Nachdem nun gut 90 Prozent der notwendigen Daten vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt worden sind, konnte sich der Marktgemeinderat mit der Festlegung der neuen Hebesätze beschäftigen. Das hatte das Gremium zunächst nichtöffentlich getan. "Zu einer Vorberatung", wie es Bürgermeister Karl Schmidt nannte, "ohne Beschlüsse zu fassen". Man habe sich nichtöffentlich getroffen, um eventuell auftretende Fragen dann in der öffentlichen Sitzung beantworten zu können, versuchte Schmidt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung zu erklären.
"Wir sind uns in der nichtöffentlichen Sitzung nicht einig gewesen", berichtete Schmidt, und erinnerte daran, dass die Grundsteuerhebesätze seit 1990 nicht mehr erhöht worden sind. "Ich möchte eine moderate Erhöhung", sagte der Bürgermeister. "Moderat" bedeutet in diesem Zusammenhang die Summe von 27.615,05 Euro, die die Gemeinde mit neuen Hebesätzen mehr einzunehmen gedenkt.
Bisher lagen die Grundsteuereinnahmen für A und B bei rund 173.500 Euro. Mit 500 Prozent gibt es bislang einen einheitlichen Hebesatz für beide Grundsteuern. Um exakt wieder auf die bisherige Grundsteuersumme für die Gemeinde zu kommen, eine sogenannte aufkommensneutrale Festsetzung, hätte der Hebesatz bei A auf rund 740 Prozent steigen, bei B auf 168 Prozent sinken müssen.
Verlierer und Gewinner der Grundsteueranpassung
Der bisherige vom Finanzamt festgelegte Messbetrag, die Grundlage der Grundsteuer, hat bei A bei 15.245 Euro gelegen. Künftig beträgt dieser 10.297 Euro. Bei B verändert sich der Messbetrag von 19.460 auf 57.802 Euro.
Würde die Gemeinde bei den neuen Messbeträgen bei den bisherigen Hebesätzen bleiben, würden sich die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde auf 340.502 Euro erhöhen.
Deshalb rechnete man verschiedene Möglichkeiten durch. Der Gemeinderat wollte unverhältnismäßige Mehrbelastungen vermeiden. Doch, auch darüber war man sich im Klaren, es werde Verlierer und Gewinner geben. Der Gemeinderat habe nur Einfluss auf die Höhe der Hebesätze, die Messwertberechnung sei vom Finanzamt vorgegeben, erklärte Schmidt.
So wird es für Landwirte teurer, da für deren Wohnhaus künftig nicht mehr die Grundsteuer A, sondern die Grundsteuer B gilt. Laut Schmidt handelt es sich da um eine Summe in Höhe von 10.000 Euro, die von A nach B hinüber wandert.
Bürgermeister Schmidts favorisierte Hebesätze lagen für A bei 550 und für B bei 250 Prozent. Das brächte der Gemeinde Einnahmen in Höhe von 201.144 Euro.
Gemeinderat Werner Franz schlug vor, die Grundsteuer A noch mehr zu erhöhen, die Grundsteuer B dafür weiter abzusenken. Damit wollte er die Mehrbelastung für die Landwirtschaft und ehemalige landwirtschaftliche Anwesen mit vielen Gebäuden "ein wenig entlasten".Schmidt wies aber darauf hin, dass noch nicht endgültig bekannt sei, wie letztlich die genauen Summen sind. In einem Jahr solle auf jeden Fall noch einmal über die Grundsteuer geredet werden. Auch über Härtefälle solle diskutiert werden.
Neue Hebesätze beschlossen
Gemeinderat Markus Scherer sagte, dass er dem Vorschlag des Bürgermeisters zustimmen werde, auch wenn er deutlich mehr zahlen müsse. Denn seine Grundsteuer werde von 400 auf etwa 2000 Euro steigen.
Bei einer Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat, den Hebesatz für A auf 550 Prozent anzuheben und den Hebesatz für B auf 250 Prozent zu senken. Dazu wurde auch die entsprechende Satzung erlassen.