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Greußenheim
Gemeinde Greußenheim klagt gegen das Landratsamt
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 02.06.2023 02:30 Uhr

Die Gemeinde Greußenheim beschreitet den Klageweg gegen das durch das Landratsamt Würzburg ersetzte gemeindliche Einvernehmen zur "energetischen Sanierung einer Halle, deren Nutzungsänderung und Anbau". Das Gebäude liegt im Außenbereich des von Anhängern des Universellen Lebens betriebenen "Hofgut Lumee-Sophia - die Ur-Quelle des Seins GmbH & Co. KG". Den entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich mit 9 zu 2 Stimmen. Mit dem Beschluss wehrt sich die Gemeinde nun juristisch gegen Baumaßnahmen, die vor der Beantragung einer Baugenehmigung bereits erstellt worden waren. Dagegen war die Bauüberwachung am Landratsamt vorgegangen.

Bereits im Februar 2022 hatte das Hofgut mehrere Bauanträge an die zuständige Gemeinde Greußenheim eingereicht. Unter anderem sollte nach den Anträgen des Hofguts durch den Umbau einer ehemaligen Maschinenhalle die entstehende 1500 Quadratmeter große Halle auch um 43 Pkw-Stellplätze ergänzt werden. Der beantragte Anbau an eine bestehende Halle, deren energetische Sanierung und Nutzungsänderung zielte auf eine Umwandlung in ein Gewächshaus mit Demonstrations- Schulungs-, Informations- und Lesebereich.

Dies hatte der Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt. In seiner Begründung berief sich das Gremium auf die nach Paragraph 35 BauGB geforderte "flächensparende und auf das notwendigste Maß zu beschränkende Bodenversiegelung und eine so den Außenbereich schonende Weise." Gegenüber der Redaktion bestätigte das Landratsamt Würzburg allerdings "den Baubeginn im Vorjahr, noch bevor die hierfür erforderliche Baugenehmigung vorlag."

Vorgang zurückgegeben

Deshalb habe das Landratsamt Würzburg den Bau im März 2022 eingestellt. Im Rahmen der Prüfung der beantragten energetischen Sanierung und Nutzungsänderung sowie Anbaus an eine bestehende Halle durch das Landratsamt war eine ungeklärte Erschließung des Grundstücks im Außenbereich hinsichtlich der Abwasserbeseitigung aufgefallen. Dies wurde zwischenzeitlich durch die Erweiterung der bestehenden Kleinkläranlage geklärt. Die unter anderem damit erzielte Zulässigkeit der Planung ergibt sich laut Begründung des Landratsamtes nach fachlicher Einschätzung des AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) insbesondere aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers. Nach Paragraph 35 Absatz 1 Nummer 1 BauGB seien die Vorhaben somit privilegiert. Auch seitens der übrigen beteiligten Fachstellen von Naturschutz und Wasserrecht werden keinerlei Einwände geltend gemacht, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit.

Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen gab das Landratsamt den Vorgang an die Gemeinde zurück mit der Ankündigung, dies gegebenenfalls zu ersetzen. Anfang März hatte der Gemeinderat dies mehrheitlich verwehrt und dies unter anderem erneut mit dem nicht in notwendigem Maße gegebenen schonenden Umgang mit Flächen begründet. "Mit Schreiben 08. Mai habe das Landratsamt wie angekündigt das gemeindliche Einvernehmen ersetzt", informiert Alexander Luft vom VG-Sachgebiet Hochbau den Gemeinderat in der Sitzung.

Namentliche Abstimmung

Nach Überzeugung der von einem Fachanwalt in der Angelegenheit beratenen Gemeinde liegt hinsichtlich des Bauvorhabens keine Privilegierung vor. Zudem bleibe durch die baulichen Veränderungen aus der Entfernung des Vordachs zur Erstellung eines Anbaus die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen nicht gewahrt. Im Umbau sieht die Gemeinde eine Unverträglichkeit im Außenbereich darüber hinaus durch zusätzliche 43 Stellplätze.

Ferner befürchtet die Gemeinde, dass es bei einem solchen "Veranstaltungszentrum" mit Nutzung als Schulungs- und Lesebereich zu einem derart erhöhten Verkehrsaufkommen kommt, für das die Verbindungsstraße zum Ort weder gedacht noch geeignet ist. Deshalb beantragte stellvertretender Bürgermeister Armin Spitznagel (BmG) neben der Klageerhebung durch die Gemeinde für das Protokoll auch eine namentliche Abstimmung. Hierbei votierte das Gremium mehrheitlich bei 9 zu 2 Stimmen dafür, den Klageweg zu beschreiten.

 
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