen, die ebenfalls gegen eine Baumschutzverordnung sind, nannten keine Gründe.