(ehe) Eine langfristige Lösung zur Pflege der Flächen im Wasserschutzgebiet und Erhalt deren Ackerstatus für die Eigentümer strebt die Gemeinde an. Realisiert werden soll dies durch einen Bewirtschaftung- und Dienstleistungsvertrag für eine zehnjährige Verpachtung mit nur einem einzigen Bewirtschafter. Diese setzt allerdings eine einvernehmliche Regelung mit den bisherigen dreizehn Bewirtschaftern voraus.
Mit einem Anteil von nur 28 Milligramm weist der Nitratgehalt im Trinkwasser der Gemeinde Greußenheim einen absolut niedrigen Höchstwert aus. Diese hohe Wasserqualität soll durch eine langfristige Verpachtung der gemeindeeigenen Flächen im Wasserschutzgebiet gesichert werden. Ein solcher Dienstleistungsvertrag zur Pflege der Flächen erscheint deshalb Bürgermeister Thomas Rützel für sinnvoll.
Zur Sicherung der Wasserqualität kann sich Rützel im Rahmen eines zehnjährigen Pachtvertrages auch eine Beteiligung der Gemeinde an den Kosten zur Bodenverbesserung durch Nachsaat vorstellen. Ein Dorn im Auge sind der Verwaltung aber die wilden Bauten von Holzunterständen im Wasserschutzgebiet. Deshalb sollten die Eigentümer aufgefordert werden, die Unterstände zu beseitigen, so die Auffassung im Gremium.
Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, einen Aufforstungsantrag für fünf Einzelflächen im Wasserschutzgebiet an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)) richten. Die betreffenden Flächen stehen im Interesse einer Firma, die diese als Ausgleichsfläche für eine Betriebserweiterung aufforsten möchte. Die Aufforstungsmöglichkeiten werden derzeit von Revierförster Wolfgang Fricker überplant. Zu einer Aufforstung bedarf es jedoch der Genehmigung durch das AELF, verdeutlichte Bürgermeister Thomas Rützel.
Auch machte das Ortsoberhaupt auf vorhandene Leitungsrechte für Strom- und Fernwasserleitungen in den betreffenden Flächen aufmerksam. Diese können die Aufforstung möglicherweise einschränken. Deshalb werde derzeit geprüft, ob eine vernünftige Aufforstung machbar sei.