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Würzburg
Geflügelpest bei Hausgeflügel festgestellt
Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Kreis von zehn Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde (Ausschnitt). Blau markiert das Gebiet der im Landkreis Würzburg in diese Zone fallenden Orte.
Foto: Landratsamt Würzburg | Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Kreis von zehn Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde (Ausschnitt). Blau markiert das Gebiet der im Landkreis Würzburg in diese Zone fallenden Orte.
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 16.02.2024 00:20 Uhr

Im Landkreis Würzburg gibt es den ersten bestätigten Fall mit Geflügelpest. Das berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Bei den untersuchten Hühnern aus einem kleinen Geflügelbestand mit sechs Tieren in der Gemeinde Tauberrettersheim konnte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald am 25. Februar die hochpathogene Form des Virus H5N8 nachweisen. Alle Tiere des Bestands wurden getötet, soweit sie nicht schon verendet waren.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest, auch "aviäre Influenza" oder "Vogelgrippe" genannt, auf weitere Geflügelbestände zu verhindern, wurden um den Betrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt, so das Landratsamt. Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet erstrecken sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet des benachbarten Main-Tauber-Kreises in Baden-Württemberg.

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet reichen bis in den Main-Tauber-Kreis

Das Sperrgebiet im Landkreis Würzburg umfasst die Orte Röttingen, Neumühle und Tauberrettersheim. Im Beobachtungsgebiet befinden sich die Ortschaften Riedenheim, Lenzenbrunn, Oberhausen, Stalldorf, Tiefenthal, Oesfeld, Strüth, Aufstetten, Bieberehren, Bergmühle, Franzenmühle, Buch, Klingen, Baldersheim, Burgerroth, Herrgottsmühle, Sankt Kunigunda, Uhlenmühle und Stelzenmühle.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Würzburg zu finden unter www.landkreis-wuerzburg.de/amtsblatt. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden Erzeugnissen aus Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet verboten ist.

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Würzburg

Zudem wurde ein Aufstallungsgebot für Geflügel in gesamten Landkreis Würzburg verfügt. Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse halten, haben die Tiere in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter Vorrichtungen zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliches, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind verboten. Das Landratsamt Würzburg weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zähle auch jeder, der die Tiere als Hobby aufzieht oder hält.

Meldepflicht für totes Geflügel

Außerdem sei es unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel, vor allem Wassergeflügel, Greifvögel oder Rabenvögel, beim Veterinäramt zu melden unter Tel.: (0931) 80035507, E-Mail: verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de, oder bei der Gemeindeverwaltung. Wer tote Wildvögel findet, sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen.

Der Sperrbezirk umfasst einen Kreis von drei Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde (Ausschnitt). Blau markiert das Gebiet der im Landkreis Würzburg in diese Zone fallenden Orte.
Foto: Landratsamt Würzburg | Der Sperrbezirk umfasst einen Kreis von drei Kilometern um den Betrieb, in dem die Geflügelpest nachgewiesen wurde (Ausschnitt). Blau markiert das Gebiet der im Landkreis Würzburg in diese Zone fallenden Orte.
 
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