Er gehörte nicht zu den Autoknackern, die technisch-raffiniert „arbeiten“ und kaum Spuren hinterlassen. Ein 26 jähriger hat in 20 Fällen mit einem Stein an Autos eine Scheibe eingeschlagen. Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass er vom Pflasterbau kommt. Mitgebracht hat der Angeklagte allerdings die Steine nicht, die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage jeweils von „tatorteigenen“ Steinen, die also irgendwo an Parkplätzen herumlagen.
Verurteilt wurde der nicht vorbestrafte Mann von einem Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, wegen 20 Autoauf- und zwei Wohnungseinbrüchen. Bevorzugte Tatorte waren Parkplätze in Veitshöchheim mit Schwerpunkt Waldfriedhof, in Güntersleben und vor allem rund um den Steinberg in Würzburg. Im Gegensatz zu vielen anderen, die Autos aufbrechen, hatte der Dieb einen festen Job mit etwa 2 000 Euro netto im Monat, er war im Betrieb geschätzt, aber bereits zwei oder drei Tage nach dem Zahltag war nichts mehr übrig von seinem Lohn. Damit hat er in Spielsalons Automaten „gefüttert“, er war spielsüchtig. Richtig gewonnen habe er eigentlich nie, sagte er vor Gericht.
Handtaschen, meist im Fußraum der Fahrzeuge, Beifahrerseite, abgestellt, enthielten selten weniger als 100 Euro, meist erheblich mehr, bis zu 1 500 Euro, aber noch höher lag in den meisten Fällen der Sachschaden. Losgezogen ist der Angeklagte auch am Heiligen Abend und am ersten Weihnachtsfeiertag und für Mobilfunkgeräte aller Preisklassen hatte er einen Abnehmer in einem Geschäft am Würzburger Hauptbahnhof. Die Staatsanwaltschaft geht von etwa 7000 Euro Beute und 25 000 Euro Sachschaden aus.
Am Hauptbahnhof verscherbelt
Wenn der Angeklagte die Kriminalpolizei nicht so kräftig bei der Ermittlung offener Pkw-Diebstahle unterstützt und wenn er den Hehler nicht preisgegeben hätte, dann hätte man bei dem massiven Vorgehen, so Richter Christian Eisert, über eine erheblich höhere Strafe nachdenken müssen. Der Verurteilte fühlte sich „gut bedient“ und nahm das Urteil sofort an. Von seiner Chefin sei der Mann als Ausländer gefördert worden, berichtete ein Kriminalbeamter und ausgerechnet bei ihr ist er über die Terrassentür eingebrochen. Verziehen habe sie ihm, soll sie gesagt haben, aber verstehen könne sie ihn nicht. Der Hehler hatte am gleichen Tag seinen Prozess, auch beim Schöffengericht.
Der Geschäftsmann hat bestritten, gewusst zu haben, dass ihm gestohlene Ware angeboten wurde. Dennoch hat auch er sein Urteil, ein Jahr und zehn Monate wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in sechs Fällen, sofort angenommen. Er hatte unter anderem behauptet, dass Leute, die zum Beispiel in seinem Laden nicht zahlen konnten, mitunter als Pfand ihr Mobilfunkgerät zurückließen und dann nicht mehr kamen. Dass angeblich jeder, der sein Handy dort zu Geld machen wollte, erst mal den Führerschein, Personalausweis oder sonst ein Papier zum Kopieren vorlegen musste, hat der angeklagte Pkw- Aufbrecher als Zeuge zuvor bestritten: Von ihm habe der Geschäftsmann einen solchen Nachweis nie verlangt, sondern problemlos für die Mobilfunkgeräte bezahlt. Als er mal aus einem Büro- Einbruch einen Laptop brachte, habe der Abnehmer gefragt, warum kein Ladekabel dabei sei. „Weil das Gerät geklaut ist und das Kabel nicht daneben lag“, will der Lieferant ganz offen gesagt haben.
In dem Geschäft sollen auch zahlreiche Mobilfunkgeräte, die in Umkleideräumen von Schulen und Sportvereinen gestohlen wurden, angeliefert worden sein. Die Fälle wurden allerdings angesichts schwieriger Beweislage vorläufig eingestellt.