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REGION WÜRZBURG
Gemeinden wollen Seglerwinde
Von unserem Redaktionsmitglied Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 01.07.2012 12:05 Uhr

Scharf ins Gericht gehen die beiden Bürgermeister von Margetshöchheim und Zell, Waldemar Brohm und Anita Feuerbach, mit Steffen Jodl, dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Würzburg des Bund Naturschutz (BN). Dieser hatte sich in einem offenen Brief gegen die von den Gemeinden und dem Flugsportclub am Schenkenturm gewünschte Verlängerung der Startbahn gewandt. Mit dieser Maßnahme sollen Windenstarts für Segelflieger möglich und der Fluglärm im Maintal verringert werden. Als Argumente führt er Natur- und Vogelschutz an sowie eine befürchtete Ausweitung des Flugverkehrs.

Feuerbach begrüßt grundsätzlich die kritische Haltung Jodls gegenüber dem Flugbetrieb im Allgemeinen, der sicherlich naturschützerische Belange berühre, wie sie schreibt. Allerdings dränge sich die Frage auf, warum der BN erst jetzt darauf aufmerksam werde, als sich die angeschriebenen Maintalgemeinden um einen vernünftigen Lärmschutz für ihre Bürger bemühen. Statt eines auf Publicity gerichteten offenen Briefes hätte die Bürgermeisterin einen konstruktiven Dialog mit Margetshöchheim und Zell für sinnvoller und zielführender gehalten. Zudem ließen sich bei rund 800 Schleppflügen im Jahr bei einer Windenlösung erhebliche Mengen an Abgasen einsparen. Dieser Aspekt finde in Jodels Schreiben leider auch keine Erwähnung.

Nicht nachvollziehbar

Brohm schreibt, die in Jodls Brief angeführte Argumentation habe er mit Verwunderung und großer Enttäuschung zur Kenntnis nehmen müssen. Die Ausführungen seien für ihn nicht im Sinne der in den beiden Gemeinden lebenden Menschen und daher nicht nachvollziehbar.

Brohm sei bekannt, dass sich der Bund Naturschutz in Sachen Lärmschutz in vielerlei Hinsicht engagiert hat, und der Schutz des Menschen vor unnötigem Lärm eines der Primärziele auf seiner Agenda sei. Warum dieser berechtigte Schutzanspruch für die Menschen im Maintal nicht gelten soll, habe Jodl in seinen Ausführungen aber nicht begründen können. Selbstverständlich halte er einen Kalktrocken- und einen Halbtrockenrasen ebenfalls für ein schützenswertes Gut. Aber in diesem Falle gelte es abzuwägen ob der unbedingte Schutz eines überschaubaren Teilstückes Kalktrocken- bzw. Halbtrockenrasen in einem vernünftigen Verhältnis zum Ruhebedürfnis von einigen Tausend Menschen im Maintal stehe. Im Übrigen seien die Gemeinden Zell und Margetshöchheim gerne bereit – bei Erweiterung – die verlustig gegangenen Flächenanteile mit Ausgleichsflächen zu versehen.

Abwägen von Interessen

Die Gemeinden seien keinesfalls an einer Ausdehnung des Fluglärms beziehungsweise der Flugbewegungen interessiert. Gerade die Verlängerung der Startbahn könne Flugbewegungen in einer beträchtlichen Anzahl überflüssig machen. Konkret geht es beiden Gemeinden um das Durchsetzen eines Mittagsflugverbotes, wie in der ursprünglichen Betriebsgenehmigung vereinbart.

Brohm könne sich nicht vorstellen, dass dem Vogelschutz gedient sein soll, wenn an Wochenenden im minütlichem Rhythmus Flugzeuge starten und landen, oder ob es dem Vogelschutz zuträglicher wäre auf Fläche, als Ausgleich für deutlich verminderten Fluglärm, zu verzichten.

Auch in diesem Punkt gehe es um das Abwägen von Interessen. Da sei dem Bürgermeister das Schutzbedürfnis tausender Menschen ein höherwertiges Gut als das kurzfristige Eingreifen in die Belange wild lebender Vogelarten. Beide Gemeinden würde sich weiterhin für den Lärmschutz engagieren und einsetzen. Dass dies mit dem Einbau einer Seilwinde verbunden sei, sei für ihn unumstößlich. Das Ziel des Lärmschutzes für Mitbürger sähen die beiden Bürgermeister höherwertig an, als den Schutz von Halbtrockenrasen und Kalktrockenrasen, schreibt der Margetshöchheimer Bürgermeister.

 
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